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Nachgerüstetes Xenonlicht

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

Hier noch mal für alle Experten einen kleinen Auszug aus dem Originalgutachten für nachgerüstetes Xenonlicht...
Ich selber bin von dem Licht überzeugt und würde mit Sicherheit auch nie wieder drauf verzichten. Ich beschäftige mich intensiv mittlerweile seit 4 Jahren damit.



gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

TÜH HA 4
Datum: 28.Okt.96
Zeichen: TÜV-SW Ha/Kr
Ersetzt: K 10/96
Suchbegriffe: Scheinwerfer; Xenonlicht; Gasentladungslampen; Nachrüstung;
K 22/96
Entspr. TÜV-SW
K-Info: K 36/96
Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern
§§ 19, 21, 29 StVZO
Inhalt/Kurztext:
Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet werden,
entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung (LWR)
und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),
sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche
Bedingungen haben.
Schaltung:
Das Fernlicht darf nur zusammen mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten.
Ausführlicher Text:
Es war zu klären, ob bei Nachrüstungen von Fahrzeugen mit Scheinwerfern mit
Gasentladungslampen (Xenonlicht) die gleichen Auflagen, die von der EG-Kommision
bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von EG-BE festgelegt
worden sind, auch hier erfüllt sein müssen.
Nach rechtlicher Prüfung wurde festgestellt, daß in den bisher vom KBA erteilten ABG´s
für Xenonlicht-Scheinwerfer die besonderen Anforderungen „automatische LWR“ und
„SRA“ nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können.
Die Xenon-Scheinwerfer erfüllen zwar die für Abblendlicht vorgeschriebenen zulässigen
Blendwerte, erzeugen aber durch ihre höhere Lichtintensität bei verschmutzter
Abschlußscheibe ein viel stärkeres Streulicht als z.B. Halogenscheinwerfer.
Desgleichen ist die Blendwirkung bei falsch eingestellten Scheinwerfern sehr hoch. Aus
diesen Gründen sind dem betroffenen Fahrzeughalter die mögliche Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer zu erläutern und die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einer
automatischen LWR und einer SRA zu empfehlen.
Die Schaltung muß so ausgeführt sein, daß die Fernlichtscheinwerfer nur zusammen
mit den Xenonlicht-Scheinwerfern für Abblendlicht eingeschaltet werden können.
Die Begründung für diese Zwangsschaltung ist folgende:
Durch die Anlaufzeit nach Einschalten der Gasentladungslampe würde beim
herkömmlichen Umschalten von Fernlicht auf Abblendlicht für kurze Zeit überhaupt kein
Licht auf die Fahrbahn kommen; zusätzlich würde die Farbwiedergabe von weißem
Halogenlicht auf leicht bläuliches Xenonlicht nach der Dunkelphase übergangslos
wechseln und könnte zu Irrtationen führen.
Die vorgeschriebene Simultan-Schaltung ist trotz der Kunststoff-Abschlußscheiben
möglich, da die Fernlicht-/Abblendlichtscheinwerfer in getrennten Gehäusen
untergebracht sind.
Formalrechtlich erlischt die BE eines Fahrzeuges nach Einbau von Teilen mit einer
Genehmigung gem. § 19 (3) Nr. 2 nicht, dennoch kann es zu Gefährdungssituationen
kommen, wenn die Schaltung nicht so ausgeführt ist, daß das Fernlicht nur zusammen
mit dem Xenon-Abblendlicht leuchten kann.
Wird im Rahmen einer HU festgestellt, daß die Schaltung nachgerüsteter Xenon-
Scheinwerfer nicht den obigen Anforderungen entspricht, ist dies als EM
(Wiedervorführung erforderlich) zu bewerten.
(Quelle: FKT-SA „Licht“ II/96 Pkt. 11.5 und beispielhaft ABG K 44523, ECE-R 98 Nr.
00277 sowie EG-BG e 1* 76/761*89/517*0370*00 in Verbindung mit einer
Ausnahmegenehmigung der EG-Kommission; TPL/ÜOL TÜV SW)
------------------------------------------------------------
Ende K-Blatt des TÜH


da hast du dir mal schön die kanne gegeben mit dem aufschreiben !



und dein Scheinwerfer haben eine Allgemeine Bauartgenehmigung für Xenon ?!?!?!

