auch das is geregelt:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Zitat:
Natürlich is das zulässig wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm von der Aussenkannte entfernt sind.
Bei Polo´s die Werksseitug mit Neblern waren, ist es so das die mit Standlicht funzen.
mfg
Hmm, dann muss ich das wohl doch umklemmen.
Naja, mal sehen ich messe das nochmal alles nach und dann mal sehen.
Denn sonderlich viel Licht bringen die ja nicht grad. Ich hab die neulich mal bei Nebel angehabt, da hat sich an meinen Sichtverhältnissen garnichts geändert.
Wenn ich die bei meinem Astra Coupe einschalte, ist das nen Unterschied wie Tag und Nacht, von den Sichtverhältnissen her.
bei den polo neblern kannste auch grablichter in die stoßi stellen, so sehr leuchten die...