# - heute - 03:42:43Versuche mal den nachfolgenden Link
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbarDanach wäre Dein Auto in Gruppe A - da älter als 5 Jahre.
Daraus folgen
23,- Euro pro Tag. Ich hatte dieses Jahr auch mal fiktiv abrechnen müssen, bekam aber trotzdem 7 Tage Ausfall (das Maximum ohne Prüfung) wie von meinem Anwalt gefordert.
Tips, wenn Du
ohne Verschulden in einen Unfall verwickelt warst:
1. Nimm Dir einen Gutachter Deiner Wahl, der den Schaden feststellt. (Den zahlt die gegnerische Versicherung)
2. und auch einen Anwalt (Auch den zahlt die gegnerische Versicherung bei eindeutiger Rechtslage). Versicherungen nehmen nämlich Schreiben von Privatleuten nicht ernst und spielen auf Zeit.
3. Nach Feststellung des Schadens durch den Gutachter kannst Du mit der Reparatur beginnen ohne das Dir irgentwelche Beweisvernichtung vorgeworfen werden kann.
4. Du hast auch offiziell kein zweites Auto zur Verfügung - sonst kann die Nutzungsausfallentschädigung entfallen