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Elektrischer Kofferraumöffner & TÜV?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo,
da mein Kofferraumschloss (besser der Schließzylinder) sich nicht mehr drehen lässt - auch nach einer Siliconbehandlung nicht mehr :(
Hab ich mir nun einen elektrischen Kofferraumöffner gekauft...meine Frage nun, muss ich das Teil eintragen lassen?
Den Knopf an der Heckklappe setze ich dann ausserbetrieb - das TEil ist dann also nur noch elektrisch zu öffnen...daher, würde das von der verwendetetn Technik ja einer "cleanen Heckklappe" entsprechen, die eingetragen werden muss (was ich weiß...

Danke für eure Nerven & Antworten



muss ne gecleante kofferraumklappe wirklich eingetragen werden. hab i no nie gehört.

greetz ro11in.


wenn sich der zylinder nicht mehr drehen lässt is der leicht abgenutzt hab ich bei der fahrertür mal gehabt



gelöschtes Mitglied

    nein musst du nicht!


    Hi

    die heckklappenöffnung mußt du nicht eintragen lassen!

    Ein "cleane Heck" muss meines Wissens nach auch nicht eingetragen werden!

    gruß benna


    Hi,

    das kann ich bestätigen. Es ist keine Eintragung nötig. Ich habe das Heck komplett clean und der TÜV hat noch nie was gesagt.

    MfG


    dotterswelt


    also ein cleanes heck wäre mir was neues...
    das einzigste worauf man achten sollte, is dass die türen auf gehen und das auch ohne elektrik....

    grund dafür is, dass man dich im notfall aus dem auto holen kann ohne gleich die scheiben und ähnliches "ausbauen" zu müssen....

    von daher. kein problem klemm das dingen ab,

    mfg


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Super- schönen Dank für die Antwort - wie gesagt, hatte ich mal so gehört gehabt, dass das eingetragen werden muss...

    Thx


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