Zitat:
wenn man sich an die Maße hält.
Dabei ging es nicht um die Größe des Reflektors, sondern viel mehr um die Position.
untere Kante der Reflektorfläche mind. 250mm - max. 900mm über der Fahrbahn und max. 400mm vom äußersten Punktes des seitlichen Fahrzeugumrisses entfernt.
Was Bestimmungen über die Größe von Reflektoren angeht, bin ich jetzt leider auch etwas überfragt.
hab mal nen meter bestellt.
ausser dem E1 braucht das teil ja eigentlich auch noch die bezeichung IA dass ich es als reflektor fürs auto benutzen darf...
mal sehen was draufsteht.
dann frag ich morgen mal beim tükra, wie die mindestgrösse sein muss.
wenn nur 15 cm breite vorgeschrieben sind mach ich das nur max 1cm breit
evtl. auch doch auch auf magnetfolie darunter
Zitat:
wenn nur 15 cm breite vorgeschrieben sind mach ich das nur max 1cm breit
dekra sagt im prinzip nichts neues.
rückstrahler müssen E1 und zusatz IA haben. ohne IA sind sie für irgendwas aber nicht als reflektor fürs auto zugelassen.
alle die dieses eingepresst haben sind okai. es gibt nach seinem buch keine detaillierte grössenregelung. er hat mit den fingern ca.6X3 cm angedeuted, wie auch hier schon erwähnt wurde.
ach ja, er meint ohne reflektoren wärs wohl (vorrausgesetzt es passiert nichts) eine einfache ordungswidrigkeit.
wenn allerdings hinten einer drauffahren würde und er würde sterben...
soweit...
gruss tomes
hier die abe für die schwarz/grün/blauen rückleuchten von hella im anhang
lustig ist der part in der mitte unter dem bild der leuchte bei ...ACHTUNG - beim austausch blabla
der code auf den leuchten ist
hella PMMA
S1
02
2a RD
01 02
AR F
00 . 00
686
E1
zusatzreflektoren von hella: 8RA 004 412-041
Zitat:
lustig ist der part in der mitte unter dem bild der leuchte bei ...ACHTUNG - beim austausch blabla
beim austausch gegen leuchten
MIT
eingebautem rückstrahler sind gesonderte bauartgenehmigte rückstrahler am fahrzeug anzubringen