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gelöschtes Mitglied

    Mit dem TÜV ist das so eine Sache, ein Freund von mir hat die Unterbodenbeleuchtung unterm Golf I Cabrio eingetragen bekommen.
    Das heist dann "Ausstiegsbeleuchtung"



    Es gibt ja solche "Ein- bzw. Ausstiegsbeleuchtungen" mit Tüv, die dürfen dann halt nur angehen wenn man die Tür öffnet, so wie die Innenraumbeleuchtung.

    MfG


    gelöschtes Mitglied

      ist ja kein problem,mit ein schalter,lässt sich das alles wieder machen,der Tüv bei mir hat nichts gesagt,du darfst sie ja drunter haben,nur nicht anhaben.



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