also ich sags mal so ich geh jetzt auch zum bund ( wenn mich mein arbeitgeber irgendwann lässt ) weil ich darf ja erst zum bund wenn mein vertrag ausläuft soweit ich das weiss.
selbst wenn ich beim bund viel lern is mir schnuppe das leben ist eine materielle sache und wenn ich 300 verdien beim bund kann ich auch arbeitslos machen da bekomm ich nach der ausbildung genauso viel .
ich finde es eine frechheit das der bund so wenig zahlt die könnten ja dann wenigstens einem unter die arme greifen von wegen auto versicherung usw.
mein nächstes auto kostet im halben jahr 300 euro versicherung und brauch 10 liter super wo soll ich dann das geld hernehmen selbst drucken oder was .
@dA-GEmInI: ne hab kein psycho in der familie
wurde t2 mit einschränkung gemustert .
das einzige was ich gehört hab was noch helfen sol is auf bettnässer zu machen oder einfach mal das gehirn ausschalten sobald du das gewehr in der hand hast weils psychos brauchen die da net.
Ne Mr Crazy is ja okay. . . habe bereits mit meinem Ausbildungsleiter gesprochen und der sagt: neu bewerben, gleiches recht für alle . . . ist ja auch fair soweit. Aber wenn die mir vom Bund einen mehr oder weniger hart erkämpften ausbildungsplatz wegnehmen wollen, wo es doch nur so wenige Ausb.-Plätze in D. gibt dann is das nicht fair.
Die hätten sich ja einfach mal was schneller bewegen können und mich 6 Monate früher mustern, dann wär ich auch am 1.7. jetz da hin gegangen ohne zu murren, aber so ist das einfach nicht fair-hab kein Abi gemacht um ein zweites mal drum zu bangen nen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Meinungsfreiheit gilt ja noch in Deutschland - was ein glück . . . also darf ich sagen wie ich das finde und du dich dazu äußern wenn dein Bedürfnis danach is - bin/war aber stinksauer darüber das die das einfach so dürfen nur weil die meinen das Studium stände im Vordergrund, allerdings gibt es diese Ausbildung Nirgens(!) ohne Studium . . . aber das Studium gibts ohne ausbildung . . .
Zitat:
allerdings gibt es diese Ausbildung Nirgens(!) ohne Studium . . . aber das Studium gibts ohne ausbildung . . .
Weiss eure Probleme nicht recht zu deuten, wieso kannst du nicht ab 1.10. Wehrpflicht machen? ,die geht doch nur neun Monate unddanach kannst du wie gewohnt ab 1.8/bzw1.9. deine Ausbildung antreten? verstehe dein Problem nicht...
habe für 1.9.2007 den Ausbidlungsvertrag unterschrieben . . . so für 2008 müsste ich mich neu bewerben->Auswahlverfahren (ja okay vielleicht hätte ich nen kleinen Bonus) -> Einstellungstesst->Vorstellungsgespräch->mündlicher Test . . . und das alles während de Bundeswehrzeit. Zugesichert bekomme ich den Platz nicht, weil wenn ich jetzt nicht bei der Ausbildung antrete entsteht ein schaden für die weil die Zuwendungen für ne bestimmte Anzahl von azubis vom Staat bekommen. . . eigentlich sollten es 25 sein, wenn der Bund aber uns einzieht sind es nur noch 21.
Das tolle ist ja das dieser Beruf eigentlich eigenständig . . .die FH ist quasi nur meine Berufsschule . . . und als Bonus bekomm ich nen Bachelorabschluss. . . und der Beruf ist in der IHK eingetragen und wird mit einer Prüfung vor selbiger beendet.
Naja ich kann alles bald selbst nicht mehr nachvollziehen aber die vom Bund haben erst gesagt:"Ja sie werden dann zurückgestellt" und dann "Nee wir wollen sie doch und sie machen ja nur en studium"
So nu gibbet mal nen Update auf die momentanen Geschehnisse.
Also ich bin zu nem Rechtsanwalt gegangen, der meinte es wären genug Fälle in deutschland und solange das nicht vor nem höheren Gericht entschieden wird sind die Verwaltungsgerichte dafür zuständig. Verfahren vor einem höheren Gericht läuft bereits und dauert noch locker 3 Jahre.
Zu meinem Fall:
Der Anwalt meinte auf dieses Problem, dass er schon 20 Fälle zu seinen gunsten entschieden wurden (von 20) so, nu aber zum wichtigsten: KOSTEN:
- 500€ Anwaltskosten (+ UsSt = 595&euro
- 364€ Für die Klage gegen die Ablehnung meines Widerspruchs bei der Zürückstellung
- 182€ oder 364€ für die Klage gegen den Einberufungsbefehl
- 364€ für die Einstweilige verfügung (Aufschiebende Wirkung der Verfahren gegenüber dem Einberufungsbefehl)
das Geld sollte aber alles zurück kommen, wenn das gewonnen wird und das wird es wohl
naja, die ersten 595€ sind schonmal wech . . .
Zitat:
364€ Für die Klage gegen die Ablehnung meines Widerspruchs bei der Zürückstellung