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Rechtsproblem!

Novah
  • Themenstarter

Hallo!

Aaaaalso... mein Polo... es ist eine traurige Sache.

Ich habe seit ca. 3 Monaten einen süßen Polo 6N. Aber wir haben den kürzlich in eine Werkstatt gebracht und den durchchecken lassen. Dabei kamn heraus:
* Bremsscheiben im Arsch
* Bremsflüssigkeit schwarz
* Bremsschläuche porös
* es wurde seit seiner Geburt 1997 noch kein Filter ausgetauscht und keine Wartung vollzogen!
* diverse Unfallschäden an allen Ecken und Kanten, die mies gespachtelt wurden und wahrscheinlich wird alles von innen wegrosten
* Getriebe (Schaltwelle? bin kein Profi!) im Arsch, Simmerring wird immer kaputt gemacht und dann tropts
* Felge vorne links im Arsch
UND SO WEITER (das ist leider nicht alles!)

Wir haben dieses prinzipiell wundervolle Auto von Privat gekauft. Es war die Rede (und wurde auch vertraglich festgehalten) von einem kleinen Blechschaden hinten rechts und einem Seitenschaden B-Säule links. Was okay ist, wurde ja gemacht (mehr schlecht als recht).
Nun kommt hinzu dass uns der KFZ-Meister sagte der Wagen muss vorne links einen ÜBLEN Frontschaden gehabt haben, wobei die Halbachse einen solchen Schlag abbekommen hat dass das bis ins Getriebe zog (daher die Schaltwelle im Arsch).

Wir wollen den Wagen gern zurückgeben, denn die Reparaturkosten übersteigen den Kaufpreis enorm! Wir als Laien konnten diesen Schaden nicht erkennen...

Meine Frage

Muss der VK (privat!) den Wagen zurücknehmen?
Ist das als "Betrug"/"Arglistige Täuschung" zu sehen?

(Der Witz ist nämlich, dass er den nicht zurücknehmen möchte, was ich auch irgendwie halbwegs nachvollziehen kann.)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Novah



gelöschtes Mitglied

    Ist der Wagen aus 1 Hand ?

    mfg Stephan


    Wenn man einen wagen vom Händler gebraucht kauft, dann hat man ja ein Jahr Garantie, wie es beim Privatkauf aussieht weiß ich nicht.
    Aber er hat den Wagen unter falschen Angaben verkauft, wofür du nichts kannst.
    So gesehen bist du im Recht, kannst dich aber drauf einstellen, das vor Gericht durchzufechten.

    Würde ihm einfach nochmal etwas mitm Gericht drohen, sonst durchgreifen.

    Hast ne Rechtschutzversicherung ?
    Würde vieles erleichtern.

    Gruß



    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Wenn man einen wagen vom Händler gebraucht kauft, dann hat man ja ein Jahr Garantie, wie es beim Privatkauf aussieht weiß ich nicht.
      Aber er hat den Wagen unter falschen Angaben verkauft, wofür du nichts kannst.
      So gesehen bist du im Recht, kannst dich aber drauf einstellen, das vor Gericht durchzufechten.

      Würde ihm einfach nochmal etwas mitm Gericht drohen, sonst durchgreifen.

      Hast ne Rechtschutzversicherung ?
      Würde vieles erleichtern.

      Gruß


      Sehe ich nicht so und ich kenn mich da etwas aus .

      aber erstmal die Antwort abwarten .


      Hi,
      geh zu einem Anwalt,mit Scherpunkt Verkehrsrecht oder Vertragsrecht.
      Las Dich beraten wie die Chancen stehen.Haste ne Rechtschutzversicherung
      ist gut, wenn nicht, macht ein kleiner Besuch beim Anwalt den Braten in Deinem Fall auch nicht mehr viel fetter.
      Oft reicht es schon aus, wenn er einen "netten" Brief schreibt.
      Und lass nicht zu viel Zeit verstreichen, handel.
      Gruß
      Hubi l


      Novah
      • Themenstarter

      Hallöle!

      Also den Wagen hat vorher nur eine Frau gefahren. Die hat diesen Wagen dann wohl in Zahlung gegeben. Der Typ, der uns das gekauft hat, ist eigentlich Autohändler, aber verkauft diese "inzahlung"-Autos dann privat weil die Händler ja Gewährleistung geben müssten (was bei diesem Auto hirnrissig wäre wie man sieht).
      Und der Wagen ist von der Anmeldung her aus erster Hand! Der Typ hatte ihn nicht angemeldet!

