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rücktritt vom autokauf?

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

moin moin alle zusammen....

habe mal ne kleine frage....ne freundin von mir hat sich nen 6n geholt am samstag und is mal voll über den tisch gezogen worden...

sie hat nen brummen bzw summen wenn sie fährt...ich denke es wird das getriebe sein.....es is nen 60 ps polo...nun hat der typ zu ihr gesagt, im beisein von 4 zeugen, das er bei vw war und gefragt hat was da brummt und die gesagt haben es wären die radlager vorne....sie hat ihn aber gefragt ob das getriebe noch ok is, bzw ob vw was dazu gesagt hätte....

seine antwort war nein, es sind die radlager...

nun hab ich ihr geraten mal in die werkstatt zu fahren und zu fragen...siehe da nen getriebe schaden...jetz macht der typ total doof und will die karre net zurück nehmen bzw weigert sich auf nen preisnachlass einzugehen....

hat man nicht trotz privatverkauf bei so dingen nen recht auf rücknahme?es wurde auch nicht als bastlerfahrzeug oder ähnliches ausgeschrieben bzw verkauft...

die heult mir gerade die ohren voll und will waissen was man machen kann...

wäre für schnelle und korrekte hilfe sehr dankbar...

gruß marc

ach ja.. würde vom 75 ps aee das getriebe nicht passen?



er hat es ja unter 4 zeugen gesagt das es nicht das getriebe ist
würde mal sagen das es unter vorwand war.
vor allem sollen die 6n doch eh immer probs mit den getrieben haben.

würde ihm ne frist geben und mir in der zeit schonmal rat von nem anwalt suchen.


Servus.

Kann die Freundin von dir locker anfechten. Nach §433, 434, 437 und / oder 439, 441 BGB

Einfach mit dem Anwalt drohen, dann denk ich wird der Verkäufer einlenken, ansonsten wirds teuer für ihn.

Zeugen hin oder her, es kann ja ein Gutachten erstellt werden, was das Brummen tatsächlich ist und wie lang dieser Mangel schon besteht.

Gruß Killa



gelöschtes Mitglied

    Auch ein Privatverkäufer MUSS ein Jahr Garantie auf Motor Getriebe und Differenzial geben, es sei denn er hat dieses ausdrücklich ausgeschlossen und Deine Freundin hat das so auch im Kaufvertrag unterschrieben.
    Bestes Beispiel sind Auktionen bei ebay. Da steht meist ausdrücklich das Dinge unter Ausschluss jeglicher Garantieleistungen verkauft werden und der Käufer sich bei Gebotsabgabe damit einverstanden erklärt.

    Allerdings erlischt diese Vereinbarung bei arglistig (wissentlich) verschwiegenen Mängeln. In dem Falle wäre aber Deine Freundin in der Beweispflicht. Das heißt sie müsste nachweisen können das der Verkäufer nichts von dem Getriebeschaden gewusst hat.

    Die Aussage vor Zeugen allein reicht da noch nicht, es sei denn sie könnte nachweisen bei welcher VW Werkstatt er war und die müssten ihr dann bestätigen (notfalls vor Gericht) das Sie ihm nichts vom Getriebe gesagt haben.

    In den meisten Fällen ist sowas immer ein langer kostenspieliger Kampf mit ungewissem Ausgang.

    Daher kann ich nur jedem raten VOR DEM KAUF eines Gebrauchtfahrzeuges mit dem Wagen eine Werkstatt aufzusuchen und ihn einmal durchchecken zu lassen. Wenn der Verkäufer nivhts zu verbergen hat, ist er damit auch grundsätzlich einverstanden.
    Im Zweifelsfall hat man dann lieber dafür ein paar Euro investiert, aber man weiß wo man dran ist, bevor einen nach dem Kauf jede Menge böse und teure Überraschungen ins Haus stehen.
    Spreche da aus schmerzlicher Erfahrung. (siehe Profil)


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    vor allem sollen die 6n doch eh immer probs mit den getrieben haben.


    das habe ich ihr ja gesagt, deswegen sollte sie ja drauf achten, aber er meinte auch nach mehrmaligem fragen das es laut vw die radlager sind..

