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Ebay Widerruf bei Privatverkäufer?

ja das ist mir klar wie mache ich das?



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Kannst auch net zurücktreten wenn du dir beim Bäcker ne Semmel (Brötchen) kaufst und du merkst das es dir doch net schmeckt. Der Bäcker muss die Semmel nicht zurück nehmen und du hast keinen Anspruch als Käufer auf die Rückerstattung des Kaufpreises.


    Ja ist ja schön, das was ihr alle deklariert trifft zu wenn die Ware bereits angenommen wurde, dann ist es in der tat so, das die Ware nicht ohne weiteres zurückgegeben werden kann, aber sollte kein Austausch statt gefunden haben, kann ich 14 Tage vom Vertragsrücktrittsrecht gebrauch machen, egal ob privat Verkauf, Geschäftlicher Partner, oder die Putzfrau von oben drüber...völligst Latte !
    Aufmerksam lesen, dann klappts auch mit den Verträgen


    gelöschtes Mitglied

      Dann ersteiger mal 10 Artikel von mir bei ebay.

      dann wirst du jedesmal verwarnt und dann ,wann auch immer, gesperrt.

      Das ist dann also garnicht rechtens ja ?

      Sperrung ist ja nur das letzte Mittel bei ebay, schlechtere positionierung der Artikel fällt ja auch drunter. Also absolut nachteilig für dich der meint ich trete einfach zurück weil ich darf. ebay sieht das wesentlich anders



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