Will ich sehen !


gelöschtes Mitglied

    Heist man muß halt nur die Schaltung machen das Fernlicht mit Abblendlicht strahlt zum TüV und eintragen lassen!
    Was für ein Xenonlichtset hast du dir gekauft!?


    du brauchst scheinwerfer die für Xenonlicht zugelassen sind !


    also ich hatte es im polo auch! und ich hatte keine probleme damit!


    gelöschtes Mitglied

      Auch tüvmäßig und polizeimäßig keine Probleme!?


      nein keine probleme!



      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Ich habe es jetzt wie gesagt seit über vier Jahren und keine Probleme. Habe sie mir von einem Fachhändler bei mir um die ecke gekauft, nicht von Ebay was nicht heißen soll das die von Ebay schlecht sind. Ist eh fast alles das gleiche, außer jetzt die ganz originalen vom Autohändler. Da ist zwar das Prinzip gleich aber steht halt ne andere Marke drauf. Habe bereits vor 2 Jahren mir bei VW ein neuen Original Satz Xenon besorgt, ausm A6. Ist tatsächlich fast das gleiche wie die ganzen Nachrüstdinger. Der einzige UNterschied sind die Scheinwerfer denn die sind von vorherein mit ALWR und SRA ausgestattet... Was das Eintragen betrifft... So leicht bekommt man die nicht eingetragen da der TüV grundsätzlich eine ALWR und SRA haben will. Dazu kommt noch das dei Scheinwerfer Xenon zugelassen sein müssen. Das hat wieder was mit der Krümmung der Brenner und dem Blendwert zu tun. Aber mal kurz was anderes. Wenn man die Scheinwerfer richtig einstellen lässt und sie natürlich nicht vollkommen verdrecken lässt blendet das Xenonlicht auch nicht mehr als originales. Eine ALWR und SRA ist aber natürlich zu empfehlen, vorallem die ALWR ist sehr von nutzen wenn man Berge hoch oder runter fährt um auch da niemanden zu Blenden.

      @MacGuffin :
      Ich habe nichts davon geschrieben das meine Scheinwerfer dies haben. Ich selber habe die FK Angeleyes und bin Top zufrieden was das die Ausleuchtung, den Blendwert usw. betrifft. Hab dies auch alles bereits überprüfen und messen lassen da es mich selber interessiert hat.

      Na ja... Jeder wie er meint. Ich bin auf jeden Fall vollkommen überzeugt was das Licht betrifft.

      Und Jungs, lasst euch kein scheiß erzählen was das erlöschen des Versicherungsschutzes betrifft. Ich habe eine 3jährige Ausbildung zum Versicherungskaufmann hinter mir und bin jetzt das 3 Jahr selbststänig. Ich weiß mit sicherheit ziemlich genau wann der Versicherungsschutz erlischt. Die Polizisten und Leute die das behaupten haben einfach null Ahnung... Ihr habt sogar Versicherungsschutz wenn ihr eure Beiträge nicht bezahlt, wobei ihr dann nach der Leistungsfreien Zeit in Regress genommen werdet wenn ein Unfall in dieser Zeit entsteht...


      gelöschtes Mitglied

        Wenn deine Beleutungsanlage nicht der stvo entspicht,und ein Unfall passiert ,weil dir ein entgegenkommendes Fahrzeug,aufgrund das du es geblendt hast ,dir in die Karre fährst,dann will ich mal sehn was deine Versicherung macht. Ich habe mich zivil,knapp 3 Jahre mit einer Versicherung rumgestritten,erzählre mal nicht von der Zahlungsmoral einer Versicherung . Die suchen solange bis Sie was gefunden haben,das Sie von der Hafftung befreit.


        Zitat:

        Wenn deine Beleutungsanlage nicht der stvo entspicht,und ein Unfall passiert ,weil dir ein entgegenkommendes Fahrzeug,aufgrund das du es geblendt hast ,dir in die Karre fährst,dann will ich mal sehn was deine Versicherung macht. Ich habe mich zivil,knapp 3 Jahre mit einer Versicherung rumgestritten,erzählre mal nicht von der Zahlungsmoral einer Versicherung . Die suchen solange bis Sie was gefunden haben,das Sie von der Hafftung befreit.





