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wer ist der Besitzer eines KFZ

am besten beim anwalt anfragen.

ist schon klar, weil man ja in dem augenblick das fahrzeug besitzt
trotzdem ist man in dem moment nur der fahrer, der halter nun mal der chef und der eigentümer immernoch die bank



gelöschtes Mitglied

    also ab zum rechtsanwalt und beruf dich auf das BGB

    eigentümer nach bgb bist immernoch du


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      ist schon klar, weil man ja in dem augenblick das fahrzeug besitzt
      trotzdem ist man in dem moment nur der fahrer, der halter nun mal der chef und der


      Siehste..



      is wohl klar das man normal unter besitzer eigentümer versteht und da keiner von uns jurist ist und das kleinlich unterscheidet, ist er fahrer vom kfz ( wenn ich das auto vom chef z.b. fahre ).
      wenn du z.b. bei der versicherung personen unter 25jahren einträgst, die das auto auch fahren dürfen, trägste dort ja keine besitzer ein oder ... ?


      Zitat:

      Siehste..


      tja, man lernt nie aus


      gelöschtes Mitglied

        Wobei ein Auto unter dem Güterhandel immer mit einem Kaufvertrag gehandelt wird nicht mündlich...


        mündliche verträge macht man an der Wursttheke ein Auto kauft man nicht an der Theke ....


        Da unterscheidet man nämlich auch nochmal ...

        Bei mir ist das zB "fast" genauso... die Papiere hat die Werkstatt die sich weigert den Wagen heraus zu geben ( auch den Brief ) ich habe den Kaufvertrag wo meine Daten angegeben sind. Ich bin Eigentümer und nicht die Werkstatt so hat es mein Anwalt mir erklärt.

        Sprich in deinem fall bist Du der Eigentümer, deine ex Freundin ist zwar Besitzerin aber das Auto ist dein Eigentum.


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          is wohl klar das man normal unter besitzer eigentümer versteht und da keiner von uns jurist ist und das kleinlich unterscheidet, ist er fahrer vom kfz ( wenn ich das auto vom chef z.b. fahre ).


          Ist halt ne Haarspalterei..Umgangssprachlich ist der Besitzer halt der Eigentümer, aber rechtlich sieht das halt anders aus


          Hatte selber sowas... Wenn man da nix schriftliches fest hält is das schlecht... Aber bi mir hat es geklappt, also wenn deine ex freundin ein bisschen menschen verstand besitzt, überlässt sie dir das auto.. Ansonsten anwalt...

          Lg


          Polo Nici
          • Themenstarter

          die ist nicht normal das kann ich aufjedenfall sagen die ist nur geldgeil mehr nicht



          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            die ist nicht normal das kann ich aufjedenfall sagen die ist nur geldgeil mehr nicht


            Ähm ich glaub JEDER auf der Welt ist Geldgeil die einen so die anderen halt extremer


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Falsch, auch Dort kriegst du eine Rechnung, Schliesst also auch einen Vertrag.


              Dann gehe doch bitte nochmal in die Schule und nimm dort bitte in Wirtschaft das Thema " Handel " durch den das scheinste nicht verstanden zu haben. Du bekommst an der Wursttheke ledeglich einen Beleg für die Kasse vorne.

              Den Kaufvertrag biste aber mündlich mit dem Verkäufer schon eingegangen als Du gesagt hast " Ich hätte gerne XXX gramm wurst " dies ist der mündliche Vertrag! der Beleg ist ledeglich für die Kasse vorne der eigendliche Kaufvertrag ist voher mündlich endstanden.

              Am Kiosk gehste ja auch mündliche Verträge ein " Ich hätte gerne 2 Flaschen Bier " der verkäufer gibt sie dir ergo du bist einen mündlichen vertrag eingegangen.

              Wieso denken eigendlich alle das man erst nach dem fucking Beleg einen Vertrag eingegangen ist, weil dann würdes Du ja erst an der Kasse vorne den Vertrag eingehen weil ab da bezahlste ja erst


              Das Thema wurde geschlossen.

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