Ich glaub die haben mich damals verarscht... :(
Vielleicht macht deine Versicherung das so nicht.
Du glaubst garnicht was die alles drehen und schieben können, wenn sie sich Mühe geben.
Ich muss aber auch dazu sagen, dass mein Winterauto Fahrzeug Nr.7 auf den gleichen Halter war.
Eventuell geht es auch dadurch zwei Fahrzeuge auf einen Vertrag laufen zu lassen und geht nicht wenn man erst ein Auto auf dem Halter hat.
Vielleicht liegt genau da der Knackpunkt. Also dass man das erst so machen kann wenn bereits schon ein anderer Zweitwagen angemeldet ist.
So genau kenn ich mich da auch nicht aus.
Der Versicherungsvertreter kann da genaueres sagen.
Zitat:
Du meinst was das Amt verlangt um das Fahrzeug umzumelden?
Das Gleiche wie bei "normaler" Ummeldung:
Brief, Schein, Perso, EVB-Nummer/Versicherungskarte, alte Kfz-Schilder, neue Schilder, AU- und HU-Bericht, Kontodaten zum abbuchen der Steuer.
Die Regelung, dass man bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sein Kennzeichen behalten kann ist mir nur von dem Bundesland Hessen uneingeschränkt bekannt.
Bei anderen Bundesländern gibt es nur ein kann ggf. unter bestimmten Umständen usw.
Bei anderen (Zum Beispiel RLP) ein klares nein.
Übrigens: Die Antwort in Celle war: kein Problem, der Wagen kann am Nebenwohnsitz angemeldet bleiben. Nur kein neuer mehr. Ändern auf Saison geht Problemlos. Egal ob Haupt- o. Nebenwohnsitz.
VG
Georg
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