jap im kaufvertrag ist die ratenzahlugn vreinbar
t...
dann ist der käufer aber in der beweispflicht denn wenn er was gezahlt hat müsste er ne quittung oder ähnliches haben
sodelle habe soeben ihm ein besuch ausgestattet..er meint ende des moants und bis ende des jahres bekomme cih alles..
ich warte mal nun bsi ende des moants wenn da nix kommt gibts ne anzeige, habe cih ihm so gesgat :P
gruß