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Steilheck rückleuchten wie G40

gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    wem fällt das den auf


    Vielleicht genau dem, der dir hinten drauf knallt, weil er die abgedunkelten Leuchten nicht leuchten sah..


    MfG



    Also...basteln ist angesagt...zwar auch nicht grad legal,aber wenn mit den originalen vom Coupe gearbeitet wird...


    Immer wieder das selbe Thema.
    Benutzt doch einfach mal die Suche ,die wird helfen!
    Lasieren ist eine Veränderung der Lichtechnischen Einheit.
    Jegliche Veränderung durch zusätzliche Leuchtmittel in Blinker zb., Lasieren egal ob Front/Seiten oder Heck so wie jegliches Umschliessen der beleuchtungeinheit. führt zum Erlischen der Betriebserlaubnis und somit auch KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ.

    An meiner Ratte hatte ich von Beginn an Lasierte und hatte genauso solches Gerede vom Vorbesitzer .Siehe Profil!
    Von wegen fällt keinen uf und er fährt ewig rum hatte etliche Kontrollen und nie war was.

    Als ich das Teil dann überführte, wurde ich dann angehalten.
    und was war? Richtig veränderung der Lichttechnischen Einheit!
    Gott sei dank wurde das Fahrzeug zu dem Zeitopunkt über Rote Nr bewegt.
    somit blieb es bei einer müdlichen Verwarung.

    Jedliche Eintraguing ist ILLEGAL und heisst auch keinen Freifahrtschein!
    Eine Veränderung der Lichttechnischen Einheit muss abgenommen sein anhand eines Lichttechnischen Gutachtens.(dies kostet um die 1400&euro
    Desweiteren ist bei einer Veränderung der Lichtanlage egal ob nun gebaut oder lasiert auch das bereits ausgegeben E zeichen hinfällig !



    naja ich so nen quatch eh nicht bruach ich auch nicht bei meinem coupe


    können wir nichtmal irgendwo so einen stvo thread aufmachen
    in dem dann die orginal gesetztestexte zu einzelnen themen kommen
    damit immer auf den thread verwiesen werden kann
    und jeder mal nachgucken kann
    damit es keine unklarheiten gibt was darf was nicht und was darf eingetragen werden


    Das Thema wurde geschlossen.

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