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Verwarnung?

Lonelyness
  • Themenstarter

Hab heute nette Post gekriegt Können die das einfach so machen? Hab da vllt nur mal gestanden weil ne Ampel rot war oder so. War aufjedenfall net länger wie 2-3min. Hat jmd von euch schon erfahrungen mit sowas gemacht? Ist mittlerweile schon meine 2te Verwarnung deswegen.... :( nur letztes mal wollten die keine Kohle. Da musste ich nur Stellungnahme abgeben und seit dem hab ich nix mehr gehört ist schon 1 Jahr her. Oder hat jmd von euch nen guten Spruch für ne Stellungnahme? Weil meine derzeitige Musikanlage seht ihr im Profil, wenns hoch kommt lassen wir 250Rms sein, also von daher net "extrem" laut.



Verwarnung.jpg
Verwarnung.jpg




LOL
!
ahahaha is das geil ich brech zusammen sorry aber LOL


glaube da hat wer was gegen dich



Lonelyness
  • Themenstarter

Zitat:

glaube da hat wer was gegen dich


Ach ka der ort ist ca.35km von mir weg ich fahr da vllt 4-5mal im Jahr durch....irgendwelche Ideen?


rechtsschutzversichert?^^


gelöschtes Mitglied

    das kann eigentlich garnicht rechtskräftig werden denn da steht aussage gegen aussage wenn du sachst du hattest keine musik an fertig, und er kann nich mit mehr zeugen kommen da auf der anzeige nur er als zeuge aufgenommen wurde, hast du noch nen kollegen dabei gehabt? wenn ja soll er mit aussagen das du keine laute musik anhattest außerdem kannst du normalerweise nur ne anzeige wegen ruhestörung bekommen wenn es nach 22 uhr geschieht


    Da steht ja das du das geld nur dann bezahlen mußt wenn du selbst damit einverstanden bist und das zu gibst!
    Wenn du jetzt eine gegenanzeige machst steht wie mein vorredner schon gesagt hat anzeige gegen anzeige!
    Die andere partei muß als erstes mal beweisen das du der jennige warst mit der lauten musik und nicht das auto hinter dir !
    Und wenn der sagt das da kein zweiter wagen war sagst du doch stand hinter mir und hatte laute musik an!

    Gruß Waldemr


    Lonelyness
    • Themenstarter

    Nee war allein unterwegs.... ka. War jedenfalls sonntags, aber wayne. Da war vllt ne ampel wo grad rot war, sonst hab ich nirgendwo gehalten. Rechtsschutz hab ich nicht, denke nicht das ich noch bei meinen ltern mitversichert bin?


    also ich würde sagen das ich das nicht war und sie sollen es dir beweisen !

    BEi uns gibt es so ein parkplatz im wald (der ist öfentlich und auch für alle zum benutzen) dort haben wir uns 3 jahre lang jeden tag getroffen und dezent musik gehört(allso wir standen neber dem auto und konten normal reden ) haben auch alle also 8 leute s ein änlichen schrieb bekommen da zu laute musik bla bla!

    Alle gesagt das es nicht sein kann und verfahren wurde eingestellt!

    Der 1 hat sich einen anwalt genommen und verklagt wegen ruf schädigung der fährt einen golf 1 da ist nichts auch rein gar nichts mehr drinn keine lüftung einfach nichts!

    der hat als einzigster ein entschuldiguns schreiben bekommen das sie jetzt die wahren krach macher gefunden haben !


    ps wo war das genau ?

    welcher ort reicht mir



    Seit wann ist es denn bitteschön verboten nen Lautsprecher zu betreibe.

    Da kannste ja jeden anzeigen.

    Zu mir hat letztens n Bulle gemeint das ich die Musik so laut hatte das er nix mehr vom Funk gehört hatte und der hat da nix weiter gesagt wegen zu dolle laut... meinte halt nu das ich mir §30 ma durchlesen soll vonner STVO und das ich angeblich net mitbekommen würde wenn n Einsatzwagen hinter mir wäre... aba sowas bekommmt man doch mit ... und ich meine ich höre das Martinshorn trotzdem also von daher^^

    Wünsch dir viel erfolg dabei und hoffe das es gut ausgeht für dich weil das is doch nur ne Abzocke was die machen ... weil es gibt keine Richtlinien wie laut man Musik haben darf

    MfG Ali


    gelöschtes Mitglied

      Da wurde ich persönlich eine Amtliche Phon Messung verlangen. Echt geil DB-drag an der Ampel. Für dat Verwangeld würde ich noch einen Pokal verlangen. Ne die spinnen echt.


