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FW Frage wegen Eintragung!

ElCapitano6
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ElCapitano6's Polo 6N

Muss grundsätzlich jedes FW das ich neu einbaue eingetragen werden oder gibt es außer den originalen FW welche, die man nicht eintragen muss`?

Danke für eure PN



soweit wie es mir bekannt ist muss jedes fahrwerk eingetragen werden, oder hat jemand schon ein fahrwerk mit ABE gesehen?


ElCapitano6
  • Themenstarter
ElCapitano6's Polo 6N

Also ich hab noch nie was davon gehört...
Hat mich aber mal so interessiert, ob es soeas gibt...
Naja Was kostet denn das Eintragen so ungefähr?



wenn ich mich nicht irre circa 50 euro!


ElCapitano6
  • Themenstarter
ElCapitano6's Polo 6N

Naja das is schon ne menge Kohle für n FW...
Wie isn das mit dem eintragen lassen?
Ich muss mit dem eingebauten FW zum Tüv und die beigefügten Papiere vom FW reichen?
Oder könnten die Heinies Stress machen?


Also es kommt immer drauf an, was du bei dem FW bei hast.
Ob es eine ABE ist, ein Teilegutachten oder ein Materialgutachten, aber es wird eigentlich immer ein Teilegutachten sein, und demnach wird es nach §19.2 eingetragen.
Ich zahl hier fuer Eintragungen nach 19.2 immer 45.01€

Ja, du fährst mit dem eingebauten FW zum TÜV und ein Prüfer schaut sich dann meist die Auflagen an die im Gutachten stehen und gucken ob nichts schleift, die Lichtaustrittkante noch die vorgeschriebene Höhe hat etc...
und wenn der Prüfer nichts auszusetzen hat wird er es eintragen.

Hoffe hab an alles gedacht (:

mfg Era


ElCapitano6
  • Themenstarter
ElCapitano6's Polo 6N

Alles klar!

Endlich mal ne gescheite Erklärung!
Aso wie hoch ist dann die Mindesthöhe?


Mindesthöhe Lichtaustrittskante: 50cm
Mindesthöhe Kennzeichen vorne: 20cm
Mindesthöhe Kennzeichen hinten: 30cm
Bei Nebelscheinwerfern bin ich mir gerade unsicher, aber ich emine es waren 25cm.

mfg Era


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