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Deutsche Gesetze

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Wie war das mit der neuen Dränglervorschrift?`

Drängeln: 250€ und 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.

Sollte man lieber gleich rechts überholen.

Rechst überholen 50€ und 3 Punkte (200€ und 1 Punkt gespart)

Einen weiteren Punkt kann man sparen wenn man statt der rechten Spur gleich den Standstreifen benutzt. Seitenstreifen zum Zweck des vorwärtskommens 50€ und 2 Punkte.

Fazit: Niemand bedrängt, nicht aufgeregt, sehr schnell vorangekommen und noch 200€ und 2 Punkte gespart.

Aber! Das geht noch billiger und effektiver.

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20€.

Steht so im $38 StVO



gelöschtes Mitglied

    ROFL finde die Forenübersicht schon klasse
    <marquee>
    polotreff.de/Forum/Sonstiges/ Witziges/ Deutsche Gesetze</marquee>

    Hättest dir fast den Text schon Sparen können^^


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ^^ Stimmt



    hat vielleicht einer ne seite wo das it den 20 € steht? (mal zum ausdrucken und mitführen )


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ^^ Ja klar, woher weiß ich denn das alles

    hier[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • danke


    Ich würde da aber trotzdem mal vorsichtig sein.


    Bei uns in der Gegend wollte das auch einer machen.

    Er bekam eine Anzeige wegen Amtsanmaßung und die Führerscheinstelle überprüfte seine Eignung.

    Also vorbestraft und ab zur MPU, ob sich das wirklich lohnt


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Denke das sollte wohl jedem &quot;normal&quot; denkenden Menschen klar sein, dass da noch etliches Hinterher kommt.

    Wenn ich das ganze als &quot;Tipp&quot; gemeint hätte, hätte ich es nicht unter witziges gesetzt.

    Denke auch wie Zonenbub sagte, dass da trotzdem einiges zusammenkommt. Zudem werden die vergehen trotzdem zusammengezählt und nicht das schwerste genommen .

    Sprich wenn du mit Blaulicht aufm Standstreifen überholst bist du nach StVo wegen Blaulicht und Standstreifen dran. Hinzu wird denke ich nach dem BGB noch ein Verfahren wegen Amtsanmaßung auf einem zukommen.


    Wir könnten ja mal nen Versuch starten und das ganze in nem Opel Forum posten.

    Die probieren das dann alle aus und kurze Zeit später gibts keine Opelfahrer mehr weil die keinen Führerschein mehr haben.



    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ^^ Hehe, mach ich sicher nicht. Der großteil meiner Schrauberkollegen fährt OPEL .


    das stand doch auch in einer der letzten adac ausgaben


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ^^ Kann mir jetzt nich vorstellen, dass der ADAC auf soetwas hinweißt


    ich suchs nachher mal und sag dir die ausgabe.
    doch bin ich 100% sicher.
    diese seltsamen beschlüsse sind ihnen wohl auch aufgefallen.


    polotreff.de
    #14 - 18.09.2007www.deutsche gesetze.de amtsanmaßung blaulicht ausgeschaltet mitführen $38stvo
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