      Lonelyness
      • Themenstarter

      @ ktmdriver:
      Steht doch in dem schreib drinne. Büdingen in der Vogelsbergstraße.
      Ach ka werd mal gucken wo ich die Stellungnahme vom letzten mal habe von wegen mit meinem "Radio" ist keine "erhebliche" Lautstärke möglich usw bla bla...wenn ichs find poste ichs mal was ich letztes mal geschrieben hab


      werde mal frage ich kenne ein paar aus büdingen !


      werde mal fragen ob es üblich ist an ner ampel ein ticket zu bekommen !


      gelöschtes Mitglied

        Moin,

        na das wär ja was für mich

        Verwarnungsgeldverfahren

        Eine Verwarnung wird gemäß § 56 Absatz 2 OWiG nur wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bezahlt. Neben dem Verwarnungsgeld werden keine sonstigen Kosten oder Auslagen gegenüber dem Betroffenen geltend gemacht. Sofern der Betroffene das Verwarnungsgeld bezahlt, zeigt er hierdurch sein Einverständnis mit der Verwarnung. Die Verwarnung ist wirksam, das Verfahren ist beendet. Eine Eintragung der Verwarnung oder von Punkten in das Verkehrszentralregister erfolgt nicht. Eine Verwarnung stellt kein Schuldeingeständnis für die zivilrechtliche Frage nach dem Verschulden bei einem Verkehrsunfall dar. Sofern der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, ohne hierfür eine Rechtfertigung vorzutragen, leitet die Behörde das Verwarnungsgeldverfahren in ein Bußgeldverfahren über. Wenn eine Rechtfertigung für die Ordnungswidrigkeit vorgetragen wird, prüft die Behörde, ob das Verfahren einzustellen ist. Für den Fall, daß eine Einstellung nicht erfolgt, wird das Verwarnungsgeldverfahren in ein Bußgeldverfahren übergeleitet.
        ( Quelle:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

      • )

        Würde auch nicht bezahlen, musst nur innerhalb der oben genannten Frist ein "Gegenschreiben" einreichen!

        Drück dir die Daumen

        MFG Polobabe


      • Aus meiner jetzigenn Erfahrung würd die 25 € einfach zahlen und mir mein Teil denken solche W...

        Meine Eltern sind angehalten worden und der Polizist hat gesagt der Kollege hat gesagt ( der war 100m weiter vorne versteckt irgendwo postiert ) Mein Vater sei nicht angeschnallt gewesen - was absolut überhaupt nicht stimmt!
        Auch nicht gezahlt, Widerspruch eingelegt ---> Das Ergebnis war das doppelte gezahlt wegen Bearbeitungsgebühr und so und der Poli recht gegeben wurde...

        Sicher ist es ärgerlich, aber bei denen kleineren Summen da ein Rechtsschutzstreit oder was weiss ich anzufechten würd ich net machen...

        In diesem Sinne, viel Erfolg...

        onyx04


        gelöschtes Mitglied

          @ onyx04

          wenn er aber "nur" an einer roten Ampel steht und laut Musik anhat,
          so wie er es schreibt,
          finde ich 25 Schleifen schon ziemlich heftig.

          Und vorallem das um diese Uhrzeit (17.02Uhr)
          das ist noch nichtmal Ruhestörung.
          Und dieser Zeuge hat bestimmt nicht schnell sein Dezibel Meßgerät rausgeholt und gemessen wie laut nun seine Musik war.

          Aber Zeit genug hatte er um sein Kennzeichen zu notieren


          Lonelyness
          • Themenstarter

          Jap sonst wenn ich Polizei sehe verhalte ich mich auch meistens angemessen und eher zurückhaltend, aber ich hab ja net mal welche gesehen.....


