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Standlicht bei Fahrt?

daniel444
  • Themenstarter

Hi !

Wollte mal fragen ob es eigendlich zulässig ist, dass die Angel eyes und die LED´s auf der seite bei der Fahrt leuchten ?!

freu mich auf antworten !

mfg



die angel eyes sind das standlicht


daniel444
  • Themenstarter

ja standlicht !

Darf das auch bei der Fahrt leuchten ? Also die ringe !



ja klar =)


daniel444
  • Themenstarter

cool danke !

schönen abend noch


ja sonst wäre es ja nicht, mit am licht angeschlossen oder?


Ja es ist zulässig !


eigentlich darf man mit standlicht nicht rumfahren.
weil wie der name schon sagt STANDlicht.
im deutschen straßenverkehr darf man eigentlich nur ohne oder mit abbelndlicht fahren also kein standlicht während dem fahren.

mfg
andre


?echt also das wäre mir neu.Aber ich glaube auchnicht das irgendeine rennleitung deswegen stress macht und selbst wenn wird sie dich nur drauf hinweisen es bitte auszumachen und 100 meter weiter machstes halt wieder an^^



also ich bin mir in der hinsicht auch unsicher.
ob man das nun darf oder nicht weiß ich nicht genau...
allerdings: die ganzen neuen audis etc. fahren ja auch mit ihrem ach so tollen ( ) tagfahrlicht durch die gegend und wenn man sich jetz so nen audi (oder ähnliches eben) mit dem licht ankuckt dann sieht des für mich oft auch aus wie angel eyes... klar is es normalerweiße des standlicht (bei unseren polos) aber ich denk mir (tagsüber) könnte man schon damit rumfahren schließlich machen dass die andern (audifahrer etc.) ja auch.
so langs also die witterung zu lässt und man des normale licht nicht braucht, kann man denk ich ohne probleme (mittlerweile) mit den angel eyes rumfahren... falls die männchen in grün motzen bringt einfach den selben vergleich wie ich grade...
schließlich sind die tagfahrlichter nicht verboten

greetz


jop und auserdem sollen diese tagfahrlichter ja für mehr sicherheit im straßenverker sorgen....wir sind also vorbildlich und fahren halt mit standlicht weil wir diesen tollen audi tag fahrlichter nun mal nicht haben,neee


gelöschtes Mitglied

    Ist nicht zulässig:

    §17 Beleuchtung:

    (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


    Nenn Freund haben sie letztens angehalten von mir. Der hatte seine Angel Eyes an und durfte 10 oder 15€ zahlen. Hatte ABE gezeigt wegen den Ringen aber er durfte laut ABE so nicht fahren.

    Naja im nachhinein mal erkundigt und BMW zum Beispiel hat für ihre Angel Eyes Scheinwerfer eine Sondergenehmigung das die damit fahren dürfen.

    Hersteller wie In.Pro zum Beispiel haben diese Genehmigung nicht und deshalb steht meistens drinne nur im Stand verwenden.

    Welche Hersteller nun genau ne Freigabe haben kann ich leider nicht sagen.

    MfG Basti


    Bei BMW is das aber auch wie bei Audi!Bei Audi bekommt man die LED-Leiste nur zum Xenon-Plus Paket dazu,und bei BMW bekommt man bei Xenonlicht dieses Corona Tagfahrlicht,das heißt der innere Ring ist heller und dient als TFL!Warum allerdings bei BMW die Rückleuchten trotzdem an sind ist mir unerklärlich!Bei BMW und auch anderen Marken darf man auch ne nur mit Standlicht rumfahren!
    Und um die andere Frage mal noch zu beantworten ob die LED's leuchten dürfen,damit sind dann bestimmt die Sonar AE's gemeint,mich hat der Trachtenverein mal angehalten und meinte das wäre ne zulässig weil die heller sind als normales Standlicht und dürften deshalb nicht leuchten


    Also ich hatte mich darüber auch mal informiert! Und mit wie nun schon öfters erwähnt ist es verboten mit Standlicht zufahren!