    Zitat:
    Zeugen hin oder her, es kann ja ein Gutachten erstellt werden, was das Brummen tatsächlich ist und wie lang dieser Mangel schon besteht.


    sie is ja gerade mal 200 km gefahren und ich denke die abnutzung bzw der schaden besteht schon länger...

    Zitat:
    es sei denn er hat dieses ausdrücklich ausgeschlossen und Deine Freundin hat das so auch im Kaufvertrag unterschrieben.


    is nicht der fall...


    Zitat:
    Das heißt sie müsste nachweisen können das der Verkäufer nichts von dem Getriebeschaden gewusst hat.


    da würde ich doch 4 zeugen als ausreichend ansehen oder nicht?
    die belegen das er bei vw gefragt hat und ich gehe davon aus das er es wusste...welche werkstatt gibt schon zu das sie das nicht gesagt hat...



    naja auf jedenfall vielen dank für die schnellen antworten...werde das natürlich weiter verfolgen, weil ich ihr erstmal geraten habe mit dem kerl zu reden....

    zum glück is mir sowas noch net passiert...


    gelöschtes Mitglied

      Davon ganz abgesehen, habt ihr ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen..

      Also hat der Verkäufer schlichtweg Pech gehabt.. Bestell ihm einen schönen Gruß er soll schon mal im BGB etwas stöbern, wenn er mitreden möchte..


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      Zitat:

      Davon ganz abgesehen, habt ihr ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen..

      Also hat der Verkäufer schlichtweg Pech gehabt.. Bestell ihm einen schönen Gruß er soll schon mal im BGB etwas stöbern, wenn er mitreden möchte..


      danke R-Line.....das is eigentlich das was ich mir auch gedacht habe...wo steht das genau?kannst mir das sagen?


      naja in Vorkasse wird deine Freundin schon erstmal gehen müssen, nur fraglich wird am ende für den Verkäufer sein, wie zumutbar es für deine Freundin war, einen so gravierenden Sachmangel in Unkenntnis erkennen zu können und somit eine Werkstatt aufsuchen zu müssen um diese Unwissenheit auszugleichen. Das halte ich für etwas arg überzogen, diese Handlungsweise jedem Fahrzeugkauf vorraussetzen zu müssen. So kann ein Guter Rechtsvertreter hier durchaus mit Handeln nach Treu und Glauben argumentieren, eine messerscharfe Beweisführung anstreben (mit Gutachten) wie in meinem letzten Beitrag bereits geschrieben und eine komplette Rückerstattung rausschlagen.

      Hatten das gleiche mal mit einem alten Ford Escort XR2i Cabrio. Sah von Außen echt sau geil aus das Teil, aber hatte nach nachträglicher zufälliger Besichtigung in einer Werkstatt 2 Wochen später, einen Rahmenschaden. Ab zum Anwalt, -> haben unser ganzes Geld wieder zurückerhalten.

      Kann dir aber passieren, wenn der Typ alles bereits verpulvert hat, dass er's in Raten abzahlen darf.

      Gruß Killa


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

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    • is doch eigentlich das woran man sich halten könnte oder?


      wie gesagt in so rechtsfragen bin ich net gut...hatte scheinbar immer glück...



    • gelöschtes Mitglied

        Würde hier mal nachsehen^^

        BGB § 323 "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung


        Erstmal fehlen da mehrere Faktoren bevor Ihr überhaupt mit Irgendwelchen Paragraphen um Euch werfen könnt die selbst 95% gegen andere Paragraphen aufgehoben werden können .

        Grundsätzlich sollte erstmal geklärt werden wie der Kauf zustande gekommen ist .

        Wurde das Fahrezeug Privat erworben ?

        Denke mal ja .

        Wurde ein Kaufvertrag ausgefüllt und wenn ja wie schaut der aus .

        Wenn nein schon mal Pech gehabt , wenn ja dann kommt es drauf an was dort steht .

        Nun kommen Wir mal zum Paragraphenjungel .

