Hab da mal ne Frage.
Wie seht ihr es bzw was sagt das Gesetz zu folgender Situation:
Direkt an der Straße liegen die Parkbuchten, daneben die mit Steinplatten gelegte Fläche und dann der Bürgersteig/Radweg.
Darf man auf der mit Platten gelegte Fläche parken? Wie aufm Bild zu sehen ist, ist die Feuerwehrzufahrt sogar bis dahin markiert^^
Nachbarn und ich sammeln leider immer wieder Knöllchen -_-
Also so wie ich mit dem Fiat stehe, ist doch eigentlich nicht verkehrt oder?
mhm, versteh ich auch nicht...sollte eigentlich nichts einzuwenden geben.
Man nicht in 2. Reihe Parken
Ich könnt mir denken, wenn da mal n breiteres Fahrzeug anhalten muss, is da n bissel mehr ausgelegt.
PS. Kann mir einer bei meinen Übersetzungsproblemen paar Threads weiter unten helfen?