Für Azubis gibt es dich sowieso eine Sonderreglung die es ermöglicht das Auto für den Weg zur Arbeit bzw. Schule zu nutzen. Wenn man nachweisen kann das so gar nichts mit den Öffentlichen geht.
Zumindest wage ich das mal so zu behaupten, weil mal gehört und darüber gelesen.
Ne ausnahmereglung wäre am sinnvollsten... ich hatte/habe einen 30 km weg zur arbeit und hab dafür mein führerschein mit 17 gemacht ,weil gesagt wurde in ausnahmefälle dürfte man alleine fahrn. (Z.b. zur arbeit... mir wurde dan später gesagt das ich ja mir dem bus fahren kann, was für mich 3 std früher losfahren bedeutet hätte.)
Ich finde es gar net so schlecht!
Weis allerdings die regeln nicht..immernoch begleitetes fahrn oder allein?
@ knot... in deutschlanf gab es ein mädel wo das durchbekommen hat
mit viel geld
Von daher ... war non sens
und die tempobegrenzung find ich auch net schlecht..
weil lieber mit 16 bzw 17 mit 80 km/h anfangen als mit 18 DIREKT nen porsche,bmw etc zu fahrn
so verkehrt ist die sache nicht
meine Meinung
dann lieber wie beim motorrad ne leistungsbeschränkung..... hubraum oder ps mäßig.
Zitat:
weil lieber mit 16 bzw 17 mit 80 km/h anfangen als mit 18 DIREKT nen porsche,bmw etc zu fahrn
Ich wäre für ein Führerschein ab 20.
Wäre ich vielleicht sogar eher dafür wenn ich mir auf der Arbeit so ansehe was dort seit den letzten Jahren so an Flitzpiepen und Vollfosten als Auszubildende herumeiern...und wenn man dann noch bedenkt das eine davon schon einen Führersschein haben und alle irgendwann im 2.oder 3.Lehrjahr sogar noch obendrein auf'n Gabelspapler ausgebildet werden ...