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Hab dem dann am nächsten Tag das Geld wegen dem "überfahren" vorbeigebracht und fertig. Musste dann noch was drauflegen, weil sich rausstellte, das ich noch 3 Knöllchen wegen Parken auf ner Zickzack Linie nicht bezahlt hatte.
Jetzt sind sie aber wider glücklich.
...nichts...
Du wurdest mitgenommen weil du keine Kohle hattest und dann anscheinend noch versucht hast, das auf die lustige Art zu klären. Das mag vlt. in Deutschland klappen aber unsere Freunde aus Luxemburg verstehen da keinerlei Spaß. Dort heisst es - hart aber ist so - Fresse halten, zahlen und tschüss ![]()
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was hat das mit roten kennzeichen innerhalb der EU zu tun?
wie gesagt mir wollten die polizei in polen mein auto weg nehmen weil ich 5 tage kenzeichen hatte wir die meinten zu mir das auto muss in polen bleiben weil ich keine versicherung karte bei hatte dan sind wir den gefolgt und sind an der grenze ganz schnell abgehauen hehehe
Würd euch auch gerne ne spannende Geschichte erzählen, aber mir fällt grad keine ein :(
Fakt ist: EU hin oder her, wenn man hier nen Vorläufigen Führerschein bekommt ist der auch nur in der BRD gültig. Für Auslandsüberführungen gibt es diese Kurzzeitkennzeichen mit rotem Balken statt dem gelben am Rand. 5 Tageszulassung sind im Ausland, egal ob EU oder nicht, nur ungern gesehen, wenn man dann erstmal Probleme hat....
Ruf bei der Zulassungsstelle an und frag nach, das sollte für dich die einzige Adresse für diese Frage sein.
Was bringt es dir wenn hier 10 Leute sagen es ist erlaubt und du nachher dann doch von den Polizisten im Ausland gef**kt wirst... Frag die die es wissen->Zulassungsstelle
Ist schon was feines wenn an ADAC Rechtschutz hat ^^
Zitat:
Rote (Händler-)Kennzeichen werden nach § 16 FZV für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten von den Straßenverkehrsämtern ausgegeben. Unterschieden wurde dabei bisher zwischen
* Kennzeichen zur einmaligen Verwendung und
* Kennzeichen zur mehrmaligen Verwendung.
Letztere werden insbesondere zuverlässigen Händlern zu den vorbezeichneten Zwecken überlassen.
Zum 1.5.1998 wurde das rote Kennzeichen zur einmaligen Verwendung durch das sog. "Kurzzeitkennzeichen" ersetzt. Dieses Kennzeichen wird dem Kfz-Halter lediglich zugeteilt, jedoch nicht mehr ausgegeben. Der Halter muss sich das Kennzeichen nach diesen Angaben selbst bei einem Schilderhersteller fertigen lassen.
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.