        Ebay ist nicht Privat und das sieht der Verkauf gaaaaanz anders aus als " Privat " , bei ebay hat die Privatperson viel mehr rechte als beim normalen verkauf auf der Straße .

        Solltest Du nun ein Vertrag haben das dort steht das der Wagen unter ausschuß jeglicher Sachmängel usw. verkauft wird dann lohnt sich auch da kein Anwalt da Du nicht weiter kommst .

        Und eine Arglistige Täuschung zu beweisen wird schon schwer auch wenn ein Getriebeschaden nicht von heute auf morgen passiert , siehe dazu auch viele Einträge wegen unseren Paragraphen .

        Selbst ein Gutachten musst Du selber bezahlen oder die Aussage eines Fachmeisters bringt nichts wenn der Kaufvertrag jegliche Sachmängel ausschließt . Wenn nun das Auto noch mit Vertrag gekauft wird wo steht das der geräusche macht dann hast Du ganz verloren .

        Es wird nun so oder so teuer , entweder Du gehst erstmal in Vorkasse und versuchtst den Schaden inkl . allen Rechnungen wieder rein zu bekommen oder Du darfst auf alles Sitzen bleiben weil Du dagegen nicht ankommst , deswegen ist ein Autokauf von Privat immer ein Risiko und eine 2 Wochen Rückgaberecht gibt es einfach nicht von Privat zu Privat !

        Die Erfahrung habe ich selber machen dürfen da ich auch nicht dagegen angekommen bin und das bis vor das Landgericht .

        shorty


        Grundsätzlich haben wir hier mit garnichts umher geworfen, 433 BGB ist Vorraussetzung für einen ordnungsgemäßen Kauf, Ohne Kaufvertrag und Eigentumsübergang an den Käufer, kann Sie sowieso nach 812 BGB nen Anspruch auf Rückerstattung anfechten und sieht ihr Geld viel schneller wieder als mit Kaufvertrag.

        Selbst wenn im Kaufvertrag etwas von einem ominösen Brummen steht, ist das ganze Einschätzungssache. Hier wird dann geklärt in wie fern, die Käuferin hätte damit rechnen können, dass eventuell ein solch gravierender Mangel am Fahrzeug existiert. Wenn dann argumentiert wird, "ja wurde vor dem kauf gesagt", kann gegenargumentiert werden "warum steht es dann nicht ganz klar im Kaufvertrag"

        Ein Gutachten zahlt man erstmal selber, das ist schon richtig(zwischen 500 bis 700 Euro). Die Frage ist eben, in wie weit man sich das hier bieten lassen will und ob man die Mittel (Zeit und Geld) hat, dass bis zum Schluss durch zu ziehen.

        Gruß Killa


        mmh ,

        also ich habe bis vor dem Landgericht geklagt und ich konnten den Kaufvertrag nicht wandeln lassen bzw. einklagen das die Reparaturrechnung übernommen wird .

        Gekauft wie gesehen / Probefahrt gemacht und desweiteren keine Sachmängelhaftung .

        Habe in 3 Instanzen verloren und es wurde immer wieder gesagt das eine Arglistige Täuschung nicht bewiesen werden kann .

        Ich bin mit den Wagen nach Hause gefahren und es Roch stark nach Getriebeöl , danach rutschte auch die Kupplung und ich habe den Wagen zur Schadensanalyse gebracht . Getriebeschaden . Die Glocke war beschädigt und dort flöß das Getriebeöl aus . Dann wurden noch Diverse andere Mängel gefunden wie ein Gerissener Motorblock usw.

        Egal , ich habe verloren und musste dann noch knappe 2000€ selber zahlen da der Anwalt bzw. die Rechtschutz bis zur ersten Instanz bezahlt hat und danach nicht mehr .

        Es kann immer anders kommen und ich möchte ledeglich das sagen was mit passiert ist .


        mhh ja das ist leider etwas schlecht gelöst in unserem Rechtssystem, weil (theoretisch) recht haben und (praktisch) recht bekommen, sind immer 2 paar Schuh :/


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