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Wie tief darf der 2F Steilheck

Adelauri
  • Themenstarter
Adelauri's Polo 86C

Hallo,

Ich möchte meinen 2F Steilheck tieferlegen bin mir aber nicht sicher wie tief.

Zu erst dacht ich 80/60 aber dann hab ich hier mal in der gallerie welche gesehn mit 60/40 die verdammt tief lagen und dacht mir dann müsste 80/60 ja schon auf den boden schleifen.
Jetzt bin ich mir ziemlich unsicher und bitte um Beratung.

Danke schon mal im vorraus



Hey,
Deine Frage war :WIE TIEF DARF DER 2F
also ich habe ein Fahrwerk von 100/80 mm drinn und es ist noch ziemlich
viel platz (es kommt wol auf die Marke drauf an)
am besten ist es wol mann spart für ein Gewinde fahrwerk.

soviel von mir:


Gewinde



gelöschtes Mitglied

    meiner is 60/60 tief und weiter runter möchte ich nicht gehen. brauch ja auch noch etwas restfederweg

    aber jenachdem kann man auch noch tiefer fahren, alles ist möglich.

    oder du holst dir zu günstigen messekonditionen jetzt in essen nen gewinde
    natürlich ist auch jedes andere fahrwerk dort günstig zu erstehen.


    Lichtaustrittskante vorne nicht tiefer als 50 cm


    Zitat:

    Hey,
    Deine Frage war :WIE TIEF DARF DER 2F
    also ich habe ein Fahrwerk von 100/80 mm drinn und es ist noch ziemlich
    viel platz (es kommt wol auf die Marke drauf an)
    am besten ist es wol mann spart für ein Gewinde fahrwerk.

    soviel von mir:


    100/80 und du willst mir sagen das wär legal?
    kann gar net sein, da der Polo mit nem 60/40 schon unterhalb der 50cm
    zur lichtaustrittskante ist!

    Ausserdem KANN das gar net sein, das deiner nmit 100/80 NOCH ZIEMLICH VIEL PLATZ hat!...


    Zitat:

    Lichtaustrittskante vorne nicht tiefer als 50 cm


    haha nein nein nein....ich nicht, ich darf tiefer.... Baujahr abhängig !


    Naja mit der Lichaustrittskannte ist so eine Sache.
    Das liegt immer im Ermessen des Prüfers! Und dieser kann, wenn er denn will eine Toleranz von 5% gewähren. Sind dann also 47,5cm.
    Nen Kumpel hat sogar ein 60er Fahrwerk mit 175/50 R13 legal eingetragen.
    Gut das wurde auch vor 3 Jahren gemacht.^^Weiß nicht ob jetzt jemand sowas noch einträgt. Kannte war ca 46cm

    Mit nem Gewinde bist du schon gut beraten, da kannst du dann variieren.

    greetz

    //edit//...genau das Baujahr spielt dabei ja auch noch eine Rolle.
    Ich hatte übrigens mal nen 80/60 mit 13er Mattig SSF und 175/50 eingetragen.
    Muss bei Gelegenheit mal den alten Brief scannen.


    also die grenze von 50 cm ist schon bei einer tieferlegung von 40/40 erreicht!

    das darfst du dann.

    alles andere ist eben selbsteinschätzung ob du damit leben kannst..

    in meinen augen ist:

    40/40 geldverschwendung
    60/60 eine gute lösung um sportlicher fahren zu können
    80/60 eine gute lösung um besser auszusehen
    120/70 rein für show%shine zwecke oder um ab und zu sich 5 tage zu ärgern weil der bock zuuuuu tief ist

    ich bin jahrelang mit 85mm fahrwerken gefahren, hatte nie probleme
    bei min. 20 kontrollen, bin überall rübergekommen
    und hatte spaß dran..

    jetzt ist es eben eine tieiferlegung die nicht mehr für den alltag ist..

    gruß rene



    Zitat:

    Naja mit der Lichaustrittskannte ist so eine Sache.
    Das liegt immer im Ermessen des Prüfers! Und dieser kann, wenn er denn will eine Toleranz von 5% gewähren. Sind dann also 47,5cm.


    Da gibts NIX mit toleranz! Ist ein FIX Maß!


    Also 40/40 ist in meinen augen kein Geldverschwenden!

    Das ist für leute die ihn gern etwas Tiefer haben wollen aber nicht zu Tief. Und ich hab auch ein besseres Fahrverhalten dadurch erziehlt! Also ich bin sehr damit zufrieden! Aber muß ja jeder selber wissen!


    Zitat:

    Da gibts NIX mit toleranz! Ist ein FIX Maß!

    Doch doch, ich habe das Schriftdtück welches das besagt von einem Freund bekommen. Der ist mittlerweile Kraftfahrzeug Diplom Ingenieur. Weiß also bestens bescheid.
    Das bezieht sich auf alle Messergebnisse, nicht nur auf die Scheinwerferkannte.

