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Antwort auf abschlepphaken hinten pflicht?

# - heute - 14:44:17habs nun rausgefunden!hier das ergebnis:

Sehr geehrter Herr Boekhoff,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Seit dem 01.10.1974 müssen an Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, vorn und hinten Einrichtungen zum Abschleppen vorhanden sein. Diese müssen auf ebener Fahrbahn ohne Werkzeug für Erwachsene zugänglich und erreichbar sein.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen rund um das Fahrzeug an unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION in Leer, Ringstraße 26.

Die Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Mit freundlichen Grüßen
    Bert Korporal
    TÜV NORD Mobilität
    www.tuev-nord.de
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