      Der Wagen läuft auf meinen Dad und der hat ne Rechtsschutzversicherung. :P

      LG Novah


      Zitat:

      !

      Der Wagen läuft auf meinen Dad und der hat ne Rechtsschutzversicherung. :P



      Wer steht im Kaufvertrag?
      Dein Dad sollte schnellstens mal nen Termin beim Rechtsverdreher für
      ein Beratungsgespräch machen. Zahlt normal die Rechtschutzvers., nur vorher die Versicherung informieren.
      Alles andere ist müßig darüber weiter zu schwafeln.
      Halt uns bitte am Laufenden wenn`s geht.
      Hubi


      Wenn man einen Mangel, den man kennt, verschweigt, dann ist das arglistige Täuschung. Und da er selbst Autohändler ist, wird er wohl das Fachwissen haben, kann sich da also nicht rausreden.
      Mach am besten alles schriftlich, vor allem die Aufnahme des jetzigen Zustands und lass Dir vor allem darin bescheinigen, wie lange die Schäden schon bestehen (mind.). Und dann am besten wirklich gleich mit Anwalt machen.
      Wenn die Vorbesitzerin die Schäden beim Verkauf nicht angegeben hat, dann kann auch sie dran sein.


      Novah
      • Themenstarter

      Mein Vater steht natürlich im Kaufvertrag.
      Tja... sieht irgendwie schlecht aus, was?
      :(

      Ich sag euch, dieses Auto ist ja so geil... und dann muss man direkt beim ersten Auto sowas erleben. Das tut superweh...

      LG Novah



      gelöschtes Mitglied

        Nun dann werde ich mal aus meiner Erfahrung sprechen .

        Bremsen / Achsen / Bremsleitung und Inspektion muss man auch Privat sehen .

        Wenn ich ein Auto Kaufe dann schaue ich nach wie das vorne Ausschaut .

        Inspektion lasse ich mir von Scheckheft zeigen und wenn es nicht Vorhanden ist dann wurde im Schlimmsten Fall keine Inspektion gemacht und somit kein Service .

        Getriebe hin oder her , der Schaden wird nicht durch einen Unfall passiert sein sondern wenn dann durch ein Rutschen gegen einen Bordstein . Oder halt etwas schneller einen Bordstein hoch gefahren .
        Entscheident ist hier ja schon das die Felge einen Schaden von sich getragen hat was man auch sehen kann .

        Jeder hier zb. weiß das die Achsen nicht gerade stabil sind , dadurch wird sich die Antriebeswelle gegen das Getriebe gedrückt haben , entweder man hat glück und kann durch wechseln des Achsschenkel und der Antriebswelle entlasten oder man hat Pech und das Getriebe hat schon einen Schaden .

        Heck / Seitenschaden hat Er ja Angezeigt und ich Denke mal das es ohne Rechnung gemacht wurde . Also kann man da zwar von Pfusch ausgehen aber wenn es keine Rechung gibt muss man damit rechnen .

        Da der Wagen ja erste Hand ist kann man ganz leicht heraus bekommen was für Unfallschäden der hat . Dein Rechtsanwalt brauch dazu nur die Daten abrufen bei den Versicherungen und bekommt dann seine Antwort ob etwas gemeldet wurde , wenn aber keine Polizei Informiert wurde bzw. alles Cash abgelaufen ist weiß auch keine Versicherung etwas .

        Also der Händler ist schon mal raus aus dem Geschäft da Er den zwar dort anbietet aber dann als " Verkauf im Kundenauftrag " .


        gelöschtes Mitglied

          Nun musst Du Beweisen das Er Gewerblich verkauft und das nur macht wegen der Garantie aber ich Denke es geht viel mehr um die Steuern die Er nicht dafür Bezahlen muss . Kenne hier in Dortmund viele die das so machen , auch mein Freund . Das geht da einfach nur um die Rechtssprechung .

          Eine Arglistige Täuschung würde Vorliegen wenn Du es Beweisen kannst das der Wagen weitere Mängel hatte die auf einen Unfallschaden herrühren .
          Desweiteren Manipulaition des Kilometerstandes und versteckte Sicherheitsmängel .

          Aber um das zu Beweisen musst Du erst mal selber einen Gutachter Beauftagen der ein Gutachten erstellt , Dein Werkstattmeister kann man raus lassen da nur der Gutachter entscheiden kann .

