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Bieter will nicht zahlen! Ebayrecht!

Der Dicke
  • Themenstarter

Nabend.


Gibts denn sowas?
Schreibt der mir ne knappe Stunde vor ende der Auktion das seine Freundin sein Auto geschrottet hat!

Guckt euch das mal an: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=200231601769&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=010&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

Hab ihm geschrieben das ich einem unterlegenem Bieter das Angebot gemacht habe, wenn er nicht will, muss er zahlen!

Was hab ich für Rechte?
Hat von euch schonmal jemand den Anwalt nutzen müssen?
Ich verkaufe die Felgen nicht ohne grund, ich bin auch auf das Geld angewiesen.

Könnte kotzen wenn ich sowas schon wieder lese....

"Vorgestern" Das ist doch quatsch, dann hätte er sein Gebot noch streichen können!


Bin auf eure meinungen gespannt.

Gruß Garrit



Sers!
ne muss er nicht dann hat er halt pech!
und für dich ist es scheiße wenn sie jetzt keiner kauft wegen ihm!


gelöschtes Mitglied

    Ihr habt einen Rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen.

    Sprich wenn Du auf dein Rechtbestehst MUSS er Sie nehmen

    Würd ich garnet erst machen .. haste doch verlust bestimmt !

    Also ich würde auf mein Recht bestehen, zu mal wenn Du rechtschutzversichert bist da bezahlste NICHTS und bekommst noch das recht da Du einen richtigen Kaufvertrag abgeschlossen hast (=

    Hoffe konnte helfen


    hier der auszug von ebay !

    4. Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
    zurück zur Übersicht
    Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
    Die Fristsetzung kann zwar auch per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, ein derartiges Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer zu versenden.

    Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.

    Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere



    Der Dicke
    • Themenstarter

    Habe leider keinen Rechtsschutz.
    Werde aber demnächst mal darüber nachdenken.

    Ey dann sollen die nicht drauf bieten...
    Was soll denn das?
    Ich biete auch nicht auf was, was ich garnicht kaufen will!


    gelöschtes Mitglied

      Auch wenn Du keine rechtschutz hast kannste vorgericht ... die kosten musste ggf vorlegen bekommst diese aber bei Recht wieder.

      Am besten such dein Anwalt auf, sprech das kurz per Telefon durch was mann machen könnte... Du kannst das auch über ebay erstmal weiter laufen lassen.


      Also nu weisste wofür ne Rechtschutz gut ist *gg* naja schade drum aber so leute gibts auch.

      Hatte auch schon so fälle das jemand behaubtet hat das mein JVC Radio was noch funktion hatte defekt war und vor gericht gehen wollte ^^ was er nicht wusste ... Das ich die rechnung sammt Seriennummer hatte vor gericht legte er zwa ein defektes hin.
      Was aber nie von mir stammte... sprich er bekamm zum schluss noch eine eine Anzeige wegen Betrug und musste mein geld trozdem zahlen.

      Fand ich sehr lustig =P

      ebay ist schön und gut aber immer VORSICHTIG sein

      Viel Glück noch und bleibt am ball



      Der Dicke
      • Themenstarter

      ja top und dann hab ich nacher die ganzen kosten am arsch wenn die richter sagen "hmm der hat kein geld, der muss nicht zahlen"

      ne darauf hab ich auch kein bock.

      wenn der nicht zahlen will, werde ich alle kosten auflisten und ihm sagen das er mir die erstatten soll!

      weil das kann es nicht sein....!


      gelöschtes Mitglied

        Die Entstandenen Kosten dadurch kannst du ihm im falle eines rechtsspruches sowieso aufs Auge drücken, wie z.B. Lagerkosten, falls du welche hättest^^..


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