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Bodenfreiheit Richtlinie oder Gesetz?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hab gerade mal in der Suche geschaut bzgl Bodenfreiheit und bin genauso schlau wie vorher

Ist es denn nun gesetzlich vorgeschrieben dass ein auto eine mindest-bodenfreiheit von 8 cm haben MUSS oder ist das lediglich eine Richtlinie an die man sich NICHT halten muss? Weil die bei uns in Osna ständig autos abschleppen lassen weil die angeblich zu tief liegen...



Naja inner STVZO stehen ja nur nen par Angaben als Pflicht, Lichtaustrittkante, Nummernschildhöhe etc, von Bodenfreiheit ist da nicht die Rede.
Aber die meisten Prüfer nehmen sich bestimmte Richtwerte zum eintragen, zu Tief ist auch kein Grund fuer eine Stilllegung o.ä. Darf eigentlich max. ne Mängelkarte geben. Denn Stilllegung etc darf es nur geben wenn andere Verkehrsteilnehmer gefaehrdet sind, sprich kaputte Bremsanlage oder komplett ohne Licht, da defekt etc.

mfg Era


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

bist du da sicher? ich hatte nämlich auch gerade schonmal inna stvo gesucht und auch da nichts zum thema bodenfreiheit gefunden. also das mit der lichtaustrittskante ist ja bekannt. also dürfen die mir die karre nicht stilllegen, auch wenn ich 3 cm über dem boden schwebe?



Die Dekra will 11 cm Bodenfreiheit haben, steht so auf deren Internetseite. Das halten aber die so.

Als ich meine Sachen habe eintragen lassen, hat es erst bei Prüfstelle 3 geklappt. Alle anderen haben mich sofort weggescheucht.

Den dritten Prüfer habe ich dann mal gefragt und die halten es dort so, wenn du über nen HOlzklotz mit 7 cm Bodenfreiheit kommst, trägt er es ein.

Im Gesetz stehen ja auch nur die Mindesthöhen von Kennzeichen, Leuchten, etc.
Was anderes habe ich da selber auch noch nicht gelesen.


Hab dazu schon ma lange gegoogelt, und dazu keine § in der stvzo gefunden, bis auf Lichtaustrittskante etc.
Dazu hab ich irgendwo mal nen Auszug gefunden wann Autos stillgelegt werden dürfen und wann nicht. Nur bringt das wohl insgesamt nicht viel, wenn ein Beamter sagt, das Auto bleibt da stehen, dann bleibt das wohl auch erstmal da stehen.

mfg


gelöschtes Mitglied

    GEil über nen 7cm Holzklotz!

    Da komm ich niemals heile drüber mit meinen Querlenkern!


    das mit der bodenfreiheit wird auch meist ned so streng behandelt.
    aber wie gesagt: des mit der höhe der scheinwerfer is das prob beim polo,da die recht tief sitzen. wenn man vorne teifer wie 60 geht wirds da schon kritisch die 50cm einzuhalten


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ja gut, aber wenn mich jetzt die polizei anhält und meinen wagen stillegt mit der begründung dass er zu tief ist (Bodenfreiheit). Wofür zahle ich denn dann die Strafe? Für die Meinung des Beamten oder wie? Da kann ja auch ein beamter herkommen und nen normalen polo 6n ohne fahrwerk stillegen und sagen "der ist zu tief" (also rein von der theorie her).
    Ich mein, ich werde ja ne anzeige bekommen wenn mein wagen stillgelegt wird wo dann drin steht dass er zu tief ist. aber das hat doch dann gar keine rechtliche grundlage!


    doch bezüglich mangelnder bodenfreiheit könne die dein auto sehr wohl stilllegen. hams bei mir schon gemacht. hatte an der strebe unterm kat gute 4 cm bodenfreiheit mit fahrer. und die meinten, wenn ich irgendwo damit hängenbleibe und mir irgendwas abreiße wie auspuff, mittelschälldämpfer oder sonst irgendwas, würde ich damit eventuell mir nachfolgende fahrzeuge gefährden und somit einen gefährlichen eingriff in den straßenverkehr vornehmen. so das zitat vom polizisten. recht hatte er wohl. hatte mir zwei wochen vorher die komplette auspuffanlage ab kat auf der straße abgerissen.



    das is sowieso scheisse mit der scheini-unterkante..denn rein theoretisch dürften dann so einige autos gar nicht auf der strasse rumfahren weil se vom werk aus weniger haben(tigra 49cm/ lotus elise kp so 30 oder 35)
    oder die go-karts mit zulassung, die haben doch wenn überhaupt 20cm


    Da liegt aber das Problem, die haben es Serienmäßig so weit unten, ist ja genau wie mit dem Nummernschild.
    Und nen § im Gesetz gibts zur Tiefe(Bodenfreiheit) trozdem nicht!

    mfg


    dann dürfte man die aber nicht mehr tieferlegen.das is doch kompletter blödsinn sowas..das gibs echt nur in deutschland..


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    ja das ist auch son ding... matzda mx5 als beispiel... sehe jeden tag autos bei denen ich denke dass die nicht fahren dürften wenn man es genau nimmt. aber nein, immer nur auf die tuner.... dabei sind wir doch son bürokratisches und penibel genaues land hier! dann müsste man hinter diesen autos auch hinterher! ganz oder gar nicht, aber was rede ich.... hat ja eh alles keinen sinn in diesem abgewrackten land


    das problem ist halt bei den ganzen sportwagen, die von werk aus schon ramm tief sind, ist das sie so in den deutschen strassenverkehr zugelassen wurden.


    aber es gibt auch genug die des nrschild keine 5cm vom boden haben(einige mx5 und 206) und komischweise wird denen nich an die karre gepisst obwohls vom werk aus nicht da vorgesehn is..


    tja das ist halt das problem, mit dem wir leben müssen. die rennleitung sieht einfach nur nen tiefergelegten und lauten polo mit einen jungspund als fahrer und dann gehen bei denen direkt schon die alarmleuchten an.


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    genau so ist es!


    gelöschtes Mitglied

      naja mich habens noch nie ans bein gepullert wegen tiefe.. und ich bin immer tief unterwegs.. tiefer wie manche überhaupt kommen werden..(fast unfahrbar)

      den bullen interesssiert eher die felgen und reifen..(ob das past) und auspuff ,, alles andre is den mehr oder wneiger egal...

      (zumindest wars bei mir und den ca schon fast 50 mal aufgehalten worden werden bei mir)


      Also ich hab mit 175/50 R13 gerade mal 4,5 cm bis zum kat
      Bei der Spoilerlippe sind's 5cm.
      Die DEKRA hats eingetragen und auch die Polizei hat noch nie was gesagt.
      Ich weiß nich genau, aber wenn man es eingetragen bekommen hat dürfte eigentlich rein rechtlich keiner mehr einwände vorbringen dürfen.


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      doch, dürfen die! das ist ja das problem an der sache. eingetragen bekommste ja alles wenn du nur willst. jeder hat ja üer ein paar ecken beziehungen zum tüv prüfer
      Die grüne minna darf deinen karren stilllegen, auch wenn alles eingetragen ist..... scheiße, aber ist leider so :(


      Na da hoff ich doch mal das es nicht so weit kommt.
      Also immer schön freundlich sein zu den Grünen


      polotreff.de
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