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Reifen größe

gelöschtes Mitglied

    muss das bei einer angleichung immer eingetragen werden?



    Hier mal die Kopie die ich von VW bekommen habe, hab jetzt gesehen das das problem ein anderes ist, villeicht ist es aber ja noch von interesse.


    Reifengrößen.JPG
    Reifengrößen.JPG

    nein das muss nicht drin stehen....

    du hast die räder eingetragen...
    da kann ich dir mit großer gewissheit sagen, dass des ohne schummeln nicht geht.... also tachoangleichung muss fast immer erfolgen...

    kannst natürlich mal zur tachoüberprüfung fahren... dann siehst du ja ob der tacho angeglichen wurde... entweder stimmt der tacho mit deinen jetzigen reifen oder mit standartbereifung....

    anders wirst das nicht sehen...
    meiner ist auch angeglichen und steht nix im schein von der angleichung



    Julitschka
    • Themenstarter

    Aber wie soll ich denn zur Tachoüberprfüfung fahren, wenn ich das ja momentan gar nich tkann?
    Ich suche momentan nur nach einer guten Alternative, was ich jetzt generell drauf machen kann / darf.

    Wegen der Tachoangleichung versuche ich mal den Vorbesitzer zu erreichen, vllt. kann der mir da was zu sagen.

    Ich habe die Räder ja nunmal selber nicht eingetragen, sondern ich habe ihn so gekauft. Der Fahrzzeugschein war damals völlig für den Allerwertesten, den mussten die auf dem Amt fast eine dreiviertel Stunde auseinander nehmen und komplett neu schreiben, deswegen ist jetzt auch eine Zusatzseite dran und ich bin mir nichtmal sicher, ob das alles so korrekt ist was da drin steht. Da der Mann sich da scheinbar auch nicht immer so sicher war.

    Wie schaut das mit 155/80 r13 t aus? Ich weiß leider nicht, ob die gehen, sonst würde ich die erstmal bekommen, bis ich die perfekten gefunden habe. Sind gebraucht und auf Stahlfelge. Würde erstmal gehen denke ich, wenn es zulässig ist, nur bei meinem Reifenfutzi erreiche ich um die Zeit keinen mehr, so das ich den Fragen könnte... Wie gesagt, der alte Schein ist vernichtet und im neuen steht sowas seit zwei Jahren nicht mehr drin wurde mir gesagt.

    Danke schonmal


    gelöschtes Mitglied

      moin!

      bloß nicht! da hast du sogar ne differenz von fast 15 %.

      du hast mir doch die 135er-größe aus den zeilen nr. 15 geschrieben. das ist serienbereifung ab werk. die 175/50 kommen bei vw gar nicht vor, also wird mit sehr hoher wahrscheinlichkeit eine tachoangleichung stattgefunden haben, wenn der umbauer schon meister ist.

      du musst dir jetzt kompletträder in gleicher größe mit abe suchen, damit du nix eintragen lassen musst oder ne kombination, die in etwa den gleichen abrollumfang aufweist. solange der motor noch nicht eingetragen ist, bist du ohnehin illegal unterwegs. die räder machen den bock dann auch nedd fett, wobei die wenigstens darauf gucken.

      frag doch hier mal nach: http://www.polotreff.de/teilemarkt.../i/011136


      Julitschka
      • Themenstarter

      Guten morgen

      Ich danke dir für den Link, habe ihn direkt mal angeschrieben.

      Der Motor wird ja demnächst eingetragen, aber ich brauche erstmal neue Reifen.

      Den Meister habe ich gestern nicht mehr erreicht, aber ich denke mal auch, dass der angeglichen wurde, sonst wäre ich ja bestimmt auch schon geblitzt wurden.
      Ich versuche es trotzdem heute abend nochmal, interessiert mich ja schließlich.


      Zitat:

      Den Meister habe ich gestern nicht mehr erreicht, aber ich denke mal auch, dass der angeglichen wurde, sonst wäre ich ja bestimmt auch schon geblitzt wurden.



      Nein, weil der Tacho mit 175/50 voreilt, nicht nachhängt.

      Eine Tachoangleichung muß im Schein/Brief festgehalten werden, da es eine bauliche Veränderung ist. Da bei Dir die 135er wohl noch gelistet sind
      ( unter 15.1 & 15.2 ) ist a mit Sicherheit nichts passiert, ansonsten hätten diese gestrichen werden müssen!
      Selbst wenn Du eine andere Felge mit identischen Maßen kaufst ( 5,5 x 13 ET 38 ), mußt Du diese eintragen lassen.

      Ich habe auf meinen beiden Autos 175/50 bzw 195/45 drauf und beide Tachos sind ohne Angleichung innerhalb der Toleranz.


      gelöschtes Mitglied

        wie soll das gehen bei einer abweichung von 7,5 %?
        du hast gerade mal 0,1 %...

        meinste der meister ist ständig rumgefahren mit dem gedanken "nur nicht mehr als 8 km/h zu viel fahren!"?

        oder, jacky, verstehen wir das falsch und der hat nur den umbau durchgeführt und war damit nie auf der straße, weil der motor auch noch nicht eingetragen ist?


        Die gesetzlich zulässige Abweichung eines Tachos liegt bei 10% + 4km/h
        ( ab Baujahr 1.1. 1991 ). Trifft auf Schakelines 91er Polo zu.

        Vor dem 1.1.91 ist eine maximal erlaubte Abweichung von 7 % des Tacho Maximalwertes zulässig. Ergo bei einem 200km/h Polo Tacho 14 km/h .



        gelöschtes Mitglied

          der dekra-mann, der meine kombination vor 4 jahren abgenommen hat, sagte, höchstens 2 % unterschied. deswegen musste ich auch nen querschnitt von 50 statt 55 nehmen und hab damit immer teurere reifen mit kleinerer auswahl zu kaufen. wobei sich das eigentlich als ziemlich geil rausgestellt hat mit den conti sport contact. bin im frühjahr mit dem zweiten satz gleich dabei geblieben

          woher kommen nun die unterschiedlichen richtlinien?


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