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Polizei Problem

waschbaer
  • Themenstarter

Servus Leute,

wollte mal fragen ob sich jemand mit meinem polizeilichen Problem auskennt.
Tatbestand war folgender:
hab mir ein Kart gekauft und bin damit heute abend (Ladenschluss) aufm Aldiparkplatz bissl rumgeheizt, natürlich kamen dann auch die Bullen weil ein (Sorry) Scheiß Polo fahrer(so ein Assi) die Bullen gerufen hat und noch schön gewartet hat bis die Bullen kamen und mal schön gepetzt hat (der is gefahren und da und hin und her) hätte ihm am liebsten gleich eine geschmiert dem Wixer,aber das werd ich verschieben, weil das Kennzeichen und alles vergess ich nciht. Die Frechheit pur war ja das er dann angefahren kam mit seinem Scheiß 6N2 mit Xenon drin und allerscheiße die 1000Pro nicht eingetragen ist und da wird mal wieder nix gesagt.... Aber gut da reg ich mich eh umsonst auf, aber ich versteht mich sicherlich..... Fand das einfach nur echt das allerletzte von dem.....
Jedenfalls wollten die Bullen erst das Kart beschlagnahmen und verschrotten und bla bla bla bla, aber nach einem kurzen klärendem Gespräch und viel gebettel konnt ichs wieder mitnehmen und heim fahren. Allerdings hab ich jetzt ne Anzeige wegen fahren ohne Versicherungsschutz..... Das Manko an der Sache ist,das ich noch Probezeit habe.... Wie wirkt sich das aus? Hat da jemand wegen sowas in der Art erfahrungen?




ganz genau kann ich dir nicht sagen was dir blüht.......

allerschlimmstens fahrverbot für 1. monat sowie nachschulung,vllt punkte und probezeitverlängerung auf 4 jahre!

greetz


waschbaer
  • Themenstarter

Danke aber das mit der Nachschulung hab ich schon hinter mir.... Befinde mich schon seid 3,5 Jahre in der Probezeit.... deswegen is mir das ein wenig unangenehm das ganze



Ich würde sagen höchstens Fahrverbot wobei das auch Quatch wäre weil du hast vom Fahren ja nix falsch gemacht. Vileicht kommste mit einer Geldstrafe aus und Punkten.


Aldiparkplatz? Ist doch nicht öffentlich oder?
Ist das nicht genau das gleiche wenn ich in meinem Hof damit Fahre was mein eigentum ist? Muss da nicht der Aldi besitzter mitspielen?
Oder hat mich da einer Falsch informiert?


Glaub auch es ist nur eine Geldstraße oder Punkte aber das dieser Wixxer sorry aber wie soll man ihn anderst nennen, nix besseres zu tun hat als die BUllen zu rufen echt behindert


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Aldiparkplatz? Ist doch nicht öffentlich oder?
    Ist das nicht genau das gleiche wenn ich in meinem Hof damit Fahre was mein eigentum ist? Muss da nicht der Aldi besitzter mitspielen?
    Oder hat mich da einer Falsch informiert?


    Jedes Gelände, was nicht komplett abgezäunt/abgesperrt ist und für jeden zugänglich ist...ist öffentlich

    Ich hab selber die Erfahrung machen müssen -_-


    Tjahaa, da kommt mal wieder das gute deutsche Spiessbürgertum zum Vorschein. Anscheinend gehört das hier zu einer guten Erziehung dazu. So Menschen gibts hier leider auch zur Genüge, die einem alles missgönnen und versuchen sich zu profilieren und sei es nur beim Stammtisch -.-

    Ich hatte sowas ähnliches auch mal. Bei mir war es eine Geldstrafe, ist aber auch schon länger her, ging aber noch. Wie es mit vorhandener Probezeit aussieht..mh, keine Ahnung.

    @Polorase

    Man braucht die Zustimmung von dem jeweiligen Marktleiter bzw. Geschäftsführer oder halt Besitzer des jeweiligen Grundstücks, ansonsten gilt auch hier die StVO


    Bei mir waren es 80€ und ne verwarnung.

