ja das ist mir klar wie mache ich das?
Zitat:
Kannst auch net zurücktreten wenn du dir beim Bäcker ne Semmel (Brötchen) kaufst und du merkst das es dir doch net schmeckt. Der Bäcker muss die Semmel nicht zurück nehmen und du hast keinen Anspruch als Käufer auf die Rückerstattung des Kaufpreises.
Dann ersteiger mal 10 Artikel von mir bei ebay.
dann wirst du jedesmal verwarnt und dann ,wann auch immer, gesperrt.
Das ist dann also garnicht rechtens ja ?
Sperrung ist ja nur das letzte Mittel bei ebay, schlechtere positionierung der Artikel fällt ja auch drunter. Also absolut nachteilig für dich der meint ich trete einfach zurück weil ich darf. ebay sieht das wesentlich anders