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Autoverkauf, aber nicht Eigentümer im KFZ Brief

Shroom
  • Themenstarter
Shroom's Polo 2F

Moin, ganz kurze Wichtige Frage!

Kann ich meinen Wagen (nicht den Polo) verkaufen, auch wenn ich nicht im Brief als Eigentümer stehe!

Bin zwar der Halter, aber im Brief stehen meine Eltern, kann ich Ihn dann trotzdem ohne Ihr Einverständnis verkaufen

Oder ist der Verkauf dann nichtig ? ? ?

Grüße



gelöschtes Mitglied

    ja das kannst du...der jenige der den fahrzeugbrief in der hand hat is der eigentümer egal wer im brief steht , da barauchste dir keine gedanken machen.

    gruß stefan


    ja aber um im brief zu stehen müsstest du ihn ja auf dich anmelden und des wär ja schwachsinn für autohändler oder der müsste ja dann jedes seiner autos aufm hof auf sich mal fürn tag zulassen und dadurch wär er im brief drinne aber wie oben schon steht wenn du den brief hast und das fahrzeug dazu kannst du ihn auch verkaufen deswegen sollte man auch nicht den brief im autolassen weil wenn er mit brief gestohlen wird ist das auto weg und du kannst rein gar nichts mehr machen



    ich habs mit meinem alten polo gemacht,
    als halter war meine mum eingetragen..


    gelöschtes Mitglied

      jedes gericht würde für den jenigen entscheiden der die papiere hatt.........lass dich da nicht verwirren ...der jenige der die papire hatt is der eigentümer und nicht der jenige der eingetragen ist .
      der eingetragene müsste dir sonnst beweisen das du illegal an die papiere gekommen bist und das ist nicht gerade einfach.

      sonnst wäre es schwachsinn wenn die banken bei finanzierungen den brief einbehalten würden. den die sind dadurch eigentümer bis das fahrzeug bezahlt ist und die den brief abgeben. wen du auf nummer sicher gehen möchtest rufe einfach mal nen anwalt an und erkundige dich .
      gruß stefan


      gelöschtes Mitglied

        wieso sollte das schwachsinn sein das auto auf dich oder einen (fahranfänger anzumelden)
        ob der fahranfänger im schein steht oder nicht macht doch nichts aus ob er auch der versicherungsträger ist?

        hatte das mal so gemacht.. auto auf mich angemeldet..
        und gefahren war mein dad und auch versicherungsnehmer.. da sein wohnsitz damals noch in den USA war..

        so gesehen war sein auto dann meins?!

        er hat aber da auch nur die versicherunggezahlt die er ja hatte die 30% und nich mehr und es war nicht teurer...



        oder der erste polo von mir.. der war auf meine MUM angemeldet.. und ich war der versicherungsnehmer.. somit meine versicherung.. das is total gela auf wem der angemeldet is...


        gelöschtes Mitglied

          hey,

          meine wenigkeit zu diesen thread.

          fahrzeughalter, bzw. -eigentümer ist immer die im brief eingetragene
          person.

          zwecks verkaufs muss du dir eine vollmacht des lt. besitzers des im fahrzeugs-
          brief eingetragenes eigners einholen.

          beste grüsse

          g-heizer


          gelöschtes Mitglied

            deas stimmt nicht eigentümer is nicht der im brif eingetragene sondern der den brief hatt ....... man brauch auck keine vollmacht das ist absoluter quatsch...


            ja eben wenn du ein auto kaufst von nem händler steht der händler ja auch nicht drinne wär ja auch schwachsinn oder? ( jedes auto des händlers würde dadurch ein vorbesitzer mehr haben und wär von ihm gar nicht gefahren worden und er müsste jedes auto mindestens ein tag auf sich anmelden)
            [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



          • gelöschtes Mitglied

              hey gpower24,

              bin auf deine net-seite gegangen.
              (http:// sfz-mainz.de...

              du hast recht. bin da bereit, lehre anzunehmen.

              okay, hab da keine probleme mit.

              noch schöne restostern.

              g-heizer
              (horst)


              gleichfalls noch schöne ostern


              Dann kann ich ja bei meinem Nachbarn Einbrechen und denn Fahrzeugbrief von seinem neuen 7ner Klauen und dann is das meiner!

              Gerichtlich werde ich da wohl dann dumm dastehen denke ich.


              ja theoretisch isses dann deiner wenn es kein diebstal wäre aber ist ja auch so wenn man so doof ist und den brief im auto lässt und einer klaut es dir hast halt pech gehabt


              deswegen soll man ja den brief au net im auto aufbewahren...

              in den neuen papieren steht übrigens drin, "Der inhaber der Zulassunsgbescheinigung wird nicht als Fahrzeuginhaber ausgewiesen"

              heisst ja dann auf deutsch eigentlich das ich die eigentumsverhältnisse mittels kaufvertrag klären muß im falle eines falles, sollte ich nicht in den papieren stehen...


              genau so isses


              ja weil bei meim polo wär des dann bissl knifflig^^ also mei frau hat den gekauft für mich als überraschung, deswegen steht sie im kaufvertrag, in den papieren steht aber ihr vater weil er dann versicherungstechnisch am billigsten iss... aber eigentlich isses meiner und ich hab auch die papiere... alles bissl knifflig mit dem ganzen papierkram... aber zum TE

              du brauchst von deinen eltern keine einverständniserklärung das du den wagen verkaufen darfst, aber wenn ihnen bescheid sagst wärs net schlecht


              polotreff.de
              #17 - 24.03.2008eigent?mer auto verkauf kann man pkw ummelden wenn man den brief hat aber nicht eigent?mer ist fahrzeug verkaufen nicht eigentümer ist man eigentuemer eines kfz wenn man kfz brief hat autoverkäufer nicht fahrzeughalter mehrere auto eigentümer auto verkaufen trotz anderem besitzer im kfz-brief auto ohne fahrzeugschein verkaufen auto verkauft ohne eigentümer zu sein auto verkaufen 2 besitzer wer ist besitzer des autos brief autokauf kfz brief wer ist besitzer eines fahrzeugs kann ich auto verkaufen, wenn ich nicht halter bin fahrzeug verkaufen im kfz brief nicht eingetragen kaufvertrag auto verkäufer steht nicht im kfz brief fahrzeugbrief autoverkauf vollmacht eigentümer fahrzeugbrief nicht eigentümer verkauf bevollmaechtigung autoverkauf
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