          Mich haben die auch Verklagt und das war noch heftiger und da kann ich Dir nur sagen das ich nach 1,5 Jahren gewonnen habe da es Unmöglich war eine Arglistige Täuschung zu Beweisen .
          Ich weiß aber auch das die mich über das Ohr hauen wollten .

          Aber dafür sind Anwälte da , das einzige was Du tragen musst ist das Gutachten und eventuell die SB . mehr nicht .

          Alles andere macht Dein Rechtsanwalt und die kennen sich besser aus als ich , kann Dir nur meine Erfahrung mit Teilen .

          Versuche erstmal zu Beweisen das es Arglistig war , der Händler wusste von den Sachen deswegen wurde der bestimmt Privat verkauft .

          grüsse Stephan


          Novah
          • Themenstarter

          Der Verkäufer stellt sich bisher aber dumm und weiß natürlich von gar nix.
          Na ja wollte auch nur schauen, wie es eurer Meinung nach für mich ausschaut um den Handel wieder rückgängig zu machen.
          Ich will dem Typen an sich nichts, ich will dem nicht hinterherrennen und dem beweisen dass er gewerblich handelt. Das ist mir echt egal, was der tut. Der soll nur nicht die Leute so verarschen und wenn man dann rausfindet, dass er derbe Mist gemacht hat, dann kann der das auch zugeben und den Wagen zurücknehmen und sich nen anderen Dummen suchen. -.-

          Na ja wenn sich was tut sag ich euch bescheid.

          LG Novah


          gelöschtes Mitglied

            Nehme auf jedenfall einen Anwalt ,
            hast ja eine Rechtschutzversicherung ...

            Würde auch auf zurücknahme Klagen da der Dir ja verschweigt was der Wagen hatte .

            Der 1 Besitzer wird ja dann auch ran gezogen .


            gelöschtes Mitglied

              Wer hat den Wagen den Verkauft ?

              Wer steht da als Verkäufer drauf ?

              Wurde der Verkauft " im Kundenauftrag " ?


              Hmm die Wartungskosten für Bremsen usw sind glaub ich kein Grund um den zurück geben zu können, schließlich kaufst du das Auto ja in dem Zustand wie es ist und jeder hat das Recht einen Sachverständigen beim Kauf hinzuzuziehen.

              Anders siehts natürlich mit einem nicht genannten Unfallschaden aus, wenn explizit gesagt wurde, dass er außer der Beule nichts hatte. Da lässt sich mit Sicherheit was machen.

              Aber die anderen Sachen die durch fehlende Wartung entstanden sind, sind dafür glaub ich kein Grund.

              Wie schon empfohlen, schnell einen Anwalt zur Hilfe rufen =) Wünsch dir natürlich viel Glück in der Sache! Sowas ist natürlich immer ärgerlich.


              gelöschtes Mitglied

                Also die rechtliche Situation ist so das du gegen die Mängel an sich nichts machen kannst, da du ihn ja so gekauft hast wie du ihn gesehen hast.

                Allerdings WENN der Wagen ein Unfallwagen ist, wobei Unfallwagen natürlich noch definiert werden muss, dann kannst du natürlich den Kauf anfechten, er wird zwar nicht nichtig, aber der Kauf ist auf jeden Fall anfechtbar.

                Und auf der Grundlage dürftest du eigentlich schon ne recht große Chance haben den Wagen zurück zu geben.

                Allerdings hat ein Privatmann die Auflage den Mangel direkt nach dem Erkennen zu melden, also würd ich mich in deinem Fall doch mir bald en Anwalt holen, sonst ist nämlich der Verkäufer wieder im Vorteil


                Grave
                • polotreff.de Team
                Grave's Polo 6N

                Zitat:

                Also die rechtliche Situation ist so das du gegen die Mängel an sich nichts machen kannst, da du ihn ja so gekauft hast wie du ihn gesehen hast.

                Allerdings WENN der Wagen ein Unfallwagen ist, wobei Unfallwagen natürlich noch definiert werden muss, dann kannst du natürlich den Kauf anfechten, er wird zwar nicht nichtig, aber der Kauf ist auf jeden Fall anfechtbar.

                Und auf der Grundlage dürftest du eigentlich schon ne recht große Chance haben den Wagen zurück zu geben.

