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gecleante styling mit golf 4 lippe

dermarc
  • Themenstarter

hallo leute habe meine sylingfront wieder repariert, und jetzt möchte ich diese gerne eintragen, ich weis das jetzt wieder welche ankommen das man das nict braucht aber ich will das halt machen.

habe auch schon mit einer tüv station gesprochen, von der ich weis das sie eh gegen tunen sind aber egal, mein tüv prüfer ist erst mal krank auf unbefristete zeit weil er irgendwas hat (krankheit)

hat jemand sowas von euch schonmall eingetragen?
oder nur die gecleante? würde mich freuen wenn mir jemand sagen könnte was die da genau gucken und welche auflagen! oder am geilsten währe es wenn jemand ne eintragung hat gecleante styling mit g 4 und mir ne kopie machen könnte! mfg marc



dermarc
  • Themenstarter

leute weis denn hier mal wieder keiner was?

bischen nach oben schieb



Fasching ist vorbei! Oder ist das dein Ernst?

Die Frage wird dir deswegen keiner beantworten , weil keiner "Orginalteile" eintragen läßt! Auch wenn sie dezent verändert sind!





hab meine gecleante 6n2 front eingetragen!steht nur drin mit original polo 6n2 stoßstange und rieger ininity lippe



Ja gut bei einem kompletten Frontumbau würde ich es auch eintragen...


ich meine wenn du ne g4 lippe dran baust muss es eingetragen werden so oder so, da es ja in dem fall kein originalteil fürn polo 6n ist sondern fürn g4, d.h. du müsstest diese kombi eintragen.

machbar wird es wohl sein, wobei die ientargung sihc eher auf die lippe bezieht als auf die stoßi.

vllt vertue ich mcih da ja jetzt aber ich meien teile von anderen fahrzuegen müssen eingetragen werden.

grüße


dermarc
  • Themenstarter

Zitat:

ich meine wenn du ne g4 lippe dran baust muss es eingetragen werden so oder so, da es ja in dem fall kein originalteil fürn polo 6n ist sondern fürn g4, d.h. du müsstest diese kombi eintragen.


ja so ist es ja auch auch wenn andere es hier immer schönreden wollen.

ok es ist nunmal ein originales vw teil ja und fürn g 4. und nicht fürn polo.
dann könnte man ja auch sagen oh ich habe die rs front eingetragen, machen wir mal die vom rs front vom audi a 8 hin.

also hat jemand diese lippe eingetragen oder hat das hier noch keiner gemacht?

leute ich will sie eintragen da braucht ihr mir nicht sagen das es nicht gemacht werden muss oder so was. sorry ist aber nunmal so steht auch schon oben drinne.


gelöschtes Mitglied



    Ich geh mal meine Heckklappe eintragen,die is
    nämlich gecleant, die Rückleuchten, da sie ja
    vom 6N2 sind oder noch besser, ich lass mal
    meine Nabendeckel eintragen, sind namlich von
    Porsche!

    Sorry aber is doch Blödsinn....!


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      Sorry aber is doch Blödsinn....!


      Ist absolut kein Blödsinn. Nur vernünftig. Es müsste viel mehr Leute geben wie Marc, die sich ein wenig Gedanken machen. Dann wäre die Tuningscene nicht so extrem in Verruf geraten..


      BTT: Warte mal ab bis dein Prüfer wieder da ist oder such dir halt nen anderen und sprich es mit dem ab. Dann sollte es auch keine Probleme geben.


      MfG Marco...



      Ich geh mal meine Heckklappe eintragen,die is
      nämlich gecleant

      wenn du des kennzeichen da weggemacht ahst un nun woanders müsstest du es streng genommen eintargen


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        wenn du des kennzeichen da weggemacht ahst un nun woanders müsstest du es streng genommen eintargen



        allso sorry aber man musses net übertreiben!
        Bei mir ist auch ALLES eingetragen, wirklich
        ALLES und ich leg da auch besonderen Wert drauf,
        aber man musses wirklich nicht übertreiben und
        dem Deutschen Staat so die Kohle in den
        A***h pfeffern!


        das würde dann eh ne einzelabnahme, also ist es egal obs vw seat odrr sonst was wäre.hauptsache genug bodenfreiheit und gut....

        fahr irgendwo hin egal wo hauptsache tüv und gut belaber den en bisschen, kannst ja auch wenn de die front noch nicht dran hast mit der front hinlaufen und die priginale vw numemr zeigen etc

        lass dir was einfallen und gut.eingetragen bekommst du es eh wenn genug bodenfreiheit ist...


        dermarc
        • Themenstarter

        wie viel muss denn sein?


        metallteile 8 cm plastik teiel 7 cm


        sorry für offtopic, aber ich hab gehört man müsste alle lippen eintragen lassen, die jetz nich fürn polo sind.

        hab ne je-design am 6n2 und ne ABE dabei, oben steht zar ABE drauf, aber unten steht dann Gutachten zur Beantragung einer ABE oder ähnliches, weißes jezt ausm stehgreif nich mehr so genau.

        muss ich die jetz eintragen lassen oder nich? bin verwirrt

        also ich komm unter die lippe grad so mitm schuh, kippenschachtel passt stehend nich mehr, liegend (auf der schmalen seite) vll mit ach und krach.


        wie gesagt plastikteile sollten 7 cm bodenfreiheit haben, soweit ich weiß


        mal angenommen 7 cm haut hin

        muss ich die eintragen lassen?


        ja so oder so....


        eingetragen muss es so oder so werden, nur um es überhaupt eingetragen zu bekommen, dann muss es min 7cm haben


        ja, weil ich jetz hier sitz un die scheiß abe in der hand hab ... steht abe drauf, also müssts normal nich eingetragen werden ...


        wenns ne abe = allgemeine betriebserlaubnis ist, dann brauchst es net.

        es kann aber sien das die abe zB nur mit dem ori fahrwerk gilt, da die höhe dann nur passt oder so, das würde dann aber darin stehen.

        ansonsten fahr doch einfach zum tüvi und frag nach? fragen kostet nix, udn du weißt es dann sicher


        ja, aber der rollt erst im juni wieder bis dahin hab ichs vergessen, fahr die winterkarre noch bis innen mai wegen festivals un so


        ja der tüv öffnet aber ncoh vor juni


        ja, aber der steht 40km weit wech inner garage und saisonkennzeichen etc ich schreib mir n denkzettel wenn ichs nächste mal beim auto bin


        gelöschtes Mitglied

          moin also ich hab ne 4er lippe drann und das schon fast zwei jahre und selbst beim tüv hat keiner was gesagt ist original vw fertig

          Keine bange machen...


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            metallteile 8 cm plastik teiel 7 cm


            7cm bei Formelastischen bauteilen und 9cm bei Karosserieteilen.
            Allerdings ist DIES nur ein richtwert und kein muss !
            Viele TÜV'er und die Grünen pochen darauf, aber weise sie bitte auf
            §30 StVZO hin!

            Hab ich mal aus Wikipedia Kopiert, da ich zu faul war zu schreiben

            Zitat:
            In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.

            (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
            1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
            2. [...

          • (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
            Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass

            Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
            Von dieser Regelung bleiben ebenda Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.



          • Diese Maße musst du einhalten:

            Zitat:

            • Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
            • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
            • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
            • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
            • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
            • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
            • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
            • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
            • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
            • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
            • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
            • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO


            Is ja net bös gemeint, soll einfach ne kleine Hilfe sein....!


            Moin die StvZo wird es in der Art aber nicht mehr geben....
            einfach mal das hier lesen dann wisst ihr was ich meine
            [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



          • LG Carsten


          • gelöschtes Mitglied

              Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat


              Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei

              von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie

              etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den

              7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr


              dermarc
              • Themenstarter

              ich habe doch nun schon 2 mal geschrieben das ich die eintragen will,

              wieso sagen jetzt wieder welche das es nicht muss.
              zur info jedes in der bauart veränderte teil muss eingetragen werden.

              1. die lippe gehört an den golf und net an den polo.
              2. die ist gekürzt (also verändert)


              gelöschtes Mitglied

                ja ja mach was du denkst lass es eintragen werde mal noch schnell mein lenkrad eintragen lassen weil ich es mit nicht originalen vw leder beziehen lassen habe und meinen originalen dachkantenspoiler der für nen golf 3 vorgesehen ist der ab erschon seit mindestens 8 jahren dran ist...


                Du bist mir n schrauber...


                Zitat:

                Hallo sag mal schreibe ich falsch oder wat


                Die Golf 4Lippe brauchst du nicht eintragen lassen weil es ein originalltei

                von vw ist, denn ich war mit meiner lippe jetzt schon zweimal zum TÜV habe sie

                etwas über 2,5jahre und es hat noch nie einer was gesagt und das mit den

                7/8cm das war mal schon ewig nicht mehr




                nach deiner äßerung kann sich ja dann jeder teile ans auto bauen wie er will, hauptsache von vw?

                also könnte er sich auch ne lippe dran hauen, sie muss schließlich von vw sein, die 20cm höhe hat, er aber dann auf dem boden schleift damit...

                aber er muss sie laut dir nicht eintrage...mag sein das es nicht eingetragen werden muss, aber dann nur wenn auch das auto nicht tiefergelegt ist! aber bei tiefergelegten fahrzeugen muss du die schon eintragen, sonst würde sich ja keiner mehr ne lippe kaufen von ahnderen herstellern sondern einfach zB. eine von Vw nehmen..

                wenn er sie aber zB. an autp schweißte etc. ist das auch wieder was anderes! lass ihn zum tüv fahren und fragen! dann wissen wir ebscheid! also themenöffner: fahr zum tüv, frag nach und gib uns bescheid!


                polotreff.de
                #31 - 27.02.2009golf 4 gecleante front
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