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HU nicht gekriegt

Mole84
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Mole84's Polo 2F

Ich gestern zum Tüv war auch alles in Ordnung, und dann fragt der mich ob ich die Domstreben (vorne/hinten) und die Querlenkerstrebe (vorne,unten) Eingetragen hätte!
Ich sagte: Nö die muss man nicht Eintragen
Er dann: doch sonst gibts keine Plakette
hat dann noch gesagt ich kann die ja abbauen wollte ich dann auch machen.
Und dann hat der mich durchfallen lassen weil meine Haubenverlängerung nicht eingetragen ist.

Sie ist Eingetragen aber erst mit dem Vorläufigen TÜVbericht nach
Paragraf 21 und das muss man wie er sagt gleich nach der Abnahme in die Papiere Eintragen lassen nicht wie die Paragraf 19 und 19.3 mit dennen darf man auch so rumfahren und das bei nächster gelegenheit machen lassen.


Jetzt darf ich zum Straßenverkehrsamt, das Umtragen lassen dann kriege ich TÜV, und dann darf ich meine Nächste Abnahme nach Paragraf 21 machen und dann wieder zum Straßenverkehrsamt.

Hat da Vieleicht einer von euch schon erfahrungen gemacht?



Hmm das was du ier schilderst ist ansich relativ leicht verständlich....durch anbau der MHV erlischt deine Betriebserlaubnis...Da du ja aber diesen Tüv bericht besitzt der jedoch noch nicht orrekt abgeschlossen wurde da du es ja noch nicht hast in den Papieren ändern lassen bekommste halt keien Plakette....Ich geb dir den Tipp eifach die Teile zu sammeln und gemeinsam eintragen zu lassen das kommt günstiger als jedesmal zum Tüv zu fahren um was eintragen zu lassen....Und die Domstreben sind tatsächlich nicht eitragungspflichtig da es keine Bauliche veränderung am aüßeren der Karosse ist....Frag deinen Tüver mal ob er im Studium ncht richtig aufgepasst hat....

Gruss Stefan


ich dachte motorhaubenverlängerung muss man net eintragen

das ist ja aber echt total mies von dem TÜVer
warste direkt beim TÜV oder haste über eine werkstadt gemacht?

geh am besten mal zu nem anderen TÜV man und schilder ihm die geschichte, was der dazu sagt, vieles ist ja auch auslegunssache...



Mole84
  • Themenstarter
Mole84's Polo 2F

War schon bei nem Tüver kenn den auch Privat
Sammeln geht nicht weil ich die Nächste Eintragung erst Kriege wenn die Papiere geändert wurden


also ich hab n ganzen ordner mit besagten eintragungen von Bügel bis Motorhaubenverlängerung da hat noch nie jemand was gesagt das die in den schein muss...steht zwar drauf aber bei dem neuen schein wird das ja dann eh nicht mehr sichtbar oder?


klar steht beim neuen Schein auch alles drin, wie soll sonst Grün/Weiß wissen was Phase ist?
Grundsätzlich müssen 21er Abnahmen wie schon erwähnt unverzüglich eingetragen werden, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit und die Kohle ist rausgeworfen. :(

Das der Threadstarter wegen nicht eingetragener Sachen keine HU bekommt ist logisch, die Rechtsmäßigkeit des Fzg ist ja nicht dokumentiert. Das mit den Streben ist aber echt Quark, aber für sowas gibbet ja nen Schreiben von Wiechers!


also ich dachte immer das ne MHV erst eintragungspflichtig is, wenn sie verspachtelt wurde mit der Haube. Wenn sie angeschraubt wurde dann net. Mein TÜVer hatte da auch noch nie Probleme. Das mit den Streben hat er dich mit Fleiss machn lassn.

Gruß Killa


Mole84
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Mole84's Polo 2F

Zum Bösen blick
Ein Böser blick muss eingetragen werden fals es keine Abe dafür gibt da sich der Lichtaustritt nicht verändern darf. Das wird dann auch beim TÜV geprüft.

Und natürlich auch die befestigung und verletzungsgefahr bei Unfällen mit Personen.

Wo gibt es denn son Schreiben von Wichers/nehme mal an daß das dann auch nur für Wichersstreben.

Wie gesagt ist die MHV eingetragen aber noch keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere. (Hab ich aber heute schon gemacht)

gruß Mo


Das Schreiben bezieht sich auf alle Domstreben sozusagen ne Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hatte sie mal auf dem rechner, finds aber momentan nicht.



Mole84
  • Themenstarter
Mole84's Polo 2F

Nehme aber mal an das die Bodenfreiheit trotzdem gegeben sein muss und das wäre das aus für meine querlenkerstrebe das sind ja nicht mal 7cm.

glaube der threadname wurde geändert, wusste nicht das das zu hart an der grenze war.


Bodenfreiheit ist aber nirgends gestzlich geregelt als was solls. Meine Querlenkerstrebe hing auch recht tief und niemanden hat es gejuckt.


LOL
mich ham se heute durchfallen lassen wegen meinem lenkrad! is ein raid typ 1 (uraltes teil) und die meinten ich müsste das nach §19/3 eintragen lassen weils ja nich in der abe steht...is ja auch klar...die abe is 1977....
wurde zwar mal erweitert für polo 86c aber da ich ne neue lenksäule mit anderer verzahnung oben hab ham se mich so durchrasseln lassen...

p.s. meine mal gehört zu haben das die bodenfreiheit gegeben sein muss...also auslegungssache


Mole84
  • Themenstarter
Mole84's Polo 2F

Zur Bodenfreiheit
soweit ich weiss Feste teile (Karrosserie,etc 100mm)

Bewegliche teile (Lippen,etc 80mm)


polotreff.de
#14 - 05.04.2008raid domstrebe unbedenklichkeitsbescheinigung domstreben unbedenklichkeitsbescheinigung domstrebe unbedenklichkeitsbescheinigung
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