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feldhasen?

Limpi
  • Themenstarter
Limpi's Polo 6N

Da ich heute fast nen Wildunfall mit nem Feldhasen gemacht habe hab ich mich gefragt wie das dann eigentlich abläuft, wenn einem so nen tier vors auto gelaufen is? versicherung gleich anrufen? wie läuft das alles ab? und bekommt man den schaden immer bezahlt oder gibt es ausnahmen?
danke schonmal
MFG Limpi



hab ich mich auch letztens gefragt...mehrmals fast nen vogel inner scheibe gehabt....
scheißviehzeuch


Limpi
  • Themenstarter
Limpi's Polo 6N

naja vögel würden denke mal nich zählen, weil das is ja kein haarwild.... :P
mir gehts um normales haarwild was bei teilkasko mit versichert is, wie wirldschwein, reh oder halt feldhasen....



SWISSliner
  • polotreff.de Team
SWISSliner's Polo 6N2

Bei einem Wildunfall empfiehlt es sich folgendermassen zu verhalten:
In erster Linie gilt es, den Unfallort zu sichern mittels Warnblinkanlage und Warndreieck. Schon im Interesse der Schadensregulierung am Fahrzeug sollte man die Polizei verständigen, gegebenenfalls das zuständige Forstamt oder den Forstpächter (in der Schweiz Wildhüter genannt). Am besten lässt man sich gleich am Unfallort eine Bestätigung für die Versicherung ausstellen, besonders dann, wenn das Tier beim Zusammenstoss nur verletzt wurde und in der Folge flüchtete. Schadenersatzansprüche entstehen in der Regel nur gegenüber Voll- oder Teilkaskoversicherungen, unter der Voraussetzung, dass eine fristgerechte, behördliche Schadensaufnahme erfolgte.
Das Verschweigen des Wildunfalles erfüllt den Tatbestand der Fahrerflucht, deshalb dürfen Spuren auch nicht entfernt werden. Ausserdem entfiehlen diesfalls selbstverständlich auch sämtliche Schadenersatzansprüche.

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben...

Wünsche Euch allen unfall- und wildfreie Fahrt!


Limpi
  • Themenstarter
Limpi's Polo 6N

hey danke
hast mir sehr weitergeholfen!


@ SWISSliner:

Dein Beitrag war sehr aufklärend, gut gemacht

Nur hätte ich noch ne Frage. Und zwar wenn ich zb wo bin wo ich mich nicht auskenne wie komme ich zb an die Nummer des zuständigen Forstamts? Ich zb. vermeide es jeglichen Kontakt mit der Polizei zu haben, selbst wenn ich nicht Schuld an irgendwas bin, einfach nur Antisympathie....


SWISSliner
  • polotreff.de Team
SWISSliner's Polo 6N2

Hab ich gern gemacht!

@ Lonelyness:
Bei einem Wildunfall ist der Kontakt mit der Polizei in den meisten Fällen wohl kaum vermeidbar. Ist nämlich der zuständige Wildhüter nicht bekannt, so übernimmt die Polizei dessen Kontaktierung. Seine Aufgabe besteht darin, eine Bescheinigung für die Versicherung auszustellen, da er das verunfallte Tier genau bestimmen kann. Ausserdem hat er das Tier zu bergen und zu verwerten, denn dies liegt nicht im Aufgabenbereich der Polizei. Letztere kann Dir hingegen behilflich sein, bei der Sicherung des Unfallortes, der Feststellung allfälliger Schäden am Fahrzeug und deren Protokollierung.

Wenn Du den Wildhüter direkt kontaktieren möchtest, müsstest Du Dich jeweils im Voraus über den zuständigen Forstpächter informieren, oder Du versuchst, diesen am Unfallort über einen telefonischen Auskunftsdienst auszumachen. Aber selbst dann besteht die Möglichkeit, dass der Forstpächter seinerseits die Polizei informiert.

Soweit mein Wissen zum Thema. Insofern ist die einzige wirklich wirksame Möglichkeit, der Polizei fernzubleiben, jene, keinen Wildunfall zu verursachen. (Ja, ich weiss, mehr Sarkasmus geht wohl kaum noch... Also, schlagt mich! )


gelöschtes Mitglied

    Also alles was kleiner is als nen mittelgroßes rehkitz oder nen Wildschweinferkel wird standesgemäß auf der straße zerlegt - beim rest is wohl polizei gefragt . . . weil der wagen dan eh hinüber is


    grashalm
    • Administrator
    • polotreff.de Team
    grashalm's Polo 6N

    Was SWISSliner geschrieben hat, kann ich alles bestätigen.
    Hatte selbst einen schweren Wildunfall vor zwei Jahren. War ein Feldhase - irgendwie mutiert, jedenfalls hab ich das gedacht, als ich meinen Polo sah :(

    Hier ist es jedenfalls so, dass der zuständige Wildhüter der Jäger ist, der das Gelände für die Jagt gepachtet ist. War damals hier in der Nachbarschaft, desshalb konnte mir mein Versicherunsvertreter sagen, wer der Jagtpächter ist. Wie man das sonst ohne Polizei herausbekommt kann ich leider nicht sagen.

    Was mir damals noch ans Herz gelegt wurde: Wenn du einen als Beispiel Feldhasen erwischt und dieser Tot im Graben oder sonst wo liegt, darfst du diesen NICHT mitnehmen, da er im Todesfall zum Besitz des Jägers wird und das wäre dann Diebstahl

    Grüße
    grasi



    SWISSliner
    • polotreff.de Team
    SWISSliner's Polo 6N2



    Die Strafandrohung für Jagdwilderei lautet gem. § 292 StGB auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Es lohnt sich also in jedem Fall sich korrekt zu verhalten!

    Grüsse, SWISSliner


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