vw teilemarkt

Frist von 3 monaten gibt es doch noch :D

Der Dicke
  • Themenstarter

Hi.

Habe heute post bekommen wegen nem blitzer ausm harz.
konnte mir dann nicht verkneifen zu fragen ob es diese frist noch gibt, das wenn man innerhalb von 3monaten nicht angeschrieben wird, das es "verjährt".

Also jungs, das jetzt keine aufforderung das ich ballern sollt wie die bekloppten, aber im falle wisst ihr ja bescheid.

3 monate, und das wars



Das gilt aber doch nur wenn sich innerhalb dieser 3 Monate die zuständige Behörde nicht gemeldet hat oder?
Weil soweit ich weiß verjähren doch Ansprüche nur, wenn sie nicht geltend gemacht werden.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege :(


Der Dicke
  • Themenstarter

ja stimmt, also ich habe das so verstanden das 3monate nach dem tag wo man das rote lämpchen gesehen hat nichts mehr kommt.

es sei denn du bist umgezogen, dann ist das was anderes. dann kann auch später post kommen...



von bundesland zu bundeslang leider unterschiedlich! Mir wurde (in BaWü von der Führerscheinleitzentrale) gesagt, dass es bei uns sowas nicht mehr gibt (hab damals mein Aufbauseminar nach nem halben Jahr erst erhalten)...also wäre ich da vorsichtig...


also es ist so:

innerhalb der drei monate muss post kommen. ist dies nciht der fall musst du es nicht zahlen!

ich hatte mal des glück, das es 4 tage vor dem "verjähren" kam -.-


Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt nach §24 StVG - 3 Monate.

Also wenn du nach 3 Monaten und 1nem Tag noch nichts bekommen hast ist die Sache gegessen.


Antworten erstellen

Ähnliche Themen