In nem A4-Forum wurde folgendes zu dem Thema gesagt:
Zitat:
Hier mal eine aktuelle Auskunft der DEKRA
Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
"vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
§ 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG (i.d.F. 94/78/EG).
Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.
Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
gefunden hat.
Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
Felgenhorn zu.
also was lernen wir daraus?
man muss eventuell viele km fahren (so wie ich,insgesamt um die 100) damit man an einen prüfer kommt,der nach der richtlinie geht,wo nur die lauffläche abgedeckt sein muss.....
@ ass
ich wünsch dir viel glück morgen und ich hoffe,du musst nich so viel rumfahren,wie ich ![]()
mfg
ja aber das gabs schon immer und das andere gesetz tist gleich geblieben das ist nur bei der EG eintragung so mit dem kompletten abdecken....was machen dann zb die hot rods oder so wo die räder vorne offen sind usw...also das geht ja garnicht...naja und wenn net trägst es halt übern tunningladen ein da ist es eh kein problem
k-tuning in Bollenbach trägt auch diverse umbauten(TT Auspuff und 28 Lenkräder ein) also es gibt auch noch lichtblicke!

wie ich schon gesagt hab^^
Zitat:
man muss eventuell viele km fahren (so wie ich,insgesamt um die 100) damit man an einen prüfer kommt,der nach der richtlinie geht,wo nur die lauffläche abgedeckt sein muss.....
is halt nur kacke,dass die prüfer alle verschiedener meinung sind.....wenn die sich mal auf eins einigen würden,hätte ich mir gut sprit sparen können^^
Sicher wird es immer Prüfer geben, bei denen mehr möglich ist als bei anderen.
Aber eben der schon angesprochene GTÜ-Prüfer meinte zu mir:
Zitat:
Wenn jemand zu uns kommt und eine HU-Platte will, dann bekommt er diese nicht wenn die Räder überstehen und nur die Lauffläche abgedeckt ist. Auch wenn die Felgen/Reifen eingetragen sind.
WAS?!
das is natürlich hart.......naja wie gut,dass ich meine HU immer im Feb. mache und da meine winterreifen drauf hab
also werd ich in der hinsicht keine probleme haben
Was ist den eigentlich wenn ich meine felgen schon länger eingetragen hab und demnächst ein gewinde eintragen möchte (Felgen stehen etwas ab) !
Kann der TÜVer mir noch wegen den felgen was sagen oder nicht?
wenn du pech hast schon aber kann mich auch irren,am besten du fragst bei deiner prüfstelle nach.
mein fahrwerk hat er heute nicht neu eingetragen,nur felgen.