Das is spätestens jetzt sowieso egal.
Wenns die Polizei nicht vor Ort bemöngelt / notiert hat, macht das keinen Unterschied mehr. Da kann jetzt nix mehr passieren.
Also Lichthupe hat er mir nicht gegeben aber der der dahinter fuhr hat gesagt das er gebremst hat. Ich hatte meine Schwester bei und der der mir reingefahren ist war ein 17 Jähriger mit Begleitung sein Vater. Aber die Aussage von dem dahinter müsste gold wert sein.
Deine Schwester UND du, ihr habt beide gesehen das er langsamer geworden ist und DEUTLICH abgebremst hast ALS DU NOCH gestanden bist.
Er hat nicht gebremst weil du ihm die Vorfahrt genommen hat!
Das is wichtig. Ich bin 5 Jahre lang Rettungsdinest gefahre, ich hab da Erfahrung drin
Wieso hast eigentlich nicht die Polozei gerufen?
Steht am eingang das die StvO gilt? Wenn nicht trägt jeder seinen Schaden. Meine ich zumindest.
ich hab die polizei nicht gerufen weil er erst 17 ist und paar wochen den Führerschein mit Begleiteten Fahren hat ich weiß selbst wie das ist wenn man Teilschuld bekommt. Musst in die Nachschulung hast länger Probezeit und und kostet alles Geld. Das wollte ich ihm halt ersparen da der hinterher fahrende ja ausgesagt hat das er gesehen hat wie er bremste. Dann war für mich der fall klar
Ne da steht nichts mann muss sich das so vorstellen das ist die haupstrasse in dem Markt da sind links und rechts Parkplätze also wenn man raus fährt dann auf die hauptstrasse.
Tja, dann hoffe ich mal, dass dir deine Fredunlichkeit nicht zum Verhängnis wird.
Aber scheinbar willst ja doch zur Polizei, sonst würdest ja hier nicht die Schuldfrage klären wollen.
So wie ich das sehe und in der fahrschule gelernt habe, ist der Typ schuld, der dir reingefahren ist. Er ist ja langsamer geworden und hat dich ja gesehen und er hätte anhalten können, oder ausweichen können.
Zitat:
Deine Schwester UND du, ihr habt beide gesehen das er langsamer geworden ist und DEUTLICH abgebremst hast ALS DU NOCH gestanden bist.
War an dem Parkplatz eine abgesenkte Bordsteinkante vorhanden?
Diese Parkplatzschilder á la "hier gilt die STVO" etc. sind vom Parkplatzbetreiber aufgestellt damit der Autofahrer weiß wie er sich verhalten muss z.B. rechts vor links beachten etc...
Diese Schilder sind eine Hilfe, keine Vorschrift. Diese Schilder haben in Sachen Schuldfrage keine Bewandnis.
Ich weiß nicht wo aber um paar Ecken findet man das in der STVO!
Ich weis,das der Tread schon älter ist,trotzdem meine Antwort dazu .
Wieso biste eig.nicht wieder in deine P.-Lücke reingefahren,nachdem du sahst das er/sie nicht anhält?Das wäre das logischste + einfachste gewesen!
Diese Unfallsituation wird wohl nach den §§ 1 und 9 StVO zu klären sein.
Um dann eine Schuld eines der beiden Beteiligten oder beiden Beteiligten
nachweisen zu können, wird wohl letztendlich von den Aussagen der beiden Beteiligten oder Zeuge/n, falls vorhanden, fest gemacht werden (Beweisführung).
Hiermal ein Urteil zu einem gleich gelagerten Fall, obwohl jeder dieser Unfälle geringfügig anders gelagert sein dürften.