    Gibt im Polomagazinforum auch nen Thread darüber. Da Stand das "Papier" auch zum Download.


    Für die Ungläubigen hier mal nen Link zwecks Toleranzen.
    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Da sind sogar 50mm Toleranz bei Höhe angegeben -->1.14.3
    Könnte man ja gerade so mit einer Unterkannte von 45cm durchkommen.


  • Das Dokument meiner schlaflosen Nächte...juhuuuuuuuuuuuuuu

    Danke!


    Das mit den Toleranzen gilt aber nur für im Verkehr befindliche Fahrzeuge und nicht für Abnahmen! Sollte sich dein Dipl. Ing vllt. nochmal schlau machen. Der Prüfer bestätigt bei der Abnahme das alles rechtmäßig ist und geltende Vorschriften eingehalten werden. die 500mm sind Gesetz und das ohne Toleranz. Sind es bei der Abnahme weniger als die 500mm könnte er max. ne Zusatzbemerkung machen, wo drinsteht das bei der Abnahme die 500mm eingehalten wurden (was natürlich gelogen wäre!). Wird man später angehalten gelten die Messtoleranzen und man wäre aus dem Schneider.
    Ob sich ein Prüfer allerdings diesen Schuh anzieht bleibt seine Sache.
    Fakt ist das die Polizei das mit den 500mm nun recht genau überprüft, nachdem sich ja dank des Internets die Diskussion um deren 80mm Bodenfreiheit schon erledigt hat. Die Kollegen sind ja auch nicht ganz doof.

    Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, 60/60 ist schon gut und sollte eigentlich mit der Scheinwerferhöhe hinkommen wenn man nicht gerade Schubkarrenräder fährt. Allerdings sind auch da nur 2 oder 3cm Restfederweg (zumindest war das bei mir ohne Federwegsbegrenzer der Fall!), wie man nen 100er Fahrwerk mit originalen Federbein haben kann bleibt mir ein Rätsel.


    Zitat:

    100/80 und du willst mir sagen das wär legal?
    kann gar net sein, da der Polo mit nem 60/40 schon unterhalb der 50cm
    zur lichtaustrittskante ist!


    ich bin auch fast so tief und eingetragen alles sogar tie federteller und domlager


    Tja leider sind halt legal und eingetragen teilweise zwei unterschiedliche Paar Schuhe! :(


    Hoffe das kann ein bißchen helfen
    mit schrauber grüßen
    neitschl


    mindestabstände zur
    mindestabstände zur

    servus

    habe auch 100/80 mit koni dämpfern un bonra domlager un der is ziemlich tief.

    und es is alles eingetragen.

    mfg jens


    Damit vllt. mal etwas Licht ins Dunkel kommt hatte ich mal nen Thread eröffnet. Kamen ein paar Daten zusammen: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • also ich würde sagen, 60/60 reicht aus!



    hab bei mir 60/40 mit 13 zöllern und 175/50´er bereifung und das wird manchmal schon knapp!

    und an die 50cm. brauch ich erst garnicht denken!


    Bild 001.jpg
    Bild 001.jpg

    war mir nicht so das eine eintragung kein freifahrt schein ist


    nein! wenn ein guter in grün der meinung ist das es nicht zulässig ist KANN
    er den bock stillegen..

    ob er es macht ist eine andere frage aber er kann..

    und ein gutachter kann die eintragung wieder zunichte machen ..

    alles sehr eigenwillig in DE


    Um das mal klarzustellen. Die Polizei darf eigentlich keine Autos stilllegen. Sie dürfen an der Gesetzmäßigkeit einer Eintragung zweifeln und das Fahrzeug nem amtlich anerkannten Sachverständigen vorführen. Der muss dann entscheiden ob rechtmäßig oder nicht. Im Falle eines groben Verstosses gg. die StVZO bzw. der Verkehruntüchtigkeit des Fzgs. (ist in dem Fall das Gleiche) wird das Fahrzeug vom Prüfer stillgelegt.
    So ist mir das zumindest während meines Praxissemesters bei der DEKRA erklärt wurden und dort wurde es auch so gehandhabt. Sprich Polizei schleppt die Delinquenten heran und dann wird die Kiste auseinandergepflückt!


    war mir doch so, das thema hatte ich privat schon sehr oft (Sorry wegen der ausdrucksweise) mit irgendwelchen schlauschissen die der meinung waren "ja mir kann ja gar nichts passieren ist ja eingetragen da können die grünen mir ja gar nichts"
    HALLO, mein kat is eingetragen ach bau ich nen leeren ein is ja egal is ja eingetragen oder wat die rennleitung kann mir ja eh nichts. "kopfschuss beide beine weg"

    mein segen ham se alle...


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