        So wie es ausschaut sind deine rückleuchten ja auch nicht erlaubt !

        Wenn du wo stehst und ich dir Nachts hinten rein fahre hast du auch schlechte Karten !


        vergesst es Leute, das Schriftstück ist seit geraumer Zeit überholt und nicht mehr gültig, soll heissen, ohne ALWR und SWR habt ihr keine Chance selbst bei Xenonscheinwerfen nicht!
        ich hab meinem Tüvmann letztes Jahr so nen Zettel unter die Nase gehalten, war mit meinem Passat dort mit VW Xenons hatte aber keine ALWR und SWRA und obwohl es in meinem BJ welche ohne LWR gab hat er mich ausgelacht und mir den entsprechenden Artikel gezeigt, wann und wie das geändert wurde.

        wenn das wer noch eingetragen bekommt immer her mit den Infos!


        Soalange sich bei der Gesetzgebung in der Stvo nix ändert, können Firmen, TÜVER, Dekra oder sonstige "Ingenieure" schreiben was Sie wollen. Das ist NICHT erlaubt. Du kannst dir auch beim TÜV sachen eintragen lassen, die eigentlich nicht erlaubt sind. Dann fährst du OHNE Betriebserlaubnis beim Fahrzeug, trotz Eintragung. Wenn was passiert oder wenn du einen Rosinenpicker hast, bist du fällig(dir wird Vorsatz vorgeworfen) und der zuständige Prüfingenieur hat gewaltig ärger, was sich meist in einer Fristlosen Kündigung wiederspiegelt.

        Ab 1.6.2000 ist das nichtmehr, fahren ohne BE und beu Unfall 5000€ Regresspflicht deinerseits

        Mal davon Abgesehen das das deutsche Recht dem EU Recht vorrang hat

        edit: Herr Versicherungskaufmann: Das Schreibt das KBA und sämtliche Versicherungen, frage mal nach oder schau auf deren Inetseiten


        gelöschtes Mitglied

          @ nico Das sind orginal Hella und die Reflektoren sitzen etwas weiter unten und das mit TÜV segen.


          Zitat:

          @ nico Das sind orginal Hella und die Reflektoren sitzen etwas weiter unten und das mit TÜV segen.

          In etwa die Stellungname von Hella:
          Zitat:
          Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:

          In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).



          Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.



          Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.



          Völlig legal ist hingegen die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern, wie sie Hella als Komplett-Sets (typgeprüfte Doppelscheinwerfer, Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage) inzwischen für Audi A3, BMW 5er, Ford Focus, Mercedes-Benz E-Klasse, Opel Astra, VW Golf IV sowie für die Nutzfahrzeuge Mercedes-Benz Actros, Scania BR4 und Fiat Ducato anbietet. Damit lassen sich die Vorteile des hoch leistungsfähigen Xenonlichts optimal nutzen:

          - mehr als doppelte Lichtleistung im Vergleich zur Halogenlampe;

          - hellere und breitere Ausleuchtung der Fahrbahn;

          - dem Tageslicht angenäherte Lichtqualität (Farbtemperatur Halogenlicht 3.200 Kelvin, Xenonlicht 4.300 Kelvin, Tageslicht bei Sonnenschein 5.300 Kelvin); das kommt den Sehgewohnheiten des Menschen entgegen. Der Autofahrer ermüdet nicht so schnell und fährt entspannter.

          - Gefahren am Fahrbahnrand oder Hindernisse vor dem Fahrzeug werden früher erkannt, Fußgänger und Radfahrer sind besser sichtbar.

          - Xenonlicht verstärkt die Kontraste und das Farbsehen. Bei schlechter Witterung verbessert sich das räumliche Sehen.



