Nehme auf jedenfall einen Anwalt ,
hast ja eine Rechtschutzversicherung ...
Würde auch auf zurücknahme Klagen da der Dir ja verschweigt was der Wagen hatte .
Der 1 Besitzer wird ja dann auch ran gezogen .
Wer hat den Wagen den Verkauft ?
Wer steht da als Verkäufer drauf ?
Wurde der Verkauft " im Kundenauftrag " ?
Hmm die Wartungskosten für Bremsen usw sind glaub ich kein Grund um den zurück geben zu können, schließlich kaufst du das Auto ja in dem Zustand wie es ist und jeder hat das Recht einen Sachverständigen beim Kauf hinzuzuziehen.
Anders siehts natürlich mit einem nicht genannten Unfallschaden aus, wenn explizit gesagt wurde, dass er außer der Beule nichts hatte. Da lässt sich mit Sicherheit was machen.
Aber die anderen Sachen die durch fehlende Wartung entstanden sind, sind dafür glaub ich kein Grund.
Wie schon empfohlen, schnell einen Anwalt zur Hilfe rufen =) Wünsch dir natürlich viel Glück in der Sache! Sowas ist natürlich immer ärgerlich.
Also die rechtliche Situation ist so das du gegen die Mängel an sich nichts machen kannst, da du ihn ja so gekauft hast wie du ihn gesehen hast.
Allerdings WENN der Wagen ein Unfallwagen ist, wobei Unfallwagen natürlich noch definiert werden muss, dann kannst du natürlich den Kauf anfechten, er wird zwar nicht nichtig, aber der Kauf ist auf jeden Fall anfechtbar.
Und auf der Grundlage dürftest du eigentlich schon ne recht große Chance haben den Wagen zurück zu geben.
Allerdings hat ein Privatmann die Auflage den Mangel direkt nach dem Erkennen zu melden, also würd ich mich in deinem Fall doch mir bald en Anwalt holen, sonst ist nämlich der Verkäufer wieder im Vorteil ![]()
Zitat:
Also die rechtliche Situation ist so das du gegen die Mängel an sich nichts machen kannst, da du ihn ja so gekauft hast wie du ihn gesehen hast.
Allerdings WENN der Wagen ein Unfallwagen ist, wobei Unfallwagen natürlich noch definiert werden muss, dann kannst du natürlich den Kauf anfechten, er wird zwar nicht nichtig, aber der Kauf ist auf jeden Fall anfechtbar.
Und auf der Grundlage dürftest du eigentlich schon ne recht große Chance haben den Wagen zurück zu geben.
Allerdings hat ein Privatmann die Auflage den Mangel direkt nach dem Erkennen zu melden, also würd ich mich in deinem Fall doch mir bald en Anwalt holen, sonst ist nämlich der Verkäufer wieder im Vorteil
Normal kenne ich das auch so, dass egal ob privat oder gewerblich Auffälligkeiten im Kaufvertrag niedergeschrieben werden.
Deshalb würde ich sagen, dass die Sache mit ''gekauft wie gesehen'' ja im Gegensatz zum Kaufvertrag steht, da man sich ja auf die genannten Mängel beziehen kann und nicht gleich einen Sachverständigen mitschleppen muss.
Zumal ja die Mängel ''an allen Ecken und Kanten'', die genannten zwei aus dem Kaufvertrag überschreiten.
Aber fast als nächstes zu tuhn ist, haben ja alle schon gesagt und oftmals kommt es auch immer darauf an, wer den besseren Rechtsverdreher hat.
Viel Glück noch bei dem Fall
P.s.: was Stephan, du bist auch einer von Denen
Gruß Peter
Wie schon gesagt gehe zu nem Anwalt und der soll das Regeln. Die meisten haben einen Gutachter an der Hand bzw. können dir einen nennen und Regeln dann auch das gesetzliche. Zudem können Sie dir von vorneherein sagen wie es aussieht, ob oder wie du Chancen hast da was zu bekommen.
Kenn mich mit Gesetzen schon berufswegen gut aus, aber in dem Fall wäre es wohl eher spekulation.
Aber es liegt hier nach §434 BGB eindeutig ein Sachmangel vor.
Wer hat den Wagen den Verkauft ?
Der Typ privat.
Wer steht da als Verkäufer drauf ?
Der Typ mit Namen und Adresse... :p
Wurde der Verkauft " im Kundenauftrag " ?
Nein, der Typ hat ihn wirklich privat verkauft. Nichts im Kundenauftrag. Das geht quasi komplett auf seine Kappe.
Es steht im Vertrag, dass der Wagen an der Seite und hinten einen kleinen Schaden hat. Aber von dem Frontschaden steht da gar nichts.
Mein Dad ruft den Typen gleich an und dann wissen wir mehr. Und wenn der den Wagen nicht so zurücknimmt, dann werden wir auch über den Anwalt gehen etc. das ist ja klar.
Dass die Sachen wie Bremse und so Verschleißteile sind, ist mir klar und das ist ja auch die kleinere Portion Geld die gebraucht wird. Das würde sowieso beim TÜV fällig werden spätestens. Kein Thema!
Es geht mir wirklich eher um den fiesen Getriebeschaden, den ich mir sicherlich nicht leisten kann und der bei Reparatur den Kaufpreis bei weitem überschreitet. *schimpf*
Danke für eure bisherige Hilfe, ihr seid klasse!
Novah
Leute, es hat sich erledigt. Er nimmt den Polo zurück. Zwar nur für einen Teil des Kaufpreises... aber was solls. Haben eine Menge Geld nun daran verloren aber wir werden ihn morgen los.
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
LG Novah
Besser so als wenn du ganz auf den Wagen sitzen geblieben bis .
Gebe Dir dann auch mal was mit auf dem Weg .
Das nächste mal das Auto vorher Besichtigen lassen vom ADAC zb. die 50€ sind gut angelegt und da kann man fast sicher sein das alles OK ist ,
da arbeiten Gutachter die schon 90% wenn Mängel vorhanden sind finden .
Verkaufe und kaufe auch nur noch so meine Autos um keine Bösen Überraschungen erleben zu müssen .
mfg Stephan
augen auf beim eierkauf !
wir haben im weiten familienkreis einen kfzler .. so wie eig jeder , denk ich zumindest.. den nehmen wir einfach immer mit hin wen einer n auto kaufen will, is das beste was de machen kannst wenn man keine ahnung hat
aber freut mich für dich das du den schaden begrenzen konntest !
mfg p3ac3
Ja das ist ja das Problem. Ich hab keinen KFZler in der Familie.
LG Novah