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Kaufvertrag Sachmängelhaftung Ausschluss

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hallo,

ich hätte mal eine Frage, und zwar was der folgende Satz im Kaufvertrag im Detail bedeutet:

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Körperschäden. Ansprüche aus Sachmängelhaftung, die gegebenfalls gegenüber Dritten bestehen, werden an den Verkäufer abgetreten.

...vorher steht ja noch der Satz ( Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, soweit nicht nachfolgend unter Ziff. 1 eine Garantie übernommen wird.)

...heisst das, dass ich nur für arglistig verschwiegene Mängel hafte? Also z.B. wenn ich weiss, das Rad fällt jeden Moment ab, und sage nichts? (Nur ein Beispiel )

...aber was ist jetzt genau mit "Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung" gemeint?

wäre klasse, wenn mir den Satz mal jemand erklären könnte

MfG



hi,willst du kaufen oder willst du verkaufen?

Wenn du Privatverkäufer bist ist die rechtslage wie bei ebay,also keine haftung.

mfg


gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

...will VERkaufen...



Ok!
Dann brauhst du dir kein Kopf machen,ich gehen mal davon aus das du kein Händler bist und von daher kann dir nicht passieren,du musst nur bei der wahrheit bleiben. Es besteht ja Vertragsfreiheit, du kannst ihn selber ausformulieren mit deinen Clauseln die du gerne haben möchtest.

Oder verkaufst den Poloals Unfallauto,dann biste aus´m schneider.

gruß sascha


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