          HILFT dir aber nix wenn die StVo sagt NÖ

          Nomal edit: Die Hellas haben eine ABE(aber nur die die FÜR DEIN FAHRZEUG ZUGELASSEN SIND)


          gelöschtes Mitglied
          • Themenstarter

          @rufus

          Traurig traurig... aber das sind mir die richtigen Leute. Keine Ahnung vom tuten und blasen aber ein erzählen wollen. Zum einen brauchst du mir nichts von Versicherungen erzählen da ich es mit Sicherheit besser weiß und zum anderen ist eine Versicherungsgesellschafft grundsätzlich zur Leistung verpflichtet. Ab sie dich nach einem Unfall der Kausal mit deinem Licht zu tun hat zu einer gewissen Summe in Regress nimmt ist ne andere Sache aber da steht die Kausalität ganz weit im Vordergrund und jetzt will ich sehen das du mit einem Schnösel von Gutachter eine Kausalität zum Licht nachweist... Wie willste das denn anstellen...
          Da reicht nicht einfach... Hey ich bin dem zwar voll inne Karre gefahren aber der hat mich geblendet... Dann sagt die Polizei natürlich gleich...
          Lieber rufus, du hast natürlich recht und seine Versicherung wird nicht bezahlen... Der hat dich ja auch geblendet... Jeder andere Scheinwerfer ohne Xenonlicht, der fast genauso blendet oder evtl. nicht richtig in der Lichthöhe eingestellt ist blendet mich Sicherheit genauso und eine Statistik der Verkehrsunfälle wegen Blendung der Scheinwerfer ist mir nicht bekannt. Viel mehr kommen mir da Sachen wie Alkohol, Müdigkeit, Geschwindigkeit usw. in den Sinn. Und wenn du tatsächlich einen Unfall machst weil du ein wenig geblendet wurdest solltest du entweder den Sehtest widerholen oder die Dioptrien deiner Brille erhöhen sofern du eine hast.

          Ich streite grundsätzlich nicht ab das es nicht erlaubt ist...
          Das stimmt im großen und ganzen sogar aber es gibt immer ne kleine Ausweichmöglichkeit. Ich wette aber auch ganz gewalltig das ich mich unter jeden Wagen eines oberschlauen Meckerhalses legen kann und dermaßen viele Dinge finde die nicht erlaubt sind. Z.B. Deine schwebenden Monitore...
          Zum einen ist das nicht erlaubt aufgrund der erhöhten Unfallgefahr und zum anderen wette ich das es die Möglichkeit gibt sie während der fahrt laufen zu lassen.... Klar, meine Laufen auch während der fahrt. Trotzdem ist es nicht erlaubt und so finden sich bei jedem das ein oder andere Datail was nicht erlaubt ist. NAch eurer bzw. deiner AUssage fahren wir somit alle ohne Versicherungsschutz. Wofür zahlt ihr dann eigentlich noch. Am besten gleich morgen zur BAnk und die Zahlung einstellen. Bringt ja eh nichts.

          Zum Schluss möchte ich noch mal erwähnen das ein Forum da ist um Meinungen auszutauschen. Wenn einer keine Ahnung hat sollte man auch lieber nichts dazu sagen und wenn jemand ne Ahnung hat, oder dies zumindest denk, dann sollte man immer fair bleiben und Sachlich... Es fällt immer wieder auf das viele Leute meinen sie wissen was besser und machen andere dann gleich runter, werden unsachlich und beleidigend... Das muss nicht sein. Wir sitzen alle in einem Bot und keiner ist was besseres als sein nächster...


          gelöschtes Mitglied

            RICHTÖG!


            da haste wohl recht Chris1984!


            hab jetzt nicht alles gelesen,das mit dem xenon ist halt so eine sache einerseits ist es geil aber wenn man erwischt wird dann wirds echt assi...mein stand der dinge ist man kann xenon nachrüsten ohne Automatische LWR und Spritzanlage bei fahrzeugen bis BHJ 99 wenn mich nicht alles täuscht ab 2000 wurde das glaub ich geändert was das angeht...aber sicher bin ich mir mit meiner aussage nicht kann auch BHJ 97 gewesen sein....würd eher zu dem Tüv wisch passen ist ja stand 1996...nuja da smit der schweinwerferzulassung ist klar...und abblend und fernlich zusammen laufen das ja kein ding!


