1. hab noch keine 2F gesehn der vor 88 gebaut wurde
2. er hat nen 2F bj 92.
also wo ist das problem? mit vor 1.1.88 weiß ich aber das steht hier absolut nicht zur debatte.
*hust*
Missverständnis: Ich wollte auch nicht sagen, dass es einen 2F vor '88 gäbe.
In so fern hast du Recht, dass in diesem Fall die 500mm bis zur Lichtaustrittsunterkante Pflicht sind.
btw als Anregung zum Nachdenken:
Ein Polo 86c z.B. hat serienmäßig 110mm mit einem 40/40 Fw. bist Du dann schon bei 70mm Bodenfreiheit. Ein 2F hat ja serienmäßig wohl nicht viel mehr an Bodenfreiheit zu bieten, oder?
Im Rückschluss ließe sich daraus ziehen, dass ALLE Fahrwerke, die eine Bodenfreiheit unter 80mm nach sich ziehen, ILLEGAL wären!? Was für ein staatlich organisierter Schwachsinn - und ökonomisch ebenfalls völlig unsinnig.
Aber: So ist es leichter als endlich mal die ganzen überalterten und maroden Straßen und Autobahnen zu sanieren - einfach die Last auf den Kfz-Nutzer abwälzen, statt der Sicherungspflicht im Strßenverkehr nachzugehen.
gez.
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die 500mm sind pflicht. alles andere mit 8 und 11cm ist ein richtline. mehr nicht. jetzt verstanden?
...das Urteil ist rechtskräftig und damit verbindlich...
Mehr sog i ned...