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Versicherung

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Eine Frage .... muss die Versicherung bei Schadensfall das Geld bar auszahlen oder kann die Versicherung auch drauf bestehen den Betrag nach der Reparatur an die Werkstatt zu zahlen . Kann ich das selber bestimmen ?



Im Schadenfall ist es meistens so das du je nach dem wie groß der Schaden ist der Versicherung sagen kannst das du den selber verbesserst und die dir dann dafür das Geld geben.
Die können glaub ich nicht drauf bestehen das du das in einer Fachwerkstatt machen lässt nur die brauchen einen Kostenvoranschlag von dem Schaden und können dir diesen dann cash auszahlen.
Mfg
Polorazer


Hallo,

grundsätzlich ist die Vesicherung nur verpflichtet dir deinen entstandenen Schaden zu ersetzen.
Du solltest da dann aber unterscheiden ob es ein Haftpflichtschaden oder ein Kaskoschaden ist.

Ein Kaskoschaden wird von deiner eigenen Versicherung reguliert und an dich bezahlt. Ein Haftpflicht schaden wird in aller regel von einer anderen Versicherung - also bei nem Unfall die vom Unfallgegner - reguliert.

Die Versicherung darf rein rechtlich den Schaden auch nur an dich bezahlen. Entweder über ein Gutachten, Kostenvoranschlag oder wenn du eine Rechnung vorlegst. Wenn die Versicherung direkt mit einer Werkstatt abrechnet musst du erst eine sogenannte Abtretung unterschreiben, damit berechtigst du die Werkstatt den Schaden mit der Versicherung abzurechnen, bzw. darf die Versicherung erst dann direkt an die Werkstatt bezahlen.

Bei nem Kaskoschaden solltest du darauf achten das du im Vertrag keine Werkstattbindung hast. Bekommst zwar trotzdem Geld ausbezahlt, ist aber oft weniger als wenn du frei wählen kannst wo du hingehst.

Bei nem Haftpflicht schaden hast du das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen, du musst also nciht den Gutachter akzeptieren den dir die Versicherung schickt.
Die Versicherung darf allerdings ein Gegengutachten erstellen und kosten in verschiedenen werkstäten anfragen um somit die Summe zu verringern die an dich bezahlt wird.

Bei "Totalschäden" ist es nochmal etwas komplizierter....


Das Thema mit ner Schadenregulierung ist recht umfangreich und würde jetzt den Rahmen sprengen das hier ausführlich mit allen Details zu erklären.
Ist nicht selten das nach einer Schadenregulierung, grad bei getunten Autos, mal Tränchen kullern weil die Versicherung nicht so zahlt wie man es sich gewünscht hatte.


Hat es denn nen konkreten Anlass das du fragst?



LG



wenn du mit der versicherung fiktiv abrechnen möchtest..laß dir das dann von einem Gutachter erklären wie das abläuft..
geht auch um Wertminderung..Nutzungsausfall usw..


also du kannst dir das geld in jedem fall auszahlen lassen. bei kasko schaden kriegst du die schadensumme minus selbstbeteiligung und mehwertsteuer. die steuer bekommst du aber wenn du ne rechnung von teilen oder der werkstatt vorlegst.

bei einem haftpflicht schaden ist das mit der mwst genauso aber du solltest in jedenfall vom gutachter die wertminderung und geg. den ausfall berechnen lassen....


Nutzungsausfall bekommt man nur ausbezahlt wenn man nachweisen kann das der Schaden behoben wurde.
Dafür muss man aber keine Werkstattrechnung vorlegen sondern da reichen Bilder - ganz wichtig mit Datum - aus.

Bei Totalschaden entweder Kaufvertrag vom neuen Auto - dann gibts den Nutzungsausfall der im Gutachten steht (mehr als 14 Tage gibbet aber nirgends), oder falls doch repariert wird eben die Bilder.


Wo kann man lesen, was es an Nutzungsausfallentschädigung pro Tag für einen Polo 6n1 1997 1,0l gibt?


Versuche mal den nachfolgenden Link

[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Danach wäre Dein Auto in Gruppe A - da älter als 5 Jahre.

    Daraus folgen 23,- Euro pro Tag. Ich hatte dieses Jahr auch mal fiktiv abrechnen müssen, bekam aber trotzdem 7 Tage Ausfall (das Maximum ohne Prüfung) wie von meinem Anwalt gefordert.

    Tips, wenn Du ohne Verschulden in einen Unfall verwickelt warst:
    1. Nimm Dir einen Gutachter Deiner Wahl, der den Schaden feststellt. (Den zahlt die gegnerische Versicherung)
    2. und auch einen Anwalt (Auch den zahlt die gegnerische Versicherung bei eindeutiger Rechtslage). Versicherungen nehmen nämlich Schreiben von Privatleuten nicht ernst und spielen auf Zeit.
    3. Nach Feststellung des Schadens durch den Gutachter kannst Du mit der Reparatur beginnen ohne das Dir irgentwelche Beweisvernichtung vorgeworfen werden kann.
    4. Du hast auch offiziell kein zweites Auto zur Verfügung - sonst kann die Nutzungsausfallentschädigung entfallen


  • polotreff.de
    #9 - 25.10.2011gegengutachten kaskoschaden muss ich eine werkstattrechnung gleich bar bezahlen muß die versicherung einen schaden bar auszahlen kfz versicherung muss bar auszahlen teilkasko reparaturkosten auszahlen lassen werkstattbindung muss die versicherung einen haftpflichtschaden bar bezahlen werkstattbindung geld auszahlen versicherung geld auszahlen lassen nutzungsausfall nutzungsausfall pkw polo n6 schadensfall geld bar nehmen werkstattbindung auszahlen muss gegner versicherung reparatur bezahlen oder bar bezahlen haftpflichtschaden auszahlung kann versicherung bei kfz-schaden gegengutachten erstellen lassen? kaskoschaden reparieren werkstattbindung auszahlung nutzungsausfall vw 6n nutzungsausfall polo n6 bei versicherungsfall bar ausbezahlen lassen vollkasko schaden auszahlen lassen muss ich in werkstatt bar zahlen?
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