Zitat:
So ein hab ich auch der hatn Kicker uaf mich Egal er konnte mich bisher noch nie "ficken" ausser wegen ner blauen Standlichtbirne
Ja, es gibt schon Härtefälle. Allerdings, wenn man nett bleibt und denen mit Fakten und Paragraphen kommt ( kennen die auch nicht alle ) geht das schon. Wenn die merken das man Ahnung hat und sich mit den Vorschiften befasst, dann lassen die auch schnell ab. Zumindest hier
eine eintragung ist immernoch kein freifahrt schein und die polizei darf dich nicht still legen.
wenn z.b. tüv nord dir xXx einträgt und sagt ist ok so aber die joghurt becher dich zu nen anderen prüfer ziehen der es nicht für ok befindet darf DER dich still legen nicht die joghurt becher...
Jup, des stimmt. Meinen haben die joghurtbecher stillgelegt. Auf nem Freitagnachmittag. toll nä ? Haben auch gleich eins auf´s Dach bekommen. Die durften mir die Unkosten zahlen, alles. Der andere Prüfer hat nämlich auch alles für korrekt befunden... LOL
Wahrscheinlich lassen die mich deshalb in Ruhe
Die dürfen dich sehr wohl aus dem verkehr ziehen,
wenn die meinen dein wagen wäre nicht straßenverkehrstauglich...
Aha, wieder was dazu gelernt...
Die Polizei darf dir die Weiterfahrt verbieten aber den Stempel abkratzen darf kein Grüner...
das thema hatte ich schon aber zum glück nicht auf nen freitag und der 2te prüfer hat ebenfalls alles für ok befunden...
Zitat:
Wo drin denn?
In deinem Roller?
Spaß, aber du hast doch noch kein auto bzw. führerschein...
Ja, ja, die jungen wilden....
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Die Polizei darf dir die Weiterfahrt verbieten aber den Stempel abkratzen darf kein Grüner...
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Ja, ja, die jungen wilden....
das können die wohl aber wenn die an deine stempel wollen kannst den welche auf die finger hauen...
Mädels net so läpsch ;P
Naja der hat mich 1ma allgemein angehalten hat meinen Namen gesehn gefragt ob mein Vater nen Grünen Sciro fährt, ich so jaaa und er so DANN WEIß ICH BESCHEID
Tja, der freut sich wahrscheinlich auf das was später fährst....
hi!
klingt zwar doof aber wenn du dir nicht sicher bist geh zur polizeidienststelle und frag nach ob oder ob nich.
sicher ist sicher! zumindest wenn du NICHT "gefickt" werden möchtest!
wenn er das tun sollte kann er auch zu nen prüver gehen der das nicht ok findet und sich den stempel entfernen lassen
Zitat:
Tja, der freut sich wahrscheinlich auf das was später fährst....
es gibt aber prüfer die es zu genau nehmen!
die polizei ist gar nich soooo schlecht!
lieber zurück bauen als zu fuß gehen! oder?
schau halt nach.
lichtaustrittskante muss 50cm abstand vom boden haben, nummernschild vorn 20cm und unterboden mindestens 8cm zu festen teilen (wobei ich mir mit den 8cm nicht sicher bin ob das so im gesetzt steht oder ob man das allgemein als anhalspunkt nimmt).
Plakette darf nur der Prüfer entfernen, kost auch nur 50€ und wenn dir die Zulassungstelle dein auto gleich noch abmeldet machen die das für einen geringen obulus von 30€
aso, 3 Punkte und 50€ strafe gibts auch noch (ausserhalb der probezeit)
Zitat:
8cm zu festen teilen (wobei ich mir mit den 8cm nicht sicher bin ob das so im gesetzt steht oder ob man das allgemein als anhalspunkt nimmt).
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Es sei denn du hast so Bullen wie bei mir hier. Meinen Polo haben die 3 Std. mit 4 Leuten durchgemessen, fotografiert, das volle Programm
So sry für meine ausdrucksweise x).
Beim Licht fehlen mir Schlappe 3 cm sind nur 47
Nummernschild pffff sicher keine 20 cm.....
Wie sieht das aus im Sommer bekomme ich wohl 15 Zoller mit der richtigen bereifung könnte das doch evtl ausreichen oder ?
alter....60/40...was machst du dir für sorgen...ich lieg mind. nochmal nen cm tiefer und hab keine probleme...prüfer hat nix gesagt und das schnittlauch ist auch still.....und 15zoll bekommst ohne weiteres drunter...hab ich auch im sommer drauf...
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und--- dein pott hängt schief!
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alter....60/40...was machst du dir für sorgen...ich lieg mind. nochmal nen cm tiefer und hab keine probleme...prüfer hat nix gesagt und das schnittlauch ist auch still.....und 15zoll bekommst ohne weiteres drunter...hab ich auch im sommer drauf...
Nun ja was soll die rumrederie, die Maße die deine TÜV Prüfer angesprochen hat sind nun mal leider Auflagen, welche für einen Eintragung einzuhalten sind, sollten diese nicht eingehalten werden, jedoch die Eintragung erfolgte heisst die laut Deutschem Gesetz nicht das Dummheit vor Strafe schützt.
Zum verdeutlichen wäre das ganze damit, das du auch keinen Einspruch erheben kannst, nachdem du geblitzt wurdest und du behauptest dein Kumpel hat gesagt du darfst hier schneller fahren.. das Interesseirt in diesem Fall auch den gesetzeshüter nicht, was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall, ich kann mir jedoch nicht Vorstellen das wir so gut Finaziell betucht sind, das man soclh Forderungen aus dem Losen Geldbeutel schüttelt, schon gar nicht wenn dies Personenschäden beinhaltet
Tuning klingt so einfach, trotzdem sollte man sich darüber ab und zu mal gedanken machen..
Zitat:
was auch meines erachtens eist im bereich des Tunings unterschätz wird ist das erlöschen des Versicherungsschutzes im Schadensfall
wenn ich was möchte, klemm ich mir mein laptop untern arm oder schmeiß die teile im koffraum und nehm die zettelei dann ab zu mein tüv nord menschen,wenn er sagt ist ok wirds gemacht wenn er mir sagt vergiss es lieber mach ich nicht ist es auch ok werd mir da sicher nicht auf biegen und brechen irgend nen tuner von was weiß ich wo suchen der es mir einträgt ich dann aber eh nichts von habe.
kenne soviele wo unsere tüvs hier sagen machen wir nicht die dann aber xxxkm fahren es dort machen lassen und wenn se wieder hier sind kommt die rennleitung und zieht die hier zum tüv aud die karre ist außerbetrieb gesetzt
Ist wie alles im Leben nicht so einfach.
Das ASOC (was das auch immer ist ) sagt das Eintragungen ihre Gültigkeit behalten. Z.B.: Bis 2004 ? Nach deutschem Gesetz musste die Lauffläche des Reifens bedeckt sein, auslegungssache. Nach EU-Recht muss heute der Reifen und Felge abgedeckt sein. Muss ich letzt meine Kotis alle ziehen lassen? Nein.
Zu Stilllegungen: Wenn keine Gefahr in Verzug ist kann es keine Stilllegung geben mit Verweis auf das BGB § 1000 ( Eingriff in das Eigentumsrecht ). Selbst ein wirklich zu lauter Auspuff rechtfertigt keine Stilllegung, höchstens eine Mängelkarte. Dazu gibts hier und in anderen Foren auch einen Beitrag
mit Auszügen aus diesem ASOC, BGB und dem inoffiziellen Polizei-Handbuch.
Spass beim suchen.
Wenn man versucht dieses halbwegs vernünftig rüber zubringen ohne das die Minna sich verarscht fühlt und den Eindruck hat das sich auch junge Leute schlaumachen können sollte einiges abzubiegen sein.
Viele Worte für einen maulfaulen.
ps. Wenn einer mal so ein Polizeihandbuch über hat....
bin ich bereit zum Empfang.
Gruss
der biker