Also mein amtlicher Tüvprüfer,hat mir gesagt(nach dem ich 2 mal auf die Mindesthöhe des Kenz. angehalten worden bin),das es seit 01.03.2007 keine Mindesthöhe mehr für vorderes Kennzeichen gibt,weil die Paragraphen 60+61 der Stvo erloschen sind und durch ein EG Gesetz ersetzt sind.
Die Polizei hat mehrmals schon Fotos mit Zollstock von meinem Kennzeichen gemacht,aber weder eine Mängelkarte,noch eine Anzeige oder Bußgeld sind gekommen.
Also falls Ihr in eine Kontrolle kommt,beruft euch auf die erloschenen Paragraphen!
Wir sind doch dazu gekommen, dass die nur die doppelten Paragraphen gestrichen haben. Also in der StVZO ist es gestrichen, steht aber dafür in der FZV.
Ich wollte meine Höhe eintragen lassen,doch der TÜV Prüfer meinte,das es nicht nötig sei,weil sonst jeder Peugeot,Alfa oder Fiat Probleme mit der "Rennleitung" bekämen.
Der TÜV Prüfer ist der Oberste TÜV Guru im ganzen HSK .Der sollte es eigentlich genau wissen!
Falls einer von den netten Freunden fragt und sagt es sei zu tief, würde ich zuerst immer Fragen in welchem Paragrahpen es drin steht. Da die es vermutlich nicht wissen sagst du das es in 60 und 61 drin stand und es rausgefallen ist. Das es woanders nu drin steht is ja egal
Vorne stehts jetzt hier drin § 10 Abs. 7 FZV
Hingegen hinten nur ne Richtlinie ist und das steht hier 70/222/EWG
Staunwischen.
Da ich Neuen TÜV Machen musste für Sommer GTI Wollte der mich anpissen wegen Nummerschild Vorne ist unterkante 220 mm und der Winkel stimmt und ist Gut ablesbar von weiten im 30Crad winkel....
Er meinte wasvon 300mm Unterkante VORNE ?
Was stimmt jetzt nun.
nein stimmt nicht. Frag ihn doch mal in welchem Gesetz das drin steht. vorne 200mm.
hier der genaue text
7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Das habe ich auch gesagt :
Kennzeichen vorne 200mm § 10 Abs. 7 FZV
Er nur Bla bLA 300mm und so wie jetzt ist muss es abgenommen werden
Ich weis nicht die Dekra usw Prüfer werden immer Doofer.
Mir Wollte schon so Dekra Heinie ne 21 § auf drüber bei meine VW Motorsportauspuffanalge mit §19,3 Gutachten
da hat er wohl vorn und hinten verwechselt.. beim hinteren kz sinds nämlich 30 cm
wobei hinten auch nur ne richtlinie ist... an die er sich halten kann aber nicht muß