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Tüv Problem

Zitat:

- Lichtaustrittsfläche des vorderen Scheinwerfers (mindestens 50 cm ü.d.F.)
§ 53 Absatz 1 StVZO


toleranz liegt im ermessen des prüfers und beträgt 50mm



bei mir wurd gar nix vermessen..der wollt nur den beleg der achsvermessung, hat sich die federnummern angesehen und gut wars. war tüv nord.


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