
Danke, Patrick, Du sprichst mir aus dem Herzen.
Neeeeeeeeeeeeeeee sorry aber ich lass es lieber ^^ ....
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einem der zu schnell fährt,mit einem kinderschänder zu vergleichen finde ich doch sehr anmaßend
Wieso.. es geht bei beiden um eine unverhältnismässigkeit des urteils, wo ist da bitte der Unterschied?
Der angestellte Vergleich mag ja mit Blick auf die formal-juristische Qualifikation der jeweiligen tatbestandlichen Handlungen etwas zu weit greifen. Diese Divergenz aber an sich bildet nicht den wesentlichen Aspekt der Argumentation. Vielmehr geht es doch darum, dass diese Glorifizierung der bezeicheten Freisprüche einen fahlen Beigeschmack hat, zumal es sich ja tatsächlich um Überschreitungen der Verkehrsregelordnung handelt. Die Tendenz, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu bagatellisieren, finde auch ich bedenklich. Dahinter verbirgt sich eine latente Selbstüberschätzung vieler Automobilisten, die davon überzeugt sind, ihr Fahrzeug in jeder Lage voll unter Kontrolle zu haben. Und so lapidar es klingen mag; die wohl wirksamste Möglichkeit, kein Adressat von Geldbussen oder weiterführenden Massnahmen zu werden, ist, sich an die gegebenen Verkehrsregeln zu halten.
Die eingeschlagene Praxis des besagten Richters ist insofern sicherlich interessant, als dass damit relativ medienwirksam auf mögliche Regelungslücken betreffend die gesetzlichen Grundlagen zur Geschwindigkeitskontrolle aufmerksam gemacht wird. Aber wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, dass der Hinweis auf alfällige gesetzgeberischen Handlungsbedarf auch auf andere Weise möglich gewesen wäre.
de fakto diskutieren die medien zu Recht bezüglich dieser Thematik.
Von daher hat der Richter sein Ziel erreicht.
Ich hab den bericht in SternTV gesehen und auch einige Berichte dazu gelesen.. hat mich besonders interessiert, weil es sich ja quasi vor meinr Haustür abspielt ^^