vw teilemarkt

Strafen bei Blitzer

Ê£_ÐÒ®ÄÐÕ
  • Themenstarter

Also ich hab mal ne frage ob es ein limit gibt, in dem man mit dem bescheid eines bußgeldes oder eines fahrverbots rechnen muss?
wird das verfahren nach soundso viel monaten eingestellt?
wenn ja wann ist das

danke schonmal im vorraus



eigentlich gibt es keine fristen, aber wenn nach 6 montaen nichts gekommen ist kannst du davon ausgehen das auch nichts mehr kommt. Beim Fahrverbot sind sie aber recht schnell denke ich. wie lang is das denn her bei dir?


Ê£_ÐÒ®ÄÐÕ
  • Themenstarter

also ich bin vor 3 monaten und knapp einer woche geblitzt worden ( am 13.06.07 ) und habe bis jetzt noch nichts gehört



und das ist blödsinn.wenn es sich hierbei um ein fahrzeug handelt was innerhalb der familie benutzt wird, was man ja in der versicherung sieht, dann zählt die frist auf 3 monate. das gleiche hatte ich auch.
dann kam nach 3mon und vier tagen das schreiben und ich ab zum anwalt hab ja rechtschutz.
da das auto über meinem vater angemeldet war kammen somit mehrere fahrer in betracht.
mein vater ist aber fernfahrer und konnte es nicht gewessen sein.
nur wenns ein bild gibt wo einer mit kurzen haaren drauf ist, dann ist das schlecht wenn de da deine mutter mit langen haaren an gibst.
und bei sowas könnte es dir auch passieren, das das gericht dir ein fahrtenbuch verhängt wo du dann nen halbes jahr alles eintragen musst.
wenns aber keine fahrverbot und punkte sind dann bezahl und gut ist.
aber wo bist wie zu schnell gefahren?
innerorts ab 31kmh fahrverbot
außerorts ab 41kmh fahrverbot
bis 20kmh verwarngeld ab 21kmh 1punkt
ab 26kmh 3punkte
wenn du in einem jahr aber mit jeweils über 26kmh geblitzt wirst musst du auch einen monat zu fuß gehn


Ê£_ÐÒ®ÄÐÕ
  • Themenstarter

also ich bin damals in der 30er zone mit 20 oder 30 zuviel laut tacho geblitzt worden, und bin noch in der probezeit,


20 ok 30 nicht ok
da probezeit wirst du ab 21 kmh denn führerschein abgeben müssen
probeziet verlängerung auf 4 jahre
und wenn de pesch hast ne nachschulung


Ê£_ÐÒ®ÄÐÕ
  • Themenstarter

jo nachschulung wird wohl auch dabei sein,
deswegen frage ich ja nach wie lange die zeit haben mir das zu schicken
hatte gehofft das die max. drei monate zeit haben


Hallo!

Sie müssen dich innerhalb von drei Monaten finden, sonst ist die frist rum!

Aber wenn das schon so lange her ist, kommt da auch nichts mehr!

Gruß


Zitat:

Hallo!

Sie müssen dich innerhalb von drei Monaten finden, sonst ist die frist rum!

Aber wenn das schon so lange her ist, kommt da auch nichts mehr!

Gruß



Zitat:
Wann verjährt der Bußgeldbescheid?


Ist der Inhalt des Bußgeldbescheides korrekt und das Zustellungsverfahren fehlerfrei verlaufen, so verjährt der Bußgeldbescheid nach sechs Monaten. Zu unterscheiden hiervon ist, dass die Tat an sich bereits nach drei Monaten der Verfolgungsverjährung unterliegt. Die Verjährung des Bußgeldbescheides kann durch verschiedene Handlungen unterbrochen werden, z. B. Abgabe des Verfahrens an die zuständige Staatsanwaltschaft.

quelle:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • gelöschtes Mitglied

      ^^ Genau das wollte ich auch schon sagen.

      Wie in dem Text steht wird die Verjährung durch Innerbehördliche Vorgänge unterbrochen. Was das für Vorgänge alles sind kp.

      Nur kannst du somit auch noch nach 2 Jahren eins auf den Deckel kriegen, denn du wirst es schwer haben zu beweißen, dass keine Innerbehördlichen Vorgänge am laufen waren


      Antworten erstellen