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Richter Gaspedal: Freispruch für alle Temposünder

SWISSliner
  • polotreff.de Team
SWISSliner's Polo 6N2



Danke, Patrick, Du sprichst mir aus dem Herzen.



gelöschtes Mitglied

    Neeeeeeeeeeeeeeee sorry aber ich lass es lieber ^^ ....




    Zitat:

    Zitat:

    einem der zu schnell fährt,mit einem kinderschänder zu vergleichen finde ich doch sehr anmaßend



    Wieso.. es geht bei beiden um eine unverhältnismässigkeit des urteils, wo ist da bitte der Unterschied?



    Das Problem ist nur, dass du eine Ordnungswidrigkeit mit einer Strafttat vergleichst. Ordnungswidrigkeiten werden nicht umsonst milder bestraft.
    Und der Richter will doch erreichen, dass nur dort geblitzt wird wo erhöhtes Unfallrisiko besteht. Es ist nunmal so, dass die Komunen ihre Tasche vollbekommen wollen, indem sie vermehrt blitzen, vor allem nach dem harten letzen Winter wurde sehr viel mehr geblitzt, weil man die Einnameausfälle von ca einem Monat in den man noch nicht gut Blitzen konnte wieder reinholen musste.
    Und dafür sind Radarkontrollen einfach nicht gedacht, ist doch gut wenn jemand was dagegen macht.



    SWISSliner
    • polotreff.de Team
    SWISSliner's Polo 6N2

    Der angestellte Vergleich mag ja mit Blick auf die formal-juristische Qualifikation der jeweiligen tatbestandlichen Handlungen etwas zu weit greifen. Diese Divergenz aber an sich bildet nicht den wesentlichen Aspekt der Argumentation. Vielmehr geht es doch darum, dass diese Glorifizierung der bezeicheten Freisprüche einen fahlen Beigeschmack hat, zumal es sich ja tatsächlich um Überschreitungen der Verkehrsregelordnung handelt. Die Tendenz, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu bagatellisieren, finde auch ich bedenklich. Dahinter verbirgt sich eine latente Selbstüberschätzung vieler Automobilisten, die davon überzeugt sind, ihr Fahrzeug in jeder Lage voll unter Kontrolle zu haben. Und so lapidar es klingen mag; die wohl wirksamste Möglichkeit, kein Adressat von Geldbussen oder weiterführenden Massnahmen zu werden, ist, sich an die gegebenen Verkehrsregeln zu halten.

    Die eingeschlagene Praxis des besagten Richters ist insofern sicherlich interessant, als dass damit relativ medienwirksam auf mögliche Regelungslücken betreffend die gesetzlichen Grundlagen zur Geschwindigkeitskontrolle aufmerksam gemacht wird. Aber wenn wir ehrlich sind, wissen wir alle, dass der Hinweis auf alfällige gesetzgeberischen Handlungsbedarf auch auf andere Weise möglich gewesen wäre.


    gelöschtes Mitglied

      de fakto diskutieren die medien zu Recht bezüglich dieser Thematik.
      Von daher hat der Richter sein Ziel erreicht.

      Ich hab den bericht in SternTV gesehen und auch einige Berichte dazu gelesen.. hat mich besonders interessiert, weil es sich ja quasi vor meinr Haustür abspielt ^^


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