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Mit dem Pocket Bike angehalten!

red-polo6N
  • Themenstarter

Hi,

ein sehr guter Freund von mir wurde am letzten Wochenende mit dem Pocket Bike von der Rennleitung angehalten...

Weiß jemand von euch, welche Folgen das hat? Post von denen hat er schon, zur Stellungnahme.

Wäre echt gut, wenn jemand wüsste, was dem nun blüht...

Grüße,


Judith



Also fahren ohne Versicherungsschutz auf jedenfall, evtl. Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern, und in ganz seltenen Fällen auch noch Fahren ohne Führerschein, also ne ganze Menge..... :(


red-polo6N
  • Themenstarter

Und welche Folgen hätte das dann? Punkte? Geldstrafe? Führerschein weg?

Der ist bereits aus der Probezeit raus und hat noch keine Punkte.



Also ich vermute mal Geldstrafe und Punkte je nachdem wie die das auslegen bzw wie er sich dazu äußert....Kannst ja mal bei Google nach Bußgeldkatalog suchen und da gibts bestimmt was genaueres zb Summen, und höhe usw......


o o, kumpel hatte das gleiche! 150 euro geldstrafe 3 punkte ein monat fahrverbot! :(


red-polo6N
  • Themenstarter

Urteil ist nun da.

Er soll doch glatt 450 Euro Strafe zahlen + Verfahrenskosten, hat zwei Monate Fahrverbot und das Pocket Bike wollen die auch verschrotten



Er hat noch nie was gemacht, ist aus der Probezeit raus und zur Zeit arbeitslos. Und dann so eine Strafe?

Die spinnen doch wohl


DAS ist doch mal eine frechheit ! ich würde sagen ght zum anwalt und das bike verschrotten .... nix da ! das ist dein eigentum ... also ! dann sollen die dir den kaufpreis erstatten !


sag mal wo ist er dem mit dem bike rumgefahren ? so auf der straße oder auf nem parkplatz?


red-polo6N
  • Themenstarter

Er war auf nem Platz wo kein Auto und kein Fahrrad fährt. Dort sind höchstens Fußgänger. Es war aber abends und dort war niemand. Also keine Gefährdung.



das ist mal echt dreißt von den grünen..... der stöhrt da doch keinen !

wäre was anderes , wenn der auf der straße fahren würde oder so


red-polo6N
  • Themenstarter

Das haben wir uns auch gedacht. War ja auch nur mal eine Ausnahme, denn sonst sind wir immer auf der Kart-Bahn, aber dass interessiert die nette Staatsanwaltschaft nicht.

Mal sehen, was der Anwalt rät. Schließlich sollte das Pocket Bike nur verschrottet werden dürfen, wenn es die Strafe konsequent mildert, und dies ist nun nicht der Fall.

Ich verstehe das nicht. Manche bauen einen Bockmist nach dem anderen und kommen meist mit einer Verwarnung davon und in diesem Fall soetwas


Weiß eigentlich jemand, ob die überhaupt so eine Geldstrafe von 450 Euro verhängen dürfen? Er ist schließlich arbeitslos und bezieht auch kein Geld von irgendwelchen Ämtern. Sprich Einkommen gleich Null.

Er wohnt noch zu Hause und lebt bei den Eltern (22 J.)

Müssen diese für die Strafe aufkommen?


gelöschtes Mitglied

    Geht zu dem Parplatz besitzer wens einer vom Supermarkt ist. Den könt ihr um Erlaubnis Fragen, wenn ihr die habt, dürft ihr dort Fahren weil es dann auf Privat Eigentum ist, dann können die Jungs euch gar nichts..


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