                Allerdings hat ein Privatmann die Auflage den Mangel direkt nach dem Erkennen zu melden, also würd ich mich in deinem Fall doch mir bald en Anwalt holen, sonst ist nämlich der Verkäufer wieder im Vorteil


                soweit richtig, nur der wird nichtig wenn da tatsächlich ein verschwiegener unfallschaden is ... bei arglistiger täuschung wird der käufer so gestellt als hätte nie ein kauf statt gefunden - un da is das problem, weis dem das erstma nach ...


                Normal kenne ich das auch so, dass egal ob privat oder gewerblich Auffälligkeiten im Kaufvertrag niedergeschrieben werden.
                Deshalb würde ich sagen, dass die Sache mit ''gekauft wie gesehen'' ja im Gegensatz zum Kaufvertrag steht, da man sich ja auf die genannten Mängel beziehen kann und nicht gleich einen Sachverständigen mitschleppen muss.
                Zumal ja die Mängel ''an allen Ecken und Kanten'', die genannten zwei aus dem Kaufvertrag überschreiten.

                Aber fast als nächstes zu tuhn ist, haben ja alle schon gesagt und oftmals kommt es auch immer darauf an, wer den besseren Rechtsverdreher hat.
                Viel Glück noch bei dem Fall

                P.s.: was Stephan, du bist auch einer von Denen

                Gruß Peter


                gelöschtes Mitglied

                  Wie schon gesagt gehe zu nem Anwalt und der soll das Regeln. Die meisten haben einen Gutachter an der Hand bzw. können dir einen nennen und Regeln dann auch das gesetzliche. Zudem können Sie dir von vorneherein sagen wie es aussieht, ob oder wie du Chancen hast da was zu bekommen.

                  Kenn mich mit Gesetzen schon berufswegen gut aus, aber in dem Fall wäre es wohl eher spekulation.

                  Aber es liegt hier nach §434 BGB eindeutig ein Sachmangel vor.


                  Novah
                  • Themenstarter

                  Wer hat den Wagen den Verkauft ?
                  Der Typ privat.

                  Wer steht da als Verkäufer drauf ?
                  Der Typ mit Namen und Adresse... :p

                  Wurde der Verkauft " im Kundenauftrag " ?
                  Nein, der Typ hat ihn wirklich privat verkauft. Nichts im Kundenauftrag. Das geht quasi komplett auf seine Kappe.

                  Es steht im Vertrag, dass der Wagen an der Seite und hinten einen kleinen Schaden hat. Aber von dem Frontschaden steht da gar nichts.

                  Mein Dad ruft den Typen gleich an und dann wissen wir mehr. Und wenn der den Wagen nicht so zurücknimmt, dann werden wir auch über den Anwalt gehen etc. das ist ja klar.

                  Dass die Sachen wie Bremse und so Verschleißteile sind, ist mir klar und das ist ja auch die kleinere Portion Geld die gebraucht wird. Das würde sowieso beim TÜV fällig werden spätestens. Kein Thema!
                  Es geht mir wirklich eher um den fiesen Getriebeschaden, den ich mir sicherlich nicht leisten kann und der bei Reparatur den Kaufpreis bei weitem überschreitet. *schimpf*

                  Danke für eure bisherige Hilfe, ihr seid klasse!

                  Novah


                  Novah
                  • Themenstarter

                  Leute, es hat sich erledigt. Er nimmt den Polo zurück. Zwar nur für einen Teil des Kaufpreises... aber was solls. Haben eine Menge Geld nun daran verloren aber wir werden ihn morgen los.

                  Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
                  LG Novah


                  gelöschtes Mitglied

                    Besser so als wenn du ganz auf den Wagen sitzen geblieben bis .

                    Gebe Dir dann auch mal was mit auf dem Weg .

                    Das nächste mal das Auto vorher Besichtigen lassen vom ADAC zb. die 50€ sind gut angelegt und da kann man fast sicher sein das alles OK ist ,
                    da arbeiten Gutachter die schon 90% wenn Mängel vorhanden sind finden .

                    Verkaufe und kaufe auch nur noch so meine Autos um keine Bösen Überraschungen erleben zu müssen .

                    mfg Stephan


                    augen auf beim eierkauf !


                    wir haben im weiten familienkreis einen kfzler .. so wie eig jeder , denk ich zumindest.. den nehmen wir einfach immer mit hin wen einer n auto kaufen will, is das beste was de machen kannst wenn man keine ahnung hat

                    aber freut mich für dich das du den schaden begrenzen konntest !

                    mfg p3ac3


                    Novah
                    • Themenstarter

                    Ja das ist ja das Problem. Ich hab keinen KFZler in der Familie.

                    LG Novah


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