          Also ich würde dir raten zum anwalt zu gehen.
          Das kommt immer besser wenn die nen schreiben aufsetzen als du selber.
          Und falls du dir die anwaltskosten nicht leisten kannst, weiß ja nicht was du verdienst, gibt es die möglichkeit beim amtsgericht einen "beratungshilfe-schein" zu bekommen.
          Damit kannst du zu einem anwalt deiner wahl gehen und der muss dir helfen!
          Der anwalt kann maximal 10€ verlangen und selbst die kann er dir erlassen wenn du recht freundlich bist.
          Den beratungsschein bekommt jeder der einen gewissen betrag an einkommen (abzüglich deiner monatlichen ausgaben) nicht überschreitet.
          Bsp: wenn du 1500€ verdienst aber nach allen abzügen (miete, versicherung, unterhalt usw.) nur noch 300€ übrigbleiben, bekommst du den schein auf jeden fall.
          Probiers einfach.
          Mit allen unterlagen (dem schreiben der Polizei, deinen einkommens- und ausgabennachweisen) zum amtsgericht und die werden dir schon helfen.
          Viel glück bei der sache


          wenn du Verbotswiedrig einen Lautsprecher verwendet hat dann frag ich mich was die polizei an der Hausnr. macht jedes mal den Funkabschalten?

          Außerdem wo steht den bitte das man keine Lautsprecher verwenden darf(Schilder kenn ich nicht und im Gesetz steht meines wissens auch nix!)


          Lonelyness
          • Themenstarter

          Hmm hab mir am we mal paar gedanken gemacht, ich denke ich werds einfach zahlen damit ich meine ruhe hab und die mir net dauernd wieder auf den geist gehn....


          ich find den spruch genial, "Verbotswiedrig einen Lautsprecher verwendet"

          hammer, dann ist ja jeder lautsprecher der angeschlossen ist ilegal, geilo


          Zitat:

          Ein Lautsprecher ist ein elektromechanischer Wandler, der elektrische Signale in Luft-Schallsignale wandelt.

          Lautsprecher sind in den vielfältigsten Formen verbreitet und finden sich unter anderem in Lautsprecherboxen, Radios, Fernsehern, Funkempfängern, Handsprechfunkgeräten, Messempfängern, Mobiltelefonen und auch in Kopfhörern.

          (Nachzulesen in Wikipedia)

          Abgesehen davon das somit deren "Schreiben" doch recht schwammig ist und wenn ich richtig informiert bin die immer 2 Leute brauchen die sagen es war zu laut, könntest du bei nem Einspruch sogar erfolg haben.

          Aber ganz ehrlich für 25 Euro lohnt das den Aufwand nicht und wenn ihr schlussendlich nen fiesen Richter und sonstwas habt ist das viele Geld weggeworfen, wie meine Vorredner sagten bezahls einfach und denk dir deinen Teil xD

          Ist schon arm wenn sich der Staat immer mehr Einnahmequellen suchen muss.

          MfG Schex


          ich bin irgendwie der meinung,dass dieses schreiben nicht orginal ist,also eine fälschung!

          ruf doch mal da an und erkundige dich mal beim diesem amt ob der fall überhaupt ''Echt'' ist!


          gelöschtes Mitglied

            Ich denke auch, zahl einfach und gut ist.

            Wenn du jetzt Rechtschutz hättest wär ich zum Anwalt gegeangen und der hät sich drum gekümmert.
            Weil kost ja nichts dank der versicherung.

            Aber so ist es viel Aufwand, klar kann es gut gehen wenn er es Absteitet aber ich kenne es aus eigener Erfahrung das diese Hobbits leider meistens am längerem Hebel sitzten.
            Weil wenn er sich jetzt aufplustert was kommt dann?
            Dann ist er beim nächsten mal wegen nicht Eingetragen Sachen, abgefahrende Reifen, zu lauter Auspuff oder sonst was dran.

            Ist leider echt schon ein trauer Spiekl was Vater Staat sich einfallen lässt um Kohle zu bekommen.
            Ist der Wagen auf deine Eltern zugelassen? Vielleuicht kann man dann was damit drehen wegen Rechtschutz da er dann Fahrzeughalter ist.

            Gruss Spyro


            ist ja mal wieder typisch deutschland und seine gesetze ... armes land ... nicht das man schon an die gez zahlen muß um lautsprecher zu betreiben , nein die bulls kassieren jetzt auch noch ...

            was passiert wenn ich mein auto vollgestopft hab mit lautsprechern ? bekomm ich für jeden dann ne strafe ? ...

            ich weiß net ob man da nun drüber weinen oder lachen soll ... ohh jeee ohh jee


            da kommt man ehe nie gegen an!
            ganz traurig sowas :(


            Lonelyness
            • Themenstarter

            Nee auto ist auf mich zugelassen. Aber mal anrufen und höflich fragen wäre keine schlechte idee. Die müssen ja glaub zu allem kram auch nen bericht schreiben. Würd mich einfach mal interessieren worums denen konkret geht....Naja die deutschen Gesetze halt, manchmal sinnvoll manchmal schwachsinn....


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