            Zum Thema schau mal da

            KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung da gibts einen tollen Regress § der das recht deutlich schreibt

            Ausserdem reichts wenn dir einer entgegenkommt in den Graben fährt und sagt du hast ihn geblendet.


            das würde ja bedeuten, das nach com.chris aussage ich mit den nachrüst klarglas scheinwerfern (wegen der linse) xenon verbauen kann im polo 2f.
            spritzdüsen verbauen ist auch kein akt, aber ALWR... aber egal, weil MÜSSTE ja eigentlich auch ohne beides gehen, oder?
            was sagt denn der versicherungsmann, der sich mehrjährig damit auseinander gesetzt hat, und die anderen spezies?


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            @ Krusty...

            Du hast echt mal kein Plan aber wenn du meinst. So ein dermaßen großen Schwachsinn hört man echt selten aber es gibt tatsächlich noch leute dies glauben.
            Das was du sagst reicht bei weitem nicht und auch in dem Falle das es reichen würde, was es aber nicht tut weils fürs blenden und son scheiß keine Regelungen gibt ist der Unfallverursacher immer noch in der Beweispflicht. Und das ist unmöglich. Guck mal nicht soviel Fernseh...
            Was denkst du denn wie stark Xenonlicht blendet? Der Blendwert ist immer noch so, das man sein Augenlicht nicht verliert. Ich glaube du verwechselst Xenon mit Laser ...

            Na ja... jetzt lass mal dein Mist hier oder schreib was sinnvolles.


            @ Master K ...

            Grundsätzlich gibt es diese Regelung tatsächlich und sie gilt für Fahrzeuge bis zum Baujahr 04.2000

            Allerdings greift sie nur wenn das jeweilige Fahrzeug damals mit Xenon in Serie ging, kurz gesagt der Tüv schon ein Xenonlicht bei der Prduktion ab Werk dies freigegeben hat und wenn man die dafür vorgesehenen Scheinwerfer nutzt... Lieder ging der 2F damals nicht mit Xenon in Serie (Der 6N auch nicht) was dann bedeutet das die Regelung für diese Fahrzeuge nicht greift. Sie würde beim alten BMW Mercedes oder Audi oder anderen Fahrzeugen greifen die damals schon mit Xenon in Serie gingen.

            Grundsätzlich ist es für uns nicht erlaubt Xenonlicht nachzurüsten ohne die Entsprechenden Scheinwerfer, ALWR und SRA...
            Denn erst dann wird der Tüv dies eintragen...
            Dazu kommt noch das die nachrüst Xenonkits mit der E4 Nummer versehen sind was dann entweder wieder ne Einzelabnahme währe oder der Tüv eine Xenon mit E1 haben möchte... Trotzdem gibt es immer möglichkeiten wie man sowas doch durchgeboxt bekommt.

            Ich lade euchheute Abend mal ein paar Fahrzeugscheineintragungen hoch wo ihr Xenonlicht eingetragen seht ohne ALWR und SRA...


            das nützt dir nix mehr, dieses Gesetz mit der nachrüstung bis Bj 2000 ist seit 2 Jahren gekippt, es existiert nur noch in Verbindung mit Halbwissen im Inet, vergesst einfach das ihr Xenon OHNE DAFÜR vorgesehene und ZUGELASSENE Scheinwerfer und OHNE ALWR und SWRA nachrüsten dürft, da kannst du eintragungen und Briefkopien hochladen wie du willst, denn die haben evtl ja noch Bestandschutz, fakt ist: der Tüver der es ohne die o.g. Vorraussetzungen einträgt macht sich strafbar!
            und wer damit rumfährt genau so denn: "dummheit schützt vor Strafe nicht" soll heissen wenn ihr sagt "das wusst ich nicht" oder "es ist doch eingetragen", bringt euch gar nix!


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            @ stino


            Bist du des Lesens mächtig?
            Wenn ja dann lese bitte richtig bevor du eine Antwort gibst...

            Lese mal bitte den zweiten Abschnitt den ich geschrieben habe, aber hier extra noch mal für dich...

            Grundsätzlich ist es für uns nicht erlaubt Xenonlicht nachzurüsten ohne die Entsprechenden Scheinwerfer, ALWR und SRA...
            Denn erst dann wird der Tüv dies eintragen...
            Dazu kommt noch das die nachrüst Xenonkits mit der E4 Nummer versehen sind was dann entweder wieder ne Einzelabnahme währe oder der Tüv eine Xenon mit E1 haben möchte...



