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Sollte man sich speichern

Cassius
  • Themenstarter
Cassius's Polo 2F

das hier sollten sich alle mal speichern und ins handschuh fach legen.

mfg
cassius



Fahrzeugssicherstell
Fahrzeugssicherstell

Thx habs vernommen

greetz. Accu


gelöschtes Mitglied

    gruss

    der zettel wurde schon in mehrern foren diskutiert.


    kann dazu nur sagen, rechtlich abgesichert ist man nicht, der wisch ist nicht bestätigt.

    also seht euch vor, wird nicht lange dauern bis die Guten verkehrshüter sich drauf einstelln


    ice



    die dürfen doch gar nicht so einfach mein auto beschlagnahmen oder?


    Cassius
    • Themenstarter
    Cassius's Polo 2F

    nein sie nicht, das dürfte nur ein gutachter.


    Ist ja alles schön und gut. Geholfen hat mir das alles aber auch nicht.

    Dann wird einem einfach erzählt, man hätte einen Verdacht, könne diesen aber nicht auf der Straße bestätigen und müsse das Fahrzeug deshalb sicherstellen. Da aber eine nachträgliche Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann, muss das Fahrzeug zur Beweissicherung sichergestellt werden.

    Dagegen kommt nichtmal ein Anwalt an.

    Habe es am eigenen Leib erfahren und war mein Auto gute 2 Wochen los.


    Hi!
    DIe polizei wird ja immer verrückter. Bald muss man man angst um sein auto nicht das man beim fahren schon sein auto gestohlen wird!


    hmm.. also von meinem freund das auto hatten sie auch beschlagnahmt..
    jaaaaa... diese idioten und im enteffekt mussten sie es ihm 3 tage später wieder zurück geben...
    Naja was soll man dazu noch sagen...


    Hallo,

    der Zettel ist quatsch von vorn bis hinten. Wer hat den verbrochen?

    Das ASOG ist das Berliner Polizeigesetz, das gilt schon mal nur in Berlin, Polizei ist nun mal Ländersache. Bei uns in NRW wäre es das PolG NW und das OBG NW. In dem § 2 dieses Gesetzes steht was von Zuständigkeiten, der dritte Absatz macht damit schon mal keinen Sinn.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Die hier zitierten Vorschriften aus dem BGB sind dem Grundsatz nach im Verhältnis Bürger - Polizei nicht anwendbar und passen dem Inhalt nach auch gar nicht.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • Wenn man es schafft nach § 1004 BGB so eine Klage einzureichen fällt einem der Richter rückwärts vom Stuhl und sonst nix.

    Nicht bös sein Cassius, aber sieh zu daß das Ding aus dem Handschuhfach kommt und zeig daß bloß keinem, der Grüne lacht sich tot. Es ist echt vollkommen sinnfrei.

    Ich geh jetzt nicht auf alle Einzelheiten von dem Zettel ein, sonst wird der Beitrag mehrere Meter lang. Wenn jemand was davon im Detail wiederlegt haben möchte einfach fragen.

    Gruß
    Babsi



  • da kennt sich ja jemand richtig aus. werde mir mal babsel merken...
    man weiß ja nie was kommt.


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