    Das was die ganzen neuen Fahrzeuge haben ist aber wiederum spezielles Tagfahrlicht! Das darf auch eine gewisse anbauhöhe nicht überschreiten damit keine Blendgefahr besteht!
    Und wenn man am tage mit irgendsonem Zeuch rumfahren will muss man sich halt diese speziellen Leuchten zum nachrüsten holen!

    Aber standlich is definitv verboten!


    wenn es nicht durch witterungseinflüsse ist, heißt regen,nebel,dämmerung ist es erlaubt mit standlicht zu fahren!
    habe ich letztens auch erst noch nachgelesen

    MFG Radtke


    Irgendwie spalten sich die meinungen hier ziemlich...Ist es nun erlaubt(je nach wetter verhältnissen) oder gar nicht?


    ich bin der festen meinung das du mit standlicht fahren darfst
    also als beispiel mittags um 12 bei klarem himmel
    nicht wenn es regnet oder halt schon dunkel wird und im dunkeln is ja klar das es da auch nicht erlaubt is

    ich fahre auch immer mit standlicht und mich haben die blau-silbernen nochnie drauf angesprochen auch nicht wenn sie mich angehalten haben
    das standlicht war denen egal

    MFG Radtke


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

      (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


      Bei schlechten Witterungsverhältnissen darfst du nur mit Standlicht fahren wenn deine Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind, ansonsten nur Abblendlicht.
      Bei gutem Wetter darf man grundsätzlich nicht mit dem Standlicht rumfahren, außer man hat eine Sondergenehmigung.


      ich will nich sagen ich habs nich verstanden aber ein punkt noch zum bedenken... in anderen EU ländern ist es mitlerweile vorgeschrieben IMMER mit abblendlicht zu fahren. auch tagsüber.
      die deutsche regierung denkt darüber auch nach es einzuführen, sie wissen nur nicht ob sie's den ländern einzeln überlassen wollen oder nicht.

      das mal einfach so. es ist auch nicht verboten tagsüber mit normalem abblendlicht rumzufahren, weil (mal ganz erhlich) jeder bei nem anderen dämmerungsgrad sein licht einschaltet... man darf also mit seinem normalen licht den ganzen tag rumfahren.. <- das is fakt.

      nur jetz kommt mein einwand... -> das normale abblendlicht ist also erlaubt, es ist aber (normalerweise) viel heller als des standlicht. richtig?
      so die angel eyes können den gegenverkehr auch nicht wirklich blenden, da sie ja so eingestellt sind wie normalerweise das standlicht... also auf die straße. so. da find ich deren argument einfach schwachsinnig dass man mit den angel eyes net rumfahren darf weils ja jemanden blenden könnte, man aber mit normalem licht rumfahren darf... -> ganz ehrlich es blendet mich mehr wenn so n mercedes typ mit seinen bi - xenon - was - weiß - ich für scheinwerfern hinter mir fährt oder mir entgegenkommt (dass aber darf weils ja sein normales abblendlicht ist) als wenn jemand mit angel eyes hinter mir herfährt/entgegenkommt die am standlicht angeschlossen sind und wirklich nicht so hell sind...

      <-- meine meinung dazu... es is halt net erlaubt oder doch oder keine ahnung auf jedenfall find ich des irgendwo an schmarrn... sry

      greetz


      Fahren mit standlicht ist nur dann verboten, wenn beleuchtungspflicht herrscht, dunkelheit, nebel, regen etc.


      polotreff.de
      #21 - 08.09.2008audi standlicht während der fahrt fahren mit dem standlicht leuchtet standlicht auch während der fahrt tagsüber mit angel eyes standlicht fahren darf ich mit angel eyes auf strasse fahren grünes standlicht abe darf man auch nur mit standlicht fahren? mit standlicht fahren angel eyes standlicht geht an wenn auto aufschließen angel eyes standlicht ist während der fahrt auch an? standlicht durchgehend leuchten mit angel eyes fahren? darf mit standlicht gefahren werden fahren mit angel eyes darf man mit standlicht fahren? standlicht während der fahrt angel eyes standlicht zulässig ohne standlicht fahren? muss ich tagsüber mit standlicht fahren? nur mit angel eyes fahren
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