            Also, ich habe geschrieben das es nicht erlaubt ist und deine Antwort darauf war... "Es ist nicht erlaubt, wir sollen es vergessen"

            Das es nicht erlaubt ist wissen wir wohl alle und aus diesem Grund kannst du doch gleich deine sinnfreien Antworten unterlassen, es sei denn sie bringen uns neuen Aufschluss über wissenwerte Dinge...

            Es interessiert mich und die meisten relativ wenig ob es erlaubt ist...
            Xenonlicht sehe ich nicht nur optisch sondern auch sehr als Sicherheitsrelevant an. Allein bei nasser Fahrbahn und schlechten Witterungsverhältnissen hat das Licht nur Vorteile. Da ich persönlich aber auch nicht nur meine Sicherheit sehe sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer achte ich grundsätzlich auf die richtige Einstellung der Scheinwerfer und lasse dies auch regelmäßig überprüfen, so egoistisch bin ich also auch nicht. Klar ist Xenonlicht heller als Halogeen und blendet daher auch stärker bei falsch oder garnicht eingestellten Scheinwerfern. Das alles liegt aber im Sinne des Nutzers und jeder der eine Unerlaubte sache an seinem Auto macht sollte natürlich auch damit rechnen das es ihm mal zum Nachteil werden kann. Auch dein Auto wird nicht zu 100 % Clean sein was die lagalität betrifft, also psssssttt....

            Ich blende mit Sicherheit niemanden, und da achte ich auch drauf...
            Alle anderen dummen Sprüche und Ausflüchte sind Schwachsinn...

            Bleibt mal ein bissel sachlich meine Freunde des un und besserwissens, dann macht es auch mehr Spaß über ein Thema zu diskutieren...


            .... Bist du des Lesens mächtig?
            Wenn ja dann lese bitte richtig bevor du eine Antwort gibst...

            Lese mal bitte den zweiten Abschnitt den ich geschrieben habe, aber hier extra noch mal für dich...

            Grundsätzlich ist es für uns nicht erlaubt Xenonlicht nachzurüsten ohne die Entsprechenden Scheinwerfer, ALWR und SRA...
            Denn erst dann wird der Tüv dies eintragen...
            Dazu kommt noch das die nachrüst Xenonkits mit der E4 Nummer versehen sind was dann entweder wieder ne Einzelabnahme währe oder der Tüv eine Xenon mit E1 haben möchte...


            Ich denke schon, ich ahtte es auch nicht zwingend auf deinen Post bezogen was ich geschrieben habe!




            Das es nicht erlaubt ist wissen wir wohl alle und aus diesem Grund kannst du doch gleich deine sinnfreien Antworten unterlassen, es sei denn sie bringen uns neuen Aufschluss über wissenwerte Dinge...

            Es interessiert mich und die meisten relativ wenig ob es erlaubt ist...
            Xenonlicht sehe ich nicht nur optisch sondern auch sehr als Sicherheitsrelevant an.


            Ich auch und deswegen würde ich auch jeden der Xenon ohne die notwendigen Maßnahmen hat sofort anscheißen!
            weil ich es als verantwortungslos ansehe, auch wenn du deine Scheinwerfer 1000 x eingestellt hast, sind die für diese leuchmittel nicht gebaut und somit kannst du stellen was du willst. die Dinger blenden.


            Allein bei nasser Fahrbahn und schlechten Witterungsverhältnissen hat das Licht nur Vorteile. Da ich persönlich aber auch nicht nur meine Sicherheit sehe sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer achte ich grundsätzlich auf die richtige Einstellung der Scheinwerfer und lasse dies auch regelmäßig überprüfen, so egoistisch bin ich also auch nicht. Klar ist Xenonlicht heller als Halogeen und blendet daher auch stärker bei falsch oder garnicht eingestellten Scheinwerfern. Das alles liegt aber im Sinne des Nutzers und jeder der eine Unerlaubte sache an seinem Auto macht sollte natürlich auch damit rechnen das es ihm mal zum Nachteil werden kann. Auch dein Auto wird nicht zu 100 % Clean sein was die lagalität betrifft, also psssssttt....


            das lasse ich als Behauptung mal dahingestellt denn du hast recht, die Farbe ist nicht in den Papieren eingetragen. Aber zum Thema: wie willt du einen SW "richtig" einstellen, der überhaupt nicht für die Verwendung mit anderen Leuchtmitteln bestimmt wurde?

