das mit der eintragung will cih sehen!
und ausserdem das es vernünftig eingetragen wird udn cniht "ich eknn den prüfer udn der macht mri des so"^^
Zitat:
und ausserdem das es vernünftig eingetragen wird udn cniht "ich eknn den prüfer udn der macht mri des so"^^
Denn soweit ich informiert bin war immer die Rede von 25% Tönung Frontscheibe und 30% bei den vorderen Seitenscheiben.
cool wär ja mal die Zuslassung (von mir aus auch ohne vollem Kennzeichen und FIN, wenn dir das zu heikel is)
und das Gutachten vom TÜV Nord...Denn die haben sich eigentlich sonst immer recht pissig...
Da fahre ich lieber zur DEKRA
und was dein Bruder bezahlt hat.
Zitat:
noch darfste auch nicht mal die " nicht splitterfolie " benutzten...die soll aber bals geTÜVt werden...
also was ich noch gehört hab ist ......mit einer ärztlichen untersuchung was die empfindlichkeit des sonnenlichts bei der autofahrt betrifft,könnte man ein artest bekommen mit dem es erlaubt wird die scheiben in gewissem prozentsatz zu verdunkeln!
ich hatte an meinem vorgänger die seitenscheiben 50% verspiegelt tönen lassen,und es hatt bis heute keiner gemerkt!
man sollte es halt nicht übertreiben!
Zitat:
also was ich noch gehört hab ist ......mit einer ärztlichen untersuchung was die empfindlichkeit des sonnenlichts bei der autofahrt betrifft,könnte man ein artest bekommen mit dem es erlaubt wird die scheiben in gewissem prozentsatz zu verdunkeln!
Benutze SuFu !