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TÜV und Polizei

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Wie weit sind wir hier in Deutschland nur gekommen, gestern Abend ham mich die Bullen gef***** und haben meinen eingetragenen Auspuff angezweifelt (hät ja nach der Eintragung nen anderen dranbauen können )
Dann wollten die von mir irgendwas für meinen Grill ohne Emblem sehen und für meine M3 Spiegel mit Blinker wollten die auch was....(ein Glück das die meinen Luftfilter nich gesehen haben )
Und dann hat mir der Cop erzählt, dass ein Auspuff -auch Sportauspuff- nich lauter als der original sein darf---heeeee?

Ich will wieder in die USA- was die hier mit den Autos haben-das geht echt nicht!



Und haben sie dann irgendwas gemacht oder nur schlau rumgeschnackt ?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

So nen Zettel gegeben, das ich mich beim TÜV vorstellen soll, aber da hab ich kein Bock zu, da ich im Frühling so'so zum TÜV will aber jetzt doch noch nich, hab ja nich die Geldscheisse.

Und das ich nichts bezahlen musste, hab ich meinem Scharm und der kälte zu verdanken, die ham mich vor der Disse gef**** und mich noch blaßen lassen....dummes Volk diese Bullen, wer fährt besoffen mit Auto in die Disco



das ich kenne ich zu gut

mir haben se 30 latten abgenommen, weil ich angeblich nicht angeschnallt war, war ich aber, was soll man machen, 2 beamte als zeugen, ich alleine

einmal wollten se mir auch erzählen, das man nebelscheinwerfer NUR bei sichtweiten von unter 50m anmachen darf, komischer weise hab ich in der fahrschule was anderes gelernt


hast du noch irgend nen bußgeld bekommen, oder gings so?


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

also ich musste nich einen Cent bezahlen, und wieso 30 eus, meine Mum musste letzte Woche fürs nicht angeschnallt sein nur 10 Zahlen....
Und das mit den Nebelscheinwerfern.....also meiner Erachtens nur unter 50 Metern.....


gelöschtes Mitglied

    das mit den 50 metern gilt doch nur für nebelschlussleuchte oder?
    die normalen nebelscheinwerfer darf man glaube ich anmachen sobald sich die sicht verringert also starker regen oder schneefall

    mfg


    Nebelscheinwerfer

    Nebelscheinwerfer bzw. Breitstrahler dürfen mit dem Abblendlicht verwendet werden, allerdings nicht gemeinsam mit dem Fernlicht. Die Gefahr der Selbstblendung wäre zu groß. Erlaubt sind Nebelscheinwerfer nur dann, wenn Sichtbehinderung durch Schneefall, Nebel, Regen oder ähnliches gegeben ist. Nur auf engen (schmäler als fünf Meter) oder kurvenreichen Straßen dürfen Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung verwendet werden. Grundsätzlich ist der Einsatz nur bei tatsächlicher Sichtbehinderung, und nicht bei Verdacht auf bevorstehende Sichtbehinderung erlaubt.


    gelöschtes Mitglied

      darf ich mal ned so freundlich sein?





      des gehört meines erachtens den förstern der strasse!


      @draginhive: genauso kenne ich das auch

      es waren aber 30 euro wegen nicht angeschallt sein



      Die Polizei sieht eh nur das was sie sehen will >_>


      gelöschtes Mitglied

        ich hab auch ein dran bekommen,heckschürze fehlt----> nichts bekommen,6 monate asu fällig --->15 euro strafe mängelkarte --->nöööööö

        danke euch nochmal ihr grünen weißen erdbewohner


        Jaja die lieben uniformierten Bewegungsmelder...mir wollten sie mal verklickern das ich in meinem 6N ne Dieselmatte bräuchte wenn ich den offenen Luftfilter benutze?
        Nur hat der TÜV-Mann mir in dieser Hinsicht nix gesagt und in der ABE steht auch davon nix drinne...die spielen sich immer auf als perfekte Kreuzung eines KfZ-Meisters und eines TÜV-Meisters...dann heißt es nur auf die Zunge beißen und hoffen das sie keinen Mängelschein ausstellen.

        Cruz black_knight76


        die haben meistens was zu meckern mir wolltense auch mal einen reinwürgen wegen auspuff weil angeblich ein teil von der abe fehlt. naja bin dann zum tüv und der meinte alles ok.
        manchmal sind sie aber auch ganz umgänglich, war jetzt letztens durch die stadt mucke voll auf und da habense mich auch angehalten und meinten das ich ne tolle anlage hätte (lol) einer von denen wollte mal probehören und dann durfte ich weiter fahren musste nur was leiser machen . aber kommt immer drauf an was fürn bulle gibt solche un solche.

        mfg sebastian


        wegen deine Schwarzen Rückleuchten hatten sie nichts auszusetzen?


        gelöschtes Mitglied
        • Themenstarter

        @ sebastian...ich seh du hast auch welche , doch hatten sie, haben mir so ne mängelkarte mitgegeben...is aber kein akt, die werden so'n so im nächsten monat gegen klarglasrückleuchten getauscht, sieht geiler aus und gibt weniger ärger, manche bullen beachten die und machen nich.....schaut aber trotzdem end geil aus


        hab bei meinen so eine "abe" die besagt dass es erlaubt ist eingefärbte rückleuchten zu fahren solange die rückstrahler vorhanden ist. Einmal hatte ich bis jetzt glück. wenn du willst kann ich die abe dir schicken


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