            Ich blende mit Sicherheit niemanden, und da achte ich auch drauf...
            Alle anderen dummen Sprüche und Ausflüchte sind Schwachsinn...

            Bleibt mal ein bissel sachlich meine Freunde des un und besserwissens, dann macht es auch mehr Spaß über ein Thema zu diskutieren...


            und sachlich werde ich persönlich immer sein du musst dir aber im klaren sein, das du hier stolz über im Straßenverkehr nicht zulässige Sachen schreibst. Ich gebe dir vollkommen Recht, mit deiner Behauptung das man bei Regen und Nässe mit Xenon besser sieht mir ist es aber schon oft unter gekommen, das mir irgendwelche seltsamen Objekte entgegen gekommen sind die mich dank Nachrüstxenon zum Anhalten gezwungen haben das ich den Kanal voll habe. mein Fazit ist deshalb: entweder richtig und legal oder gar nicht.


            gelöschtes Mitglied

              ich kann nicht nachvollziehen was das ganze bla bla soll.
              irgendeiner hat den auszug hier doch gepostet von vorschriftsgemäßer xenon- nachrüstung.

              in wie fern sich versicherungen und rechtsgebung im fall der fälle da nun querstellen oder auch nicht, mag ´n anderes paar schuhe sein, aber dass h7 xenon kits illegal sind, ist ne tatsache.


              @Stino

              da gebe ich dir recht, einerseits schreibt er es ist nicht legal, anderseits versucht er Leute in die Schranken zu weisen(in meines erachtens nicht dem richtigen TON) die das ja auch sagen

              Wie gesagt nur weil es eingetragen ist ist nicht unbedingt legal

              Nochwas zum Thema Regresspflicht:

              Wenn du jemanden mit Fernlicht blendest, sodas er in den Graben fährt bekommste Teilschuld(mindestens)
              jedoch ist das Fernlicht ORIGINALER Bestandteil des Autos.
              Hast du nun solche Xenon Umbau Teile oder Gott weiß was drin, kann es Probleme geben, auch wenn diese Eingetragen sind.
              Hundertfach im Internet nachzulesen, sogar mit Aktenzeichen und der gleichen


              gelöschtes Mitglied
              • Themenstarter

              Da kann ich echt nur lachen drüber...
              Fast 80 % mal wieder Schwachsinn dabei...


              Aber diskutiert hier weiter mal rum oder baut euch ne LED in ein Matchboxauto... Ist auch ne sinvolle Beschäftigung...

              Ich habe jeden Tag mit Gutachtern und Unfällen zu tun, also erzähl mich nichst über ne Regresspflicht und verlorenen Versicherungsschutz...

              Ich will auch niemanden dazu verleiten sich Xenon zu kaufen.
              Ich persönlich bin einfach überzeugt davon und finde es gut.
              Xenon zugelassene Scheinwerfer sind auch nichts großartig anderes als normale Scheinwerfer denn der Blendwert muss überall eingeahlten werden.

              Ihr wisst doch wann was zugelassen wird und wann nicht... also schluss mit dem Müll. Entweder weiß jemand was sinnvolles oder hat ne sinnvolle vertretbare Meinung oder er lässt es.

              Jeder sollte sich mal sein Auto angucken und überlegen was daran noch wirklich erlaubt ist.


              grüße

              ich hab auch die AE von fk drinne und wollte mal wissen ob du was merkst obs sehr warm wird oder so


              Zitat:

              grüße

              ich hab auch die AE von fk drinne und wollte mal wissen ob du was merkst obs sehr warm wird oder so





              Kannst sie fahren ... sind kühler als die normalen .





              PS: meint ihr nicht langsam reicht es ? Glaube ihr dreht euch nurnoch im kreis, und es bringt nichts mehr !


              polotreff.de
              #31 - 16.05.2008automatische beleutungsanlage vw polo 6n xenon scheinwerfer ece 98 xenon anforderungen § 19 stvzo xenon licht
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