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und--- dein pott hängt schief!
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alter....60/40...was machst du dir für sorgen...ich lieg mind. nochmal nen cm tiefer und hab keine probleme...prüfer hat nix gesagt und das schnittlauch ist auch still.....und 15zoll bekommst ohne weiteres drunter...hab ich auch im sommer drauf...
Nun ja was soll die rumrederie, die Maße die deine TÜV Prüfer angesprochen hat sind nun mal leider Auflagen, welche für einen Eintragung einzuhalten sind, sollten diese nicht eingehalten werden, jedoch die Eintragung erfolgte heisst die laut Deutschem Gesetz nicht das Dummheit vor Strafe schützt.
Zum verdeutlichen wäre das ganze damit, das du auch keinen Einspruch erheben kannst, nachdem du geblitzt wurdest und du behauptest dein Kumpel hat gesagt du darfst hier schneller fahren.. das Interesseirt in diesem Fall auch den gesetzeshüter nicht, was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall, ich kann mir jedoch nicht Vorstellen das wir so gut Finaziell betucht sind, das man soclh Forderungen aus dem Losen Geldbeutel schüttelt, schon gar nicht wenn dies Personenschäden beinhaltet
Tuning klingt so einfach, trotzdem sollte man sich darüber ab und zu mal gedanken machen..
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was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall
wenn ich was möchte, klemm ich mir mein laptop untern arm oder schmeiß die teile im koffraum und nehm die zettelei dann ab zu mein tüv nord menschen,wenn er sagt ist ok wirds gemacht wenn er mir sagt vergiss es lieber mach ich nicht ist es auch ok werd mir da sicher nicht auf biegen und brechen irgend nen tuner von was weiß ich wo suchen der es mir einträgt ich dann aber eh nichts von habe.
kenne soviele wo unsere tüvs hier sagen machen wir nicht die dann aber xxxkm fahren es dort machen lassen und wenn se wieder hier sind kommt die rennleitung und zieht die hier zum tüv aud die karre ist außerbetrieb gesetzt
Ist wie alles im Leben nicht so einfach.
Das ASOC (was das auch immer ist ) sagt das Eintragungen ihre Gültigkeit behalten. Z.B.: Bis 2004 ? Nach deutschem Gesetz musste die Lauffläche des Reifens bedeckt sein, auslegungssache. Nach EU-Recht muss heute der Reifen und Felge abgedeckt sein. Muss ich letzt meine Kotis alle ziehen lassen? Nein.
Zu Stilllegungen: Wenn keine Gefahr in Verzug ist kann es keine Stilllegung geben mit Verweis auf das BGB § 1000 ( Eingriff in das Eigentumsrecht ). Selbst ein wirklich zu lauter Auspuff rechtfertigt keine Stilllegung, höchstens eine Mängelkarte. Dazu gibts hier und in anderen Foren auch einen Beitrag
mit Auszügen aus diesem ASOC, BGB und dem inoffiziellen Polizei-Handbuch.
Spass beim suchen.
Wenn man versucht dieses halbwegs vernünftig rüber zubringen ohne das die Minna sich verarscht fühlt und den Eindruck hat das sich auch junge Leute schlaumachen können sollte einiges abzubiegen sein.
Viele Worte für einen maulfaulen.
ps. Wenn einer mal so ein Polizeihandbuch über hat....
bin ich bereit zum Empfang.
Gruss
der biker
Zitat:
Nach EU-Recht muss heute der Reifen und Felge abgedeckt sein. Muss ich letzt meine Kotis alle ziehen lassen? Nein.
Wenn man versucht dieses halbwegs vernünftig rüber zubringen ohne das die Minna sich verarscht fühlt und den Eindruck hat das sich auch junge Leute schlaumachen können sollte einiges abzubiegen sein
habe das gleiche fahrwerk wen das stimmt was in deinem profil steht, warts mal ab das geht am anfang runter nen bisschen und nach 10 000 liegt der noch tiefer,
mess mal bitte bei dir von der Rad nabe gerade nach oben zum kotflügel
vorne und hinten und schick mir mal bitte die werte per pn, oder hier geht auch darf dann nur nict vergessen zu gucken.
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habe das gleiche fahrwerk wen das stimmt was in deinem profil steht, warts mal ab das geht am anfang runter nen bisschen und nach 10 000 liegt der noch tiefer,
Zitat:
was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall
Kann ich nur zustimmen. Als ich mit meinem die ersten Touren gedreht hab, haben mich die grün-weißen in der Stadt auf ner Strecke von 2 km 3x angehalten. Alles verschiedene. Das hat so genervt. Aber war ja alles in Ordnung. Mit sowas muß man leben wenn man sowas fährt. Aber geht ja vorbei wenn sie einen nach ner Zeit kennen. Und wenn man was neues macht und die wissen das man alles vernünftig macht, dann geht das auch schon...
Wurde es schon gesagt? Also ich hab mir die 7 Seiten nich durchgelesen.
Der TÜVer kontrolliert ja nur den Zustand, während er sich das Auto anschaut! Sollten den Polizisten irgendwas spanisch vorkommen, können sie eine Nachuntersuchung von dir verlangen.
Als klassisches Beispiel nehmen wir mal ein Gewindefahrwerk. Dafür das man Tüv bekommt schraubt man es natürlich auf eine angenehme Höhe, damit man nicht 3 mal vorfahren muss. Der Prüfer trägt es ein. Davon gibt es verschiedene Arten... Der eine schreibt einfach nur auf. Gewindefahrwerk Marke X mit Federn Y und Z, der andere vermerkt dann vllt doch irgendwie die Höhe z.B. Abstand Radmitte zu Kotflügel: 5cm. Nunja schlau wie man ist, nach der Eintragung Fahrwerk runtergeschraubt.
--> Polizeikontrolle. Ein Polizist der sagen wir mal so, Geld verdienen möchte schaut sich alles genau an. Liest als Eintragung für Fahrwerk Marke X etc aber keine HÖHE! somit kann er wenn er meint das Fahrzeug ist definitiv zu TIEF sprich Höhe des Lichtkegelaustritts, Nummernschild etc zu niedrig, eine Nachuntersuchung anfordern! Stilllegen können Polizisten KEIN Fahrzeug!
Sollte man schlau sein, zum selben Prüfer fahren, natürlich Fahrwerk hochgedreht, wird nur 1 - 2 mal messen und alles unterzeichnen. Somit hat dieser aber schon wieder nur den Istzustand des Fahrzeugs bewertet zum Zeitpunkt seiner Untersuchung.
Das sind nun zwar die krassesten Beispiele, aber wohl auch die die zeigen das eine Eintragung nicht vor Strafe schützt. Sobald einem Herren in Grün etwas spanisch vorkommt, kann dieser es anfechten!
die Höhe ist Irelevant. Wichtig ist der Abstand Federteller bis ende Gewinde. Sonst schmeißt größere Felgen druff und schon stimmt es wieder nicht mit der Höhe. Im FK Gewindegutachten steht drin das der Federteller bis Unterkante Gewindegänge xxcm sein müssen...