    Das Problem ist auf solchen Parkplätzen gilt die STVO sonst könnten die garnix machen. DEnke mal bei dir ne Geldstrafe und Punkte wenn überhaupt.
    Aso noch was er darf es zwar beschlagnamen wenn er nen Grund hat aber Vernichten darf der des ned !

    ZU dem anderen Polo Fahrer bei sowas musst nur gegenmaßnamen einleiten

    Wie heist des so schön Rache ist........



    ... Blutwurst, sag ich jezt mal so als 6n2-Fahrer

    und 2f-Fahrer

    aber sowas is einfach nur assozial


    haben die grünen dich gesehen beim fahren? warst du alleine?
    haste direkt ne aussage gemacht oder mußt du nochmal hin?
    Hole dir ne was schriftliches vom Aldi das du nach feierabend da rum fahren durftes, ich weiß wird schwer werden, aber hey lieber als vielleicht lappen weg


    also wenn man in der probezeit nen punkt kriegt hat man glaub ich bis 2 punkten nachschulung, 1 monat kein lappen und verlängerung um 2 jahre.
    3 punkte in der probezeit isser komplett weg >> neu machen
    und ich glaub ab 4 oder 5 kannsten gar nich mehr oder erst in 3 jahren machen

    korrigiert mich wenn ich falsch liege.

    hab schon 2 exakt um 00:03 am "tag des Führerscheins" mit 163 in der 120er (die ca 1km lang ist) und ne woche später mit 42 in der 30 er

    MFG
    da Bolle


    Und für dein BLAU beleuchtetes VW Zeichen bekommste sicher bald noch ein paar Points dazu


    Zitat:

    Hole dir ne was schriftliches vom Aldi das du nach feierabend da rum fahren durftes, ich weiß wird schwer werden, aber hey lieber als vielleicht lappen weg


    das wollte ich auch vorschlagen...
    versuch wärs wert..
    mfg daniel


    Zitat:

    hab schon 2 exakt um 00:03 am "tag des Führerscheins" mit 163 in der 120er (die ca 1km lang ist) und ne woche später mit 42 in der 30 er

    Sei stolz drauf...


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      hab schon 2 exakt um 00:03 am "tag des Führerscheins" mit 163 in der 120er (die ca 1km lang ist) und ne woche später mit 42 in der 30 er


      Für sowviel inkompetenz hättest du den raab der Woche verdient, wenn es ihn noch gäbe

      Die frage ist, ob an der Einfahrt des Aldi-Parkplatzes ausgeschrieben ist das dort die StVo gilt.. ansonsten ist es Privatgelände von Aldi.. dann kann dich Höchstens der Filialen-Leiter des Platzes verweisen..aber die Polizei kann dich darauf hin nicht bezüglich unerlaubtem fahren anmahnen.

      Wegen der Aussage bezüglich beschlagnahmen und verschrotten, würde ich mich mit dem Dienststellenleiter Persönlich nochmal Unterhalten, die aussage ist auch nicht ganz Dienstgerecht


      so sehe ich das nämlich auch.........


      Zitat:

      Dienststellenleiter Persönlich nochmal Unterhalten, die aussage ist auch nicht ganz Dienstgerecht


      Man kann aich, wenn man eh schon dreck am Stecken hat, oim Jugendlichen Leichtsinn einen auf Dicken machen und der Polizei was von PAragraphen erzählen...kann man...aber dadurch verbessert sich deine Ausgangssituation nicht.

      Man darf mit nem KArt nicht einfach irgendwo rumfahren. Wer und wieso dich verpetzt hat is ja egal, man darfs einfach nicht.

      Wie gesagt, vielleicht stellt der LAdenchef dir ja was aus (Glaub ich zwar nicht, weil der den LAden ja nicht besitzt, sondern nur leitet, aber n Versuch wäre es wert).
      Aber große Hoffnung würde cih mir da nciht machen.


      Grüße


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        Man kann aich, wenn man eh schon dreck am Stecken hat, oim Jugendlichen Leichtsinn einen auf Dicken machen und der Polizei was von PAragraphen erzählen...kann man...aber dadurch verbessert sich deine Ausgangssituation nicht.


        Man draf durchaus im deutschen Bundesstaat auf sein recht bestehen, dafür ist das da.. das problem ist das die meisten leute so denken wie du, dadurch können sich die Leute die mehr an Vorschriften gebunden sind erlauben als zulässig.. gerade solche Personen stehen unter dem Vorbildsprinzip, da haben Menschliche eigenschaften oder Meinungen, abneigungen nichts verloren, in diesem Berufsbild ist es nunmal oberstes gebot die Persönliche Meinung über einen Menschen aussen vor zu lassen und alle Personen gleich zu stellen, das ist deren Job Machen sie diesen nicht richtig, haben sie ebenfalls rechenschaft abzulegen, so ist nun mal der Kreislauf, da sollte man am Ball bleiben.

        Man draf mit dem Kart auf Privatgelände etc. herumfahren, dies ist der grund worum es gerade geht.. Der Ladenchef ist Verwalter des Geländes, mit diesen kann man durchaus sehr gut sprechen, zumindest ist es bei uns in der Gegend so.


        Zitat:


        Man draf durchaus im deutschen Bundesstaat auf sein recht bestehen


        Ducrhcaus darf man das - keien Frage.

        Ich wollte nur darauf hinaus, dass es in seiner Lage nciht Sinvoll ist mit den Leuten über (kleinliche) Formalitäten zu diskutieren.

        Dass man mit dem KArt auf Privatgelände fahren darf is klar, es war nur nciht sein Privates Gelände. Wenn ihm der Pächter / Verwalter was ausstellt - umso besser.

        Ich hoffe nur nciht, dass der mit dem 6N der Pächter war

        Grüße


        Zitat:

        also wenn man in der probezeit nen punkt kriegt hat man glaub ich bis 2 punkten nachschulung, 1 monat kein lappen und verlängerung um 2 jahre.
        3 punkte in der probezeit isser komplett weg >> neu machen
        und ich glaub ab 4 oder 5 kannsten gar nich mehr oder erst in 3 jahren machen


        woher hast du deien quellen?

        meine schwester hat zurzeit 8 punkte. die ist in der probezeit. Die hat die bekommen wegen alkohol am steuer. Nachschulung, geldbuße und alkohol seminar waren zu den 8 punkten auch noch gratis.. weg ist der erst bei 16 oder bei 18 weiß nichtmehr genau. aber auch in der probezeit gilt das. Aber in der probezeit gelten besondere regelungen


        also die story ist echt der hammer! haste echt wieder pech mit den bullen gehabt. mache sind da ja recht locker^^

        also ich hab mal mit meinem winterauto^^ senator 3.0 24v schön rumgepetz auf dem parkplatz von mann mobilia. zivibullen kamen haben mich gefragt wem das auto sei und bla bla und wollte nichtma die papiere oder so sehn...
        dann meinte ich noch so frech, "darf ich noch nen paar runden drehen?"
        daraufhin der bulle "hmm, okay aber nur wenn sie nix kaputt machen, beschwert wegen dem lärm hat sich ja noch keiner".

        was hab ich mich kaputt gelacht als die weg waren. hab gedacht ich träume
        meine kumpels die mit im auto saßen hab sich auch kaum noch einkriegen können


        aus meiner erfahrung heraus würde ich sagen das du in diesem fall, wenn da überhaupt noch was kommt, lieber nix der polizei sagen solltest(außer du hast es ihn schon gebeichtet) weil ein zeuge allein kann da nix machen. da steht dann aussage gegen aussage.
        und in diesem fall würde man die anklage (wenn es soweit kommen sollte) fallen lassen auf grund zu geringer Beweise!
        das wären die gerichtskosten nicht wert.

        wollt das nur mal im raum werfen da ich auch schon die ein oder anderen erfahrungen mit den netten Männern in grün gemacht habe.
        "die moral aus der geschicht, klappe halten ist viel wert und kost dicht nicht(s)"



        @ "WiXxEr"
        die sau verdient mal so richtig Prügel... diese neider immer ...


        Zitat:

        die sau verdient mal so richtig Prügel... diese neider immer ...

        würd ich jetzt nicht so sagen...

        Fakt ist, du bist ohne Versicherungsschutz rumgefahren, auf "wahrscheinlich" einem öffentlichen Gelände (wenn der Parkplatz privat ist, dann hast nochmal Glück gehabt). Ich finde es jetzt nicht so schlimm das dich einer verpetzt hat, wer was nicht erlaubtes macht, der muss sich über eventuelle Strafen oder erwischt werden im klaren sein...


        Ja ein hoch auf das Spiessertum .....
        das ist ja schlimmer wie ein Stasispitzel


        Wenn jemand zu schaden gekommen wäre ist es ja OK den zur rechenschaft zu ziehen aber so etwas wirklich nicht nötig.


        waschbaer
        • Themenstarter

        Ja so sehe ich das auch alles. hab mal drüber geschlafen und kann jetzt eh nichts ändern bzw machen. ich warte einfach mal ab was kommt.
        Aber so einfach kommt der mir nicht davon. Sorry aber Gesetzeshüter gibt es hier genug, da muss der nicht noch einen auf Privatpolizei machen.
        @ Poloteufel: Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses! Du würdest dich da doch auch bedanken und nicht sagen "Ey super das du hier aufpasst das alles richtig läuft" Sorry aber was ein Schwachsinn..... Ich werd ihn mal drauf ansprechen oder wie auch immer auf seine tollen Heldestaten aufmerksam machen.


        Zitat:

        Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses


        Nicht ganz.

        Das Auto zählt als dein Eigentum, somit ist es deine Privatsphäre. Du kannst da drin machen was du willst, auch eine "durchschuppen" Du darfst danahc nur nocht aussteigen um dich an zu ziehen

        Grüße


        Zitat:

        @ Poloteufel: Du kannst mir nicht sagen das du (nur als Beispiel) deine alte noch nie im Auto "durchgeschuppst" hast, das ist nämlich auch verboten weil Erregung öffentlichen Ärgernisses!


        ach mist alzheimer war schneller ^^


        -> man darf in seinem auto auch nackt fahren nur nicht aussteigen auch wenn das keiner macht


        waschbaer
        • Themenstarter

        Nein so ganz ist das auch nicht korrekt, allein wenn eine Frau oben ohne am Steuer sitzt ist das schon nicht rechtens,wenn sich dadurch jemand "belästigt fühlt" ich fänds geil ..... Also kann mir keiner erzählen das es rechtens ist, im Ort aufm Parklplatz zu vögeln..... Aber ist ja auch egal ihr wisst wie ich es meine..... sollte ja nur ein Beispiel sein


        Hallo zusammen.

        Wenn du auch in Zukunft mit deinem Kart fahren willst gibt es paar Dinge die du beachten musst:
        -Erlaubnis von dem Geschäftsführer holen, denn Parkplatz nach ladenschluss für gelegentliche fahrten mit deinem Kart nutzen zu dürfen ohne jemanden mit Lärm zu belästigen.
        - Denn Parkplatz während deiner Fahrzeit abriegeln ( Strassenhütchen oder absperband) . Ein- und Ausfahrt absichern reicht normalerweise, im Zweifelsfall noch ein Schild aufstellen mit Aufschrift : Private nutzung.

        Lass dir am besten was schriftlich geben wenn´s geht oder zeugen.
        Absperren damit sich keine unbeteiligten verlezten können.

        Habe das selber auch so gemacht und die Polizei konnte nichts machen, da ich eine Genemigung hatte und der Platz abgeriegelt war.

        Viel Glück!


        kai


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