Hi Leute,
ein Freund von mir war heute mit seinem Polo 6N beim TÜV...
er hat Klarglas Scheinwerfer von FK verbaut mit E- Prüfzeichen!
So nun sagte der TÜV zu ihm er würde gerne ein Gutachten oder eine ABE für die Scheinwerfer sehen....hat er natürlich nicht, da es ja heißt das E-Prüfzeichen würde ausreichen!
Ich habe auch schon viel gehört das man Probleme mit der Polizei bekommt, da das E-Prüfzeichen nicht ausreichen würde! :(
Existiert überhaupt eine ABE oder ein Gutachten für die Scheinwerfer?
Gruss
Dazu kann ich leider jetzt nicht viel sagen, aber nur so viel das da irgendwie jeder TÜV-Prüfer oder jeder Grüne was anderes erzählt.
Ich frag mich manchmal echt ob die überhaupt einen Plan haben von dem was die machen!
MfG
Hi
Also meinem Tüver reicht eigentlich das E zeichen...sofern es echt ist,Aber du wirst ne ABE oder Gutachten beim Hersteller definitiv beantragen können...
Normalerweise reicht da E zeichen für die benutzung.
habe aber auch schon mal gehört das es welche gab wo die E zeichen nicht echt waren. (irgendwelche teile aus der Tschechei oder so).
Wende dich am besten dahin wo du die gekauft hast der sollte dir eine Besorgen können oder nimm nen anderen Tüv.
Weil wie Marco schon sagte jeder Tüv hat seine eigene Meinung
so was ähnliches is mir bei ner kontrolle auch schonmal passiert... seitdem hab ich für alles, wofür es keine papiere gibt und ein e-prüfzeichen haben, ne bestätigung vom hersteller als ausdruck im auto....
seitdem keine probleme mehr gehabt...
frage einfach mal be FK an, ob se dir was schriftliches zukommen lassen, was besagt, das die eintragungsfrei bzw. auch ohne abe erlaubt sind....
ich bekomme bei meinem Tüc sogar die klarglasscheinwerfer mit xenon eingetragen...ganz legal...stimmt schon jederTüv ist anders und das goldene Tüvregelbuch kann man manchmal so oder so auslegen..
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Aber man fragt sich doch eigentlich warum gibt es keine ABE dabei,
dann ist man immer auf der sicheren Seite....oder?
Sonst gibt es ja für alles andere auch immer ne ABE oder ein Gutachten.
Zitat:
stimmt schon jederTüv ist anders und das goldene Tüvregelbuch kann man manchmal so oder so auslegen..
Sonst gibt es ja für alles andere auch immer ne ABE oder ein Gutachten.
Man könnte sich doch dann die Scheinwerfer auch eintragen lassen oder machen die das nicht, weil keine weiteren Unterlagen exisitieren?
Ich wollte mir bei meinem letzten Auto einen Bösen Blick eintragen lassen....den wollte mir keiner abnehmen....der 1 TÜV Prüfer sagte er hätte nicht die Einrichtungen dafür und der 2 hat sich den Bösen Blick nicht mal nah angeguckt....und gesagt kann ich nicht abnehmen.....
klar kannst die scheinis auch eintragen lassen... wäre dann eine 21er abnahme...
Und die ist bestimmt nicht billig oder?
geht so... kommt drauf an, wie sich der prüfer anstellt.... bei uns ab 46eus aufwärts.....
die 19er eintragung, wo gutachten bei sind, kostet 38 bei uns...
Ok, am besten mal beim TÜV fragen. Dann weiß ich was es kosten wird.
D A N K E ! ! !
Hallo,
kann aber auch sein, dass er die nicht eintragen wollte, weil sie keine LWL haben, denn sonst reicht das E-Zeichen eigentlich.
Gruß Peter
Ich kann nur sagen ich hatte mit MEINEN TÜV Prüfer absolutt keine Probleme,aber ich habe in meinen Angel Eyes die Stellmotoren von meinen orginalen Scheinwerfern eingebaut.Ansonsten war da nichts weiter alles Problemlos.Nicht so wie beim GÜV oder andere Kollegen die absolutt keine Ahnung vom Tuning haben oder hat irgendeiner z.B. eine ABE für seine Domstrebe.Da fällt mir noch ein Ich wünsche meinen Prüfer noch ein sehr langes Arbeitsleben damit es mir nicht so ergeht wie X-Trem der mein allergrößtes mitleid hat.
Ja stimmt schon jeder Tüv ist anders jeder Tüvprüfer hat ne andere Meinung...sehr seltsam oder..?dabei gibt es nur 1 Deutschland....ein Land in dem es die meisten Gesetze auf der Welt gibt...(die keiner braucht)
Aber Domstreben sind nicht Eintragungspflichtig!..Sie verändern nicht die Bauart des Fahrzeugs.