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Radhausschalen Pflicht?

reiser81
  • Themenstarter
reiser81's Polo 6N

Sind die Radhausschalen, also diese Plastikabdeckungen über den Reifen, eigentlich Pflicht?
Hab gehört, daß das der TÜV nicht gern sieht, wenn die nicht drin sind.
Aber nach dem ziehen kann man die ja eh nicht mehr gebrauchen, oder?

Weiß da jemand was genaueres?

Gruß
reiser81



warumm nich? du kannst nur nicht mehr die löchen am radlauf direkt nurtzen den rest kannst noch nutzen. und pflicht sind sie nicht, sind nur ratsam.


hallo, können normal keine pflicht sein, da der 2er polo diese ja auch net hat. Ich hab sie trotz ziehen dringelassen, bitten nämlich guten schutz gegen steinsclag und verhindern, dass spritzwasser zwischen kotflügel und karosse kommen kann.

Manfred



gelöschtes Mitglied

    hi, ich hab die bei mir auch rausgemacht zum börteln bevor ich zum tüv gefahren bin.
    aber ich werd mal versuchen die wieder reinzusetzen, weil is irgendwie blöd die kieselsteine beim fahren bis zur motorhaube hochrasseln zu hören.
    gruss Chris


    gelöschtes Mitglied

      Nein sind definitiv keine Pflicht!

      Wenn ihr dierausnehmt, behandelt euere Kotflügel jedoch vorher mit Wachs oder unterbodenschutz! Sicher ist Sicher!

      Ich habe seid 5Jahren keine drinn und auch keine Probleme damit.

      Es gibt fahrzeuge die Rosten ganz gerne mal am vorderen Radlauf in Richtung Türe, das liegt dann an den Radhausschalen, da sich dahinter feiner dreck sammelt und wenn der einmal nass ist hält dieser recht lange die feuchtigkeit! Wer seine Schalen einmal ab hatte weiß was ich meine, wenn ihr die schalen einmal ab hattet kümmert euch um diese stelle-einfach anch konservieren-zur sicherheit!


      polotreff.de
      #6 - 28.04.2005radhausschallen pflicht